BER: „Easyjet kollidiert am BER mit einem Vogel“ + + + Flugzeug flugunfähig

BERLIN – Ein Airbus A320-200 von Easyjet Europe mit dem Kennzeichen OE-IJN ist während des Steigfluges vom neuen Hauptstadtflughafen mit einem Vogel kollidiert.

Flug U2-5915 war am 4. November gerade von der Startbahn 25L in Richtung Teneriffa gestartet, als ein Vogel von einem der CFM56-Triebwerke des Flugzeuges eingesaugt wurde.

Die Besatzung brach den Steigflug bei Flight Level 070 ab und kehrte zum Flughafen zurück, wo sie das Flugzeug 30 Minuten nach dem Start sicher zur Landung brachte. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.

Eine Ersatzmaschine brachte die Passagiere wenige Stunden später an ihr Ziel. Der Airbus, der in den Vogelschlag verwickelt war, wird von Technikern auf Schäden geprüft und repariert.

Quelle: https://www.aero.de/news-37504/Easyjet-kollidiert-am-BER-mit-einem-Vogel.html

http://avherald.com/h?article=4dec15eb&opt=0
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

7 Antworten auf BER: „Easyjet kollidiert am BER mit einem Vogel“ + + + Flugzeug flugunfähig

  1. M. P. sagt:

    Guten Tag,

    wir hatten seit gestern das „Vergnügen“ den Lärm der Route 5 (Abflüge von der Südbahn mit Destination Ost bei Ostwindwetterlagen) zu erfahren !

    Es fiel auf, dass ALLE easyjet-Flugzeuge von der Route abweichen und auch den Abknick zu früh eingeleitet haben. Andere Airlines hatten die Spurtreue eingehalten. Wir weisen Sie nochmal ausdrücklich darauf hin, die Route 5 „spurtreu“ zu fliegen (also näher an der Autobahn und nicht an den OT Falkenhorst der Gemeinde Zeuthen). Sollte sich dieses Flugverhalten als „ABSICHT“ herausstellen, wird eine Fluglärmklag eingereicht, wobei der Airline gesetzliche Strafgelder drohen. Dies ist eine ERSTE Warnung und wir möchten Sie nochmals bitten, die Route 5 „korrekt“ zu Fliegen. Bitte weisen Sie Ihre Piloten darauf nochmal hin. Eine Klageschrift ist bereits aufgesetzt und liegt vor. Es wird Klage eingereicht, wenn Sie IHR Flugverhalten nicht ändern. Andere Gesellschaften wir die Lufthansa und Türkish Airlines haben sich an die Vorgaben gehalten. Easyjet war der „einzige “ Ausreißer und zwar mit jeder Maschine. Die Spurgenauigkeit ist machbar und zwingend einzuhalten, Daher diese ERSTE MAHNUNG sich an der Autobahn zu orientieren und erst nach dem Überflug der Anschlussstelle Niederlehme an die A10 den Kurs zu ändern. Easyjet fliegt schon jetzt mit Regelmäßigkeit ca, 500m von der Ideallinie (Route 5) entfernt zu nah an der Siedlung OT Falkenhorst der Gemeinde Zeuthen vorbei und ändert den Kurs auch schon zu früh. Des Weiteren soll in diesem Bereich mit etwas gedrosselter Steigleistung geflogen werden.

    Wie gesagt, eine Klage liegt schriftfertig vor und wird eingereicht, wenn sich „Absicht“ herausstellen sollte. Eine exakte Einhaltung der Vorgaben ist Möglich, aber Easyjet fliegt jetzt schon als bislang EINZIGE Gesllschaft regelmäßig zu Lasten des Schallschutzgebietes.

    Hochachtungsvoll
    XXXXXXXXXX

    p.s. „Man wartet schon auf den ersten schlimmen Vorfall, wenn man solche Wahnsinnsrouten (Route 5 und auch die „Hoffmankurve“) durch die DFS „durchgewunken wurden“
    Diese Email ging an easyjet, den Lärmschutzbeauftragten BER und das Ministereium für Gesundheit Bundesland Brandenburg —- automatische Empfangsbestätigung nur durch BER (es dauert bis zur Bearbeitung) !!!

  2. M. Hausmann sagt:

    Hallo Herr M.P.

    danke für Ihre wichtige Beobachtung!

