BER-Historie + Flugrouten

Flugrouten: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Umwelt/Flughafen%20Berlin%20Brandenburg/

  1. Am 5. September 2006, erfolgte in Schönefeld (Dahme-Spreewald) der erste Spatenstich zum Bau des neuen Hauptstadtflughafens, der damals noch Berlin Brandenburg International – BBI – heißen sollte.

Der steinige Weg zum Hauptstadtflughafen

(BER-Historie ist noch nicht vollständig, Hinweise werden gerne entgegengenommen!)

Januar 1992: Beginn der Planungen für den Flughafen mit dem Projektnamen „Berlin Brandenburg International“, kurz: BBI. Viele Fachleute hatten für Sperenberg 70 Kilometer südlich von Berlin plädiert. Die Abkürzung war allerdings schon lange an einen indischen Flughafen vergeben und wurde später in BER geändert.

Juni 1996: Der Ausbau des Flughafens Schönefeld sowie die Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof werden beschlossen und Bundesverkehrsminister Wissmann, Brandenburgs Ministerpräsident Stolpe und Berlins Regierender Bürgermeister Diepgen unterschreiben den „Konsensbeschluss“ für den Standort Schönefeld.

Gleichzeitig legt der Senat den ersten Eröffnungstermin fest: Bis 2007 soll alles fertig sein.

1999 wird der Planfeststellungsantrag für den Airport eingereicht. Den Bau-Zuschlag bekommt der Hochtief-Konzern. Doch das Oberverwaltungsgericht erklärt das Vergabeverfahren für nichtig. Gebaut wird nicht.

2001, 2002 und 2005 hebt das Oberverwaltungsgericht die Planungsgrundlagen für den Flughafenbau wieder auf – wegen Verfahrensfehlern.

2003 scheitern die Verhandlungen mit Hochtief endgültig. Bund und Länder entscheiden, den Flughafen selber zu bauen.

2004-2005

August 2004: Das Genehmigungsverfahren für den BBI später BER genannt wird mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen.

April 2005: Tausende Flughafen-Gegner reichen Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Das Gericht stoppt den Bau!

2006-2008

März 2006: Mit verschärften Lärmschutzauflagen gibt das Gericht den Bau doch noch frei. Der geplante Eröffnungstermin ist aber nicht mehr zu halten und wird das erste Mal verschoben – auf den 30. Oktober 2011.

5. September 2006: der erste Spatenstich. Geplante Eröffnung: 31. Oktober 2011

Beim ersten Spatenstich für den BER in Diepensee im Jahr 2006 waren die Verantwortlichen voller Tatendrang: Flughafen-Sprecher Rainer Schwarz, der damalige Bahnchef Hartmut Mehdorn, Berlins damaliger Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit, Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck, Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee und Sicherheitschef Thomas Weyer.

2008 beginnen die Bauarbeiten fürs Terminal.

Oktober 2008: Nach 85 Jahren schließt der Flughafen Tempelhof.

2010-2011

Juni 2010: Die Planungsfirmen des BBI – die Ingenieurfirma Kruck – ist pleite und wegen neuer EU-Sicherheitsrichtlinien wird wieder die Eröffnung verschoben, jetzt auf den 3. Juni 2012.

September 2010: Die Deutsche Flugsicherung legt einen ersten Flugrouten-Plan vor. Prompt hagelt es Proteste und Gerichtsklagen. Erst nach einem neuen Kompromissvorschlag gibt es grünes Licht.

April 2011: Der BER ist noch nicht mal eröffnet, da ist er schon zu klein! Beim Probebetrieb fällt auf, dass zu wenige Check-in-Schalter eingeplant wurden, um bei Ausfällen Reserven zu haben und lange Warteschlangen zu vermeiden. Am Terminal wird ein Zelt für zusätzliche Schalter errichtet. Kosten: 2,5 Millionen Euro.

Oktober 2011: Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für nächtliche Flüge in Stunden am späten Abend und am frühen Morgen.

Januar 2012

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung legt die umstrittenen künftigen Flugrouten fest.

8. Mai 2012: Nur drei Wochen vor der geplanten Eröffnung muss der Umzug schon wieder verschoben werden. Grund sind diesmal Probleme beim Brandschutz.

17. Mai 2012: Der Aufsichtsrat beschließt den 17. März 2013 als neuen Eröffnungstermin.

1. Juni 2012: Flughafen-Technik-Chef Manfred Körtgen wird gefeuert. Abfindung: 200 000 Euro.

August 2012

Der Aufsichtsrat lässt – anders als geplant – weiter offen, ob der BER wirklich am 17. März 2013 eröffnet werden kann, und verschiebt die Entscheidung. Eine Finanzspritze soll den Flughafen vor der Zahlungsunfähigkeit retten.

