„Der Berliner Willy-Brandt-Flughafen hat neuartige Entgelte eingeführt, um Anreize zur Lärmminderung im Flugverkehr zu setzen. Die Klagen von vier Fluggesellschaften – darunter die Lufthansa – gegen diese Praxis hat das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg abgewiesen. Zugleich setzte es Maßstäbe für ein ebenso neues Rechtsschutzverfahren im Luftverkehrssektor.“
„Die neuartigen Entgelte orientieren sich nicht mehr am Flugzeugtyp, sondern variieren abhängig von konkreten Lärmereignissen. Der Flughafen misst dazu den Lärm, der bei Start und Landung konkret für eine Maschine entsteht. Je lauter der direkt unterhalb der Flugroute gemessene Lärm ausfällt, desto höher ist das Entgelt.“
Quelle: https://www.juve.de/verfahren/jones-day-mandantin-lufthansa-muss-fuer-fluglaerm-zahlen/