    Bitte richten Sie Ihre Beschwerde unbedingt an den Fluglärm- schutzbeauftragten Herrn Strogies. Die Beschwerden müssen dort nachgegangen werden und auch für die Statistik dort gezählt.

    Mehr Informationen zur Tätigkeit des Fluglärmschutzbeauftragten finden Sie auf der Internetseite http://www.fluglaermschutzbeauftragter-ber.de/ .

    Sie erreichen den Fluglärmschutzbeauftragten wie folgt:

    Büro des Fluglärmschutzbeauftragten
    Herr Patrick Strogies
    Mittelstraße 11
    12529 Schönefeld

    E-Mail:
    kontakt@fluglaermschutzbeauftragter-ber.de

    Telefon:
    030 6341 07920

    Fax:
    030 6341 07929

  3. M. P. sagt:

    Guten Tag hier im Forum,

    soeben (21:25 Uhr) flog eine Maschine (Flug ASL41T) der Air-France/KLM des Typs ATR72 die Route 5 mit sehr lautem Dröhnen und unter Mißachtung der Flugroutenreglung. Die Route 5 ist Aufgrund der Schwierigkeiten gar nicht für Prop-Maschinen freigegeben. Es muss zwingend laut DFS die 15% Abknickung von der Südbahn geflogen werden. Wer sich mal bei Wikipedia umschaut, der sieht, dass eine solche Maschine 2014 gerade wegen der „Trägheit“ in einem Wohngebiet abgestürzt ist (48 Tote am Boden !!!). Der BER missachtet also schon im „Corona-Schlaf“ die Regeln der Flugrouten-Festlegung. Das ist ein Verstoß gegen die Sicherheitsauflagen der DFS und entsprechend zu ahnden. Hierzu wird diese Email an der Fluglärmbeauftragten weitergeleitet und an die DFS in Langen. Der Tower darf diese Route für Prop-Maschinen gar nicht freigeben. Hier ist eindeutig eine Mißachtung der Vorschriften zu unterstellen. Ich empfehle allen einmal „stanley track“ aufzurufen und selbst zu sehen, was so jetzt schon für Dinge passieren. Ich werde auch die Geschäftsführung des BER anschreiben, solche Dinge zu unterlassen, da sie dem „Sicherheitsgedanken“ widersprechen und strafrechtlich verfolgt werden. Wir sind hier keine „Versuchskaninchen“, was machbar ist und was nicht. Die Regeln sind klar! Keine Prop-Maschine dürfen die Route 5 fliegen, so steht es auch im Routenplan „prop-only!“ (aber nicht diese Route 5) Hochachtungsvoll M. P.

  4. M. P. sagt:

    Hier das Chatprotokoll mit dem Mitarbeiter der DFS in Bremen (darin sieht man mal wieder, welche Unterlagen der „Normalbürger“ nicht hat! Wir können uns nur an den von der DFS und dem BER ins Netzt gestellten Unterlagen orientieren! Es ist offensichtlich, dass bei Vollbetrieb „fast“ jede Maschine fliegen wird wie sie will, also den gesamten Spielraum ausnutzen wird! Es ist auch ersichtlich, dass somit jede Flugbahn genutzt werden wird, wenn es dem „Bedarf“ genüge tragen soll!) Eine höchst unerfreuliche und schändliche Vorgehensweise und diese zeigt, wie „offen“ hier kommuniziert wird (man muss also schon interne Unterlagen der DFS einsehen können) — diese stelle ich jetzt hier nicht ins Netz um eventuellen Ärger zu vermeiden (Betriebsunterlagen):

    Sehr geehrter Herr P.,

    die Herren Hoppe und Jaekel haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber zu mir in die DFS Niederlassung Nord in Bremen weitergeleitet, da von hier die Anflugkontrolle für den BER durchgeführt wird.

    Das System der An- und Abflugverfahren am BER ist sehr komplex und mit einer Karte nur unzureichend beschrieben. Am Flughafen BER gibt es viele verschiedene Standardabflugverfahren (SIDs), die wiederum mit unterschiedlichen Auflagen beaufschlagt sind. Dies können z. B. Steiggradienten (PDG), eine bestimmte navigatorische Ausrüstung der Flugzeuge oder die Nutzung nur für bestimmte Flugzeugtypen (propeller- oder strahlgetrieben) und eine Kombination aus mehreren Auflagen sein.