September 2012

Auf Vorschlag des neuen Technikchefs Horst Amann wird die Eröffnung noch einmal verschoben und auf den 27. Oktober 2013 terminiert. Die Gesellschafter beschließen, 1,2 Milliarden Euro an Mehrkosten nachzuschießen. Die Baukosten steigen auf 4,3 Milliarden Euro.

Januar 2013

6. Januar: Es wird bekannt, dass der 27. Oktober 2013 als Eröffnungstermin nicht zu halten ist. Amann führt inzwischen eine Liste mit zehntausenden Baumängeln. Amanns Horror-Bilanz: Zu wenige Check-In-Schalter und Gepäckbänder, bröckelnde Parkhäuser, Kühlleitungen sind nicht isoliert. Und der Brandschutz wird noch lange nicht funktionieren. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) tritt als Aufsichtsratschef zurück. Sein Nachfolger, Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), nennt keinen neuen Eröffnungstermin. Die geschätzten Baukosten überschreiten nun die 5-Milliarden–Euro-Marke.

16. Januar: Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck übernimmt den Aufsichtsratsvorsitz von Berlins Regierungschef Klaus Wowereit. Der Aufsichtsrat entlässt Flughafenchef Rainer Schwarz. Bis ein Nachfolger gefunden ist, soll Technikchef Amann die Betreibergesellschaft führen.

Februar 2013

13. Februar: Der frühere Chef des Frankfurter Flughafens, Wilhelm Bender, soll Chefberater für die Geschäftsführung werden, kündigt Platzeck an. Bender war zunächst als neuer Flughafenchef im Gespräch.

19. Februar: Rot-Rot in Brandenburg nimmt das Volksbegehren für ein strengeres Nachtflugverbot an und löst heftigen Streit mit Berlin aus.

März 2013

4. März: Bender wird nicht Chefberater des Flughafens. Er sagt nach Querelen hinter den Kulissen ab.

7. März: Die Idee, Technikchef Amann einen Berater zur Seite zu stellen, ist nach Angaben von Platzeck vorerst vom Tisch. Es solle zügig ein neuer Flughafenchef gefunden werden.

8. März: Der frühere Chef von Deutscher Bahn und Air Berlin, Hartmut Mehdorn, wird neuer Geschäftsführer der Flughafengesellschaft, teilt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) mit.

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/hauptstadtflughafen-bund-setzt-auf-eigene-ber-kontrolleure/11723158.html

April 2013: Das Oberverwaltungsgericht entscheidet: Der Flughafen muss den Anwohnern 300 Millionen Euro mehr für guten Schallschutz zahlen.

Mai 2013: Mehdorn kündigt die BER-Teileröffnung für Oktober 2013 an.

Juni 2013: Die Teil-Eröffnung wird auf Dezember verschoben.

Juli 2013: Mehdorn verschiebt den Probebetrieb erneut – auf Frühjahr 2014.

August 2013: Mehdorn will den gesamten Flughafen bis Ende 2014 eröffnen. Siemens kann die Brandschutzanlage aber frühestens bis März 2015 fertigstellen. Erst im Sommer 2015 könnte der BER dann starten.

26. August 2013: Der Flughafen reicht den Antrag für den Umbau des Nordpiers für die Teileröffnung ein. Frühestens im Dezember kann er genehmigt werden. Heißt: Der Probebetrieb beginnt frühestens im Juni 2014, vielleicht auch erst im Herbst. Schon die dritte Verschiebung.

Januar 2014: Flughafenchef Hartmut Mehdorn sagt, Ziel sei ein Betriebsbeginn noch im Jahr 2015.

Juli 2014: Die Flughafengesellschafter Berlin, Brandenburg und der Bund bewilligen weitere 1,1 Milliarden Euro, um den Bau fertig zu stellen.

Dezember 2014: Auf Vorschlag Mehdorns beschließt der Aufsichtsrat einen Zeitplan mit Ziel einer Eröffnung im zweiten Halbjahr 2017. Baulich soll der BER im März 2016 fertig sein.

Dezember 2014: Hartmut Mehdorn: „..das Vertrauen in den Aufsichtsrat sei zerstört“ und kündigt seinen Rücktritt vom BER-Chefsessel für Mitte 2015 an.

März 2015: Die Kosten für den BER steigen in ungeahnte Höhen – Mehdorn schätzt die Kosten auf über 5,4 Milliarden Euro, vor Steuer.

Juni 2015: Hartmut Mehdorn gibt sein Amt auf, Nachfolger Karsten Mühlenfeld übernimmt. Er will sich nicht auf einen Eröffnungstermin festlegen und visiert Herbst 2017 an.

