Berlin und Potsdam, 14.2.2019
Offener Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen des Berliner Abgeordnetenhauses sowie an die Mitglieder des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung des Brandenburger Landtages
Sehr geehrte Ausschussmitglieder,
Ihnen wird in Kürze der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg (LEP HR) zur Abstimmung, Behandlung oder zur Kenntnisnahme seitens der Landesregierungen von Brandenburg und Berlin vorgelegt werden.
Landesentwicklungspläne werden nur in größeren Zeitabständen aufgestellt, um sie neueren Erkenntnissen anzupassen. In der Regel sollen Landesentwicklungspläne in die Zukunft reichen und die Entwicklung der nächsten 10-20 Jahre bestimmen.
Wir bitten die beiden o.g. Ausschüsse, im Rahmen ihrer politischen und fachlichen Verantwortung die folgenden Änderungen und Anpassungen bezüglich des LEP HR den verantwortlichen Landesregierungen zu unterbreiten. Insbesondere bitten wir die Ausschussmitglieder, dem vorliegenden LEP HR in einem kleinen, aber für die Bürger wesentlichen Punkt Ihre Zustimmung zu verweigern. Wir schlagen Ihnen vor, von der der jeweiligen Landesregierung zu fordern, dass
entweder auf das Ziel Z 7.3 im LEP HR (Singlestandort BER, S. 35) verzichtet wird
oder das Ziel Z 7.3 in einen Grundsatz G 7.3 umwandelt wird
Begründung: Weiterlesen →