    Der von Ihnen genannte Flug mit der ATR42 hat die SID LUROS 1Q geflogen. Diese sieht einen bestimmten Steiggradienten vor, beinhaltet aber keine Auflagen für einen bestimmten Flugzeugtyp (Anhang 1). Anhang 2 beschreibt zum Vergleich andere SIDs, die beispielsweise nur von strahlgetriebenen Flugzeugen („jet aircraft“) geflogen werden dürfen.

    Der Abflug der ATR42 wurde also regelgerecht durchgeführt und hat gegen keine luftrechtliche Bestimmung verstoßen.

    Ich hoffe, dass meine Erläuterungen hilfreich für Sie sind

    Mit freundlichen Grüßen nach Zeuthen

    Uwe Hummert
    Fluglärm & Umwelt

    Deutsche Flugsicherung GmbH
    Flughafendamm 45
    28199 Bremen

  5. Maik Paulu sagt:

    Hallo im Forum:

    Anbei eine „Antwort“, die ich heute bekommen habe. Der „gute Herr“ hat sich schlecht vorbereitet und erklärt mir erst einmal wer für was zuständig ist ! Dann schreibt er noch dass am 13.11.2020 meine Anfrage beantwortet wurde seitens der DFS, was gar nicht zutrifft. Wie vorab zu lesen ging es dort um den Fall einer Prop-Maschine und nicht um EASYJET. Wir sehen also mal wieder, wenn hier jemand schreibt, dass „alles“ ordnungsgemäß ist, obwohl er den konkreten SV der Email vom 9.11.2020 gar nicht hinterfragt hat warum es geht und zudem immer den Fluglärmbeauftragten ins Spiel bringt, das gar kein Interesse besteht Betroffenen Gehör zu schenken. Zum Schluss ist alles egal, auch die Steurgelder, die wir in unseren eigenen Lärm und Dreck stecken. Der „Fluglärmbeauftragte“ … gibt es ihn eigentlich wirklich ? Man gewinnt den Eindruck, dass das nur eine Mail-adresse mit automatischem Email-Empfangsbestätigeralgorythmus ist. Schäem Sie sich wehrte Herren in Schönefeld und auch sonst wo. Ganz groß für eine „grüne“ Welt einstehen (offiziell) aber Betroffene zum Narren halten.

    Sehr geehrter Herr PXXXXXX,

    Ihre E-Mail vom 09.11.2020 wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) weitergeleitet. Das MIL hat der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB), als der für die Aufsicht über den Flughafen Berlin-Brandenburg zuständigen Behörde, Ihre E-Mail zur Bearbeitung übermittelt.

    Nach eingehender Prüfung im Rahmen unserer Zuständigkeit und unter Einbeziehung der Deutschen Flugsicherung (DFS) haben wir festgestellt, dass es in den von Ihnen geschilderten Sachverhalten zu keinem Verstoß gegen luftrechtliche Bestimmungen gekommen ist. Die DFS hat uns darüber hinaus mitgeteilt, dass man Ihre Anfrage mit E-Mail vom 13.11.2020 beantwortet hat.

    Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verkehrsabwicklung im Luftraum durch die DFS als zuständige Stelle erfolgt und die DFS damit der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF), nicht aber der LuBB als Genehmigungsbehörde unterliegt.

    Als eigens eingerichteter Ansprechpartner für alle Fluglärmbeschwerden steht Ihnen grundsätzlich der Fluglärmschutzbeauftragte, Herr Patrick Strogies, zur Verfügung.

    Büro des Fluglärmschutzbeauftragten

    Herr Patrick Strogies

    Mittelstraße 11

    12529 Schönefeld

    kontakt@fluglärmschutzbeautragter-ber.de

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Kai Bogner
    Dezernatsleiter 42 – Luftaufsicht, Erlaubnisse

    Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
    Abteilung des Landesamtes für Bauen und Verkehr
    Mittelstraße 5/5a
    12529 Schönefeld

    Telefon: 03342-4266 4200
    Fax: 03342-4266 7612
    E-Mail: Kai.Bogner@LBV.Brandenburg.de
    Internet: https://lbv.brandenburg.de