August 2015 : Der neue Flughafenchef Karsten Mühlenfeld sagt, die Baufertigstellung werde nicht bis März 2016 gelingen. Grund sei die Insolvenz des Gebäudetechnikausrüsters Imtech Deutschland.

21. September 2015: Wegen möglicher Statikprobleme durch zu schwere Ventilatoren unter dem Hallendach verhängt die Baubehörde einen Baustopp im Terminal. Die Ventilatoren hängen derzeit an „Arbeitsbühnen, diese werden jetzt provisorisch verstärkt, so Mühlenfeld beim Sonderausschuss im Landtag Brandenburg.

http://www.maz-online.de/Themen/Flughafen-BER/Baustopp-am-BER-auf-unbestimmte-Zeit

Genau zur Deckenlast am BER gab es im Dezember 2014 eine Anfrage von Martin Delius (Piraten) an den Senat.

Die Antwort: Nach Angaben der FBB wurden in keinem Bereich des Terminals des Flughafens Berlin

Brandenburg zu hohe Deckenlasten festgestellt. Drucksache 17/15 139

http://www.bündnissüdost.de/2015/09/kommentar-zum-baustopp-am-hauptstadtflughafen-ber-dichtmachen-einmotten-neu-bauen/#more-5890

https://www.rbb-online.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/nach-baustopp-buergerinitiativen-fordern-neuen-standort.html

Weitere 65 Millionen Euro für den BER werden genehmigt – mit dem Geld sollen ein provisorisches Terminal sowie ein anderes Terminal erweitert werden. Es heißt, trotz der anstehenden Baumaßnahmen und des momentanen Baustopps könne aus Sicht des Aufsichtsrats der Eröffnungstermin im zweiten Halbjahr 2017 gehalten werden.

“Das vom Aufsichtsrat genehmigte, rund 600 Millionen Euro teure Erweiterungskonzept sieht nur Provisorien vor.”

“Für 17 Millionen Euro wird das alte Schönefelder Terminal erweitert und renoviert.”

“48 Millionen Euro fließen in ein provisorisches Terminal auf dem Schönefelder Areal, das ab Frühjahr 2018 als Regierungsflughafen dienen soll.”

“Geplant ist außerdem ein eigenständiges Billigflieger-Terminal für sechs bis acht Millionen Passagiere direkt am BER, in Verlängerung des Piers Nord. Nach Aufsichtsratsangaben könnte dies etwa 200 Millionen Euro kosten.”

http://www.morgenpost.de/berlin/article205797291/Wenn-wir-Pech-haben-finden-wir-noch-mehr-Fehler-am-BER.html

28. September 2015: Wieder offenbart sich Pfusch am Brandschutz: Der BER braucht 600 neue Wände.

Dezember 2016: Aus dem Umfeld der Gesellschafter (Bund, Berlin, Brandenburg) sickert durch, dass der anvisierte Eröffnungstermin bis Ende 2017 nicht klappt, es werde nun als neuer Termin das Frühjahr 2018 angepeilt.

2017:

Januar 2017: Probleme mit Sprinkleranlage und Sicherheitstüren im Terminalgebäude – Flughafenchef Karsten Mühlenfeld und der Aufsichtsratsvorsitzende Michael Müller sagen Eröffnung für Jahr 2017 ab.

August 2017: Engelbert Lütke Daldrup, seit März Flughafenchef, will die Bauarbeiten bis 31. August 2018 abschließen.

15. Dezember 2017: Betreibergesellschaft verkündet den Oktober 2020 als neuen, »belastbaren« Eröffnungszeitraum

2018:

22. März: 5 Jahre nach Volksbegehren Nachtflugverbot (es wurde bisher nicht umgesetz).. http://www.bündnissüdost.de/2018/03/buerger-rocken-landtag-bbb-tv-22-03-2018/

Juni: Bund gibt zusätzlich 508 Millionen Euro http://www.bündnissüdost.de/2018/07/weiteres-geld-fuer-das-ber-desaster/

Juni: OVG-Urteil für den Schallschutz der BER-Anrainer

http://www.bündnissüdost.de/2018/07/erfolgreicher-kampf-fuer-schallschutzmassnahmen-am-zukuenftigen-ber/

August 2018:

Wieder neuer BER-Technikchef https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1678097/

Finanzsenator Kollatz droht mit Insolvenz des BER http://www.bündnissüdost.de/2018/08/finanzsenator-kollatz-droht-mit-insolvenz-des-ber/

September:

Die Banken verlieren das Interesse am BER.. https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article215216313/Die-Banken-verlieren-das-Interesse-am-BER.html