  6. M.P. sagt:

    Mittlerweile hat EASYJET die Not-Reißleine gezogen und fliegt aus Sicherheitsgründen nunmehr den 15° Knick (in der Fachsprache auch als“ GORIG 1N“ bezeichnet). Auch Ryanair und Turkish Airlines haben mittlerweile erkannt, dass mit den großen und halt auch sehr alten Flugzeugen (insbesondere Boeing Maschinen der Baureihe 738) , die von Herrn Marcel Hoffmann „entworfenen“ Abflugvarianten „HOFFMANKURVE“ und der „FLEISCHERHAKEN“ (in der Fachtermination als LULUL 1N und GORIG1B bezeichnet) nicht mit entsprechender Spurtreue und vor allem den damit einhergehenden Sicherheitsbedenken geflogen werden können. Mit zunehmeder Kapazität und höherem Flugaufkommen wird regelmäßig eine Verfehlen der von der DFS festgelegten „sportlichen“ Kurven einhergehen. Das ganze Konzept muss nochmal neu überdacht werden um auch ggf. zu den ursprünglichen Routen gem. Planfeststellungsverfahren (also der Parallelbetrieb beider Bahnen) „zurückzukehren“. Dazu muss unbedingt noch einmal das „Heathrow“-Verfahren geprüft werden. Durch eine Arbeitsgruppe an der TH Wildau noch unter Leitung von Prof. Ungvari ergab nämlich, dass dieses in London angewandte Verfahren (Reißverschluss) eine hohe Sicherheit, Spurtreu udn sagar noch ein höheres Flugaufkommen gewährleisten würde. Leider sind die wissenschaftlichen Unterlagen „verschwunden“ (in einer Schublade unter dem Motto „kein Interesse“ !!!). Man hat es sich bei der DFS in Langen bei Frankfurt a.M. „einfach“ gemacht und damit für das derzeit bestehende Chaos gesorgt. Mit Inbetriebnahme des BER am 31.10.2020 wurden bereits erste schwierige Situationen erkannt, aber aufgrund des geringen Flugaufkommens und „Homeoffice“ hatte niemand „Lust“ sich der Sache anzunehmen. Wenn schon die Dreistigkeit der Nichtbeachtung bzw. Würdigung oder ganz zu Schweigen der Umsetzung eines erfolgreichen Volksentscheides (im Landtag Potsdam) zur Nachtruhe (Null bis Fünf Uhr !!!) weiterhin besteht und auch so bleiben soll, dann ist bei der Routenführung wieder „Bewegung“ in die Sache gekommen und man kann den Rechtsfrieden wieder herstellen indem man das bis 2010 publizierte Abflugverfahren auch anwendet, sei es nun auch durch das „Heathrowverfahren“. Somit sind all jene, denen man keinen Schallschutz gewähren möchte (Neubetroffene) wieder in den Zustand ihrer Entscheidung bei der Auswahl ihres Wohnraumes (ob EFH oder MFH oder sonstiges Bauen mit Wohnzweck) zurückversetzt und der Friede ist wieder hergestellt, denn seit 1994 gibt es die Planung und seit 2010 die „Diskussion“ mit ihren nunmehr praktizierten irrwitzigen „Komplettverlärmungsgebieten“, die sich alle aus einer Position „Hauptsache nicht ICH“ (also dem St. Floriansprinzip) entwickelt haben. All jene, die eine Entscheidung nach 1994 getroffen haben in einem ausgewiesenen Ab- bzw. Anflugbereich gebaut haben, wussten was sie erwartet und sie sind auch „Schallschutzberechtigte“. All jene die zwischen 1994 und 2011 gebaut haben oder Eigentum erworben hatten wurden „überfahren“ und haben alles Vertrauen in einen Rechtsstaat verloren. Es liegt an der FBB und der DFS in Zusammenarbeit mit den politisch Verantwortlichen (also in den Ländern Berlin, Brandenburg und dem BUND) wieder Glaubwürdigkeit und verlorenes Vertrauen zurück zugewinnen, falls das noch möglich ist ! Ja, es ist möglich, dazu benötigt es Mut und Verantwortungsbewusstsein. Gerade in Zeiten wo wir hier über den „Klimawandel“ reden kann es ja wohl nicht wahr sein, dass z.B. mit Steuergeld ca. 20 Flüge (wo kaum Passagiere an Board sind) sinnlose innerdeutsche Flüge durch die Lufthansa und deren Töchter durchzuführen und dabei noch unsinnige Kurven in den Himmel zu schneiden. Denke Sie mal bitte alle mit, wo Vertrauen und Verantwortung den Menschen und der Umwelt gegenüber anfangen. In diesem Sinne, „wir brauchen mehr Eier“ um es sportlich zu formulieren. Mit freundlichen Grüßen
    M. Paulu

  7. M.P. sagt:

    Das Nachtflugverbot !!!

    Es lebe eine „alte“ Tradition“ wieder auf, bzw. wird weiter gelebt.
    In der Nacht werden die Linienmaschinen zu „Postmaschinen“ (Bestätigung durch den Lärmschutzbeauftragten des BER !!!) Ergo: Das Nachtflugverbot von Null bis FÜNF (ein Wahnsinn an Kürze an sich) wir dweiter aufgeweicht. Irgendwann fliegtb dann auch noch Amazon Post und jeder Versandhändler mit „Genehmigung“, denn der BER braucht jeden CENT (zur Not wie wir alle wissen ja auch Steuergeld !)

    Anbei mal ein Beitrag dazu:

    Tagsüber fliegen Passagiere, nachts die Post
    Viele Fluglinien nutzten derzeit Passagierkabinen für den Transport von Fracht. Dass nicht nur Reisende auf den Sitzen Platz nehmen, hat eine lange Tradition.

    22.04.20 – 7:06 | Timo Nowack2 Kommentare

    1/4
    Auf den Sitzen von Lufthansa, Condor und Co. finden sich derzeit gelegentlich Kartons statt Passagieren. Da aufgrund der Corona-Krise Frachtkapazitäten fehlen, werden aus Passagier- nun Cargoflieger, etwa für medizinische Güter. Für manchen sind die beladenen Sitze ein außergewöhnlicher Anblick, bei anderen wecken sie Erinnerungen – an die Nachtluftpost.

    «Dafür habe ich seit meiner Ausbildung zum Flugzeugmechaniker bei Lufthansa in Hamburg Anfang der 1970er-Jahre spätabends Flugzeuge vorbereitet», erzählt aeroTELEGRAPH-Leser Michael Walczak. Für die Nachtpostflüge hätten er und zwei oder drei Kollegen in Passagierflugzeugen die Abdeckungen der Sitzschienen entfernt und spezielle Schutzbezüge über die Sitze gezogen, erinnert sich der heutige Rentner.

    Tagsüber Passagiere, nachts Briefe und Pakete
    Sobald das Flugzeug, in dem kurz zuvor noch Reisende gesessen hatten, umgebaut war, wurde es mit Post beladen. Große Pakete gingen in den Frachtraum, Kästen mit Briefen landeten auf den Sitzen und wurden dort mit Gurten festgezurrt. «Die Maschine ging dann immer um kurz vor 23 Uhr in die Luft in Richtung Frankfurt», erzählt Walczak. Am größten deutschen Flughafen trafen sich Nachtpostflieger aus etlichen deutschen Städten.

    «Auf einer Außenposition vor Terminal 2 wurde die Post zwischen den Fliegern umgeladen und dann ging es zurück zum Abflugort», so Walczak. Dort wurde die Post entladen, die Sitzbezüge wurden entfernt und die Abdeckungen der Sitzschienen wieder eingebaut. «Um 6 Uhr startete die Maschine dann meist wieder zum ersten Flug mit Passagieren.» Beim Be- und Entladen hätten die Loader in Hamburg oft Hilfe von der Flughafenfeuerwehr erhalten.

    Click here!
    Bauchfett adieu
    Diese 17 Übungen sind genial ab 60
    Nicht verpassen

    Post als größten Auftraggeber der Lufthansa
    Die innerdeutsche Nachtluftpost startete 1961. «Die Deutsche Bundespost ist sozusagen ‹über Nacht› zum größten Auftraggeber der Lufthansa geworden», war damals im Firmenmagazin «Lufthansa Nachrichten» zu lesen. «Sie hat die Lufthansa beauftragt, ein Nachtluftpostnetz einzurichten, das in der Nacht vom 1. zum 2. September in Betrieb genommen wurde.» Zuerst flogen vier Convair 440 Metropolitan und eine Viscount 814.

    «Da diese Flugzeuge tagsüber im regulären Liniendienst fliegen, werden die Sitze mit Schonbezügen in der Länge der Kabine versehen – ein Verfahren, das der Nachtluftpost schon die Bezeichnung ‹Unternehmen Fliegender Teppich› eingetragen hat», hieß es. Die Flieger steuerten montags bis freitags Frankfurt als Mittelpunkt des Nachtflugnetzes an.