31. Oktober 2020:

BER-Eröffnung erfolgt nach sechs Verschiebungen und 20jähriger Bauzeit

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7 Antworten auf BER-Historie + Flugrouten

  1. Maik Paulu sagt:

    Guten Tag an alle Leser hier:

    Ich habe die Nominierung von Frau Baerbock einmal zum Anlass genommen sie und Ihre Partei in die Plicht zu nehmen (Nachtruhe von 22-6 Uhr ! per Volksbegehren aktuell gültig und DIE GRÜNEN sitzen mit in der Regierung (woran hapert es denn nun Wille oder Wollen?). Anbei die Antwort eines MAs (Der „Nils“, Nummer 10 !!! Wow, wie viele MAs hat sie eigentlich allein in Potsdam ???). Naja, im Laufe des Wahlkampfes werde ich sie bei Gelegenheit nochmal selbst ansprechen, wenn Sie sich in Zeuthen präsentieren möchte um ggf. die schönen neuen Kitas zu bewundern:
    ————————————————————————————————–
    Sehr geehrter Herr Paulu,
    im Namen von Frau Baerbock vielen Dank für die Glückwünsche. Und danke, dass Sie an das erfolgreiche brandenburgische Volksbegehren für ein erweitertes Nachtflugverbot am BER erinnern. Wir sind der Auffassung, dass mehr für die Nachtruhe der Menschen getan werden muss, die im Umfeld von Flughäfen leben. Das gilt umso mehr, wenn das Flughafenumfeld so dicht besiedelt ist, wie im Bereich des BER.

    Das Land Brandenburg, das das Volksbegehren vor geraumer Zeit abgenommen hat, konnte bisher keine Verbesserung für die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner erwirken. Wenn Brandenburg einen erneuten Anlauf unternimmt, um das bestehende Nachtflugverbot zeitlich auszuweiten, werden wir das unterstützen. Allerdings hängt es von den Kräfteverhältnissen ab, in welchem Maß unsere grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung Wirksamkeit entfaltet. Wie Sie wissen, ist der Widerstand gegen die Ausweitung von Nachtflugverboten an den Flughäfen Deutschlands bisher auf Seiten zahlreicher Akteure beinahe unüberwindbar.

    Wir werden uns aber auch unabhängig von weiteren Bemühungen des Landes Brandenburg für mehr Ruhe in der Nacht und für einen besseren aktiven Lärmschutz an den Flughäfen einsetzen. Im Bundestag hat die Grünenfraktion dazu einen umfassenden Antrag gestellt.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.V. Nils Naber-Korn

    Annalena Baerbock MdB
    Bürger*innenbüro Potsdam
    Jägerstr. 18
    14467 Potsdam
    Tel 0331-887 10 56
    Fax 0331-887 10 55
    potsdam@annalena.baerbock.de

    ——– Weitergeleitete Nachricht ——–
    Betreff: Re: Herzlichen Glückwunsch zur Nominierung und damit
    verbundener Hoffnungen in Sie ! (BER, Zeuthen) NACHTFLUGVERBOT zur
    CHEFSACHE !!!
    Datum: Fri, 7 May 2021 14:45:24 +0200
    Von: Maik Paulu
    An: annalena.baerbock@gruene.de

    Guten Tag an das Team um Frau Baerbock,

    es wäre schön, wenn Sie auf die Anfrage einmal eine Antwort geben
    könnten. Sicher haben Sie zur Zeit viel zu tun, aber in 4 bis 6 Wochen
    sollte es schon möglich sein eine Aussage abzugeben.

    Herzlichst
    Maik Paulu

    Am Mi., 21. Apr. 2021 um 12:40 Uhr schrieb Maik Paulu
    <mikkelpaul@googlemail.com >:

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    Maik Paulu
    02:43 (vor 18 Stunden)
    an Nils

    Guten Tag, na dann hoffen wir mal das Beste. Wieso muss Brandenburg nochmal ein Volksbegehren anstreben (oder habe ich Sie da missverstanden?). Das erfolgte und erfolgreiche gilt doch weiterhin! Es wird doch nur nicht umgesetzt, weil sich die BER-Anteilseigner „Bund“ und „Das Land Berlin“ bislang mit einem „Nein“ (und das als Nicht leid tragende) dagegen stemmen. Die Grünen haben in 2021 soviel „Power“ wie selten und sollten daher ganz Zeitig medial Farbe bekennen. So schwer ist es beim BER nicht, zumal man den alten Flughafen Tegel mit Nachtruhe 23-6 Uhr sehr gut vergleichen kann. Frau Baerbock soll im Landtag BBL und im Bundestag einmal die Frage stellen, warum Brandenburg Bürger 2 h weniger Ruhe benötigen