    Mehr Airports, mehr Flugzeuge, mehr Post
    «Eine halbe Stunde nach Mitternacht treffen dort als erste Luftpost-Flugzeuge die Metropolitan aus Stuttgart und die Viscount aus München ein; um 0.45 Uhr folgt die Metropolitan aus Richtung Hannover – Köln/Bonn; fünf Minuten später landen die beiden Metropolitan aus Hamburg und Bremen – Düsseldorf», so die «Lufthansa Nachrichten».

    Später kamen weitere Städte hinzu. 1991 wurden etwa Leipzig und Dresden an das Nachtluftpostnetz angeschlossen und ebenfalls Direktflüge zwischen Köln und Stuttgart, Nürnberg sowie Berlin aufgenommen. Natürlich änderten sich auch die Flugzeugtypen. So waren zum Beispiel Boeing 727, Boeing 737, Airbus A300 und Airbus A310 im Einsatz.

    «Pro Nacht über 300 Tonnen innerdeutsche Briefpost»
    Im Jahr 1999 waren es 18 Flugzeuge, die Post zwischen 13 deutschen Flughäfen verteilten. «Damit bewältigt Lufthansa Cargo 85 Prozent des täglichen Nachtluftaufkommens der Deutschen Post», hieß es damals in einer Mitteilung. «Das sind pro Nacht über 300 Tonnen innerdeutsche Briefpost.» Doch in den kommenden zehn Jahren änderten sich die Zeiten. So stellte die Post die innerdeutschen Nachluftpost-Flüge im Sommer 2009 schließlich ein, aus Kostengründen und aufgrund unausgelasteter Kapazitäten.

    Doch damit endete diese Geschichte nicht. Denn schon am 1. Dezember 2009 hoben erneut Nachtluftpostflieger in Deutschland ab. «Von montags bis freitags werden wieder auf den drei Nord-Süd-Strecken Stuttgart-Berlin, Stuttgart-Hannover und München-Hannover (jeweils in beiden Richtungen) Maschinen für die Post unterwegs sein», schrieb die Nachrichtenagentur DPA. «Eingesetzt werden Flieger von Germanwings, Air Berlin und Tui.» Der Grund: Der Transport per Lkw hatte zu Verzögerungen bei der Zustellung geführt.

    Drei Strecken existieren bis heute
    Und tatsächlich gibt es bis heute solche Nachtluftpostflüge. «Grundsätzlich fliegen wir im Rahmen unseres Nachtluftpostnetzes noch die Relationen Stuttgart-Berlin Tegel, Stuttgart-Hannover und Hannover-München und nutzen hier jeweils Passagierflieger mit Kabinenbeladung», so ein Sprecher von Deutsche Post DHL gegenüber aeroTELEGRAPH. Aktuell werde aber wegen der Corona-Pandemie keine Post innerhalb Deutschlands geflogen. Der Flughafen Stuttgart sei zudem wegen eines Umbaus geschlossen.

    Welche Fluggesellschaften die Post für DHL transportieren, erklärte das Unternehmen nicht. Ein Sprecher von Eurowings bestätigte aber, dass die Lufthansa-Tochter noch bis Anfang April Nachtpost zwischen Stuttgart und Berlin-Tegel flog. Man gehe davon aus, diese Flüge fortzusetzen, wenn der Flughafen Stuttgart wieder geöffnet sei. Tuifly erklärte auf Anfrage zu den Postverbindungen, man führe «noch vereinzelt Flüge durch».

    Mehr zum Thema
    Lufthansa und Co.: Pappkartons nehmen auf Passagiersitzen Platz
    Schnellere Zulassung wegen Coronavirus: Säcke machen Airbus A320 zu Frachtern
    Corona-Krise: Aegean macht aus A320 und A321 temporäre Frachter

    In diesem Sinne „GUTE NACHT NACHTRUHE“ ! Wir leben in einem Land in dem jede seltene Kröte mehr Schutz hat als der Mensch , egal wen man wählt. DER BER mit seiner LAGE ist ein menschliches, wirtschaftliches und ökologisches Desaster und keine Partei wird daran etwas ändern. Um im Tierreich zu bleiben, „wir sind Freiwild“ geworden !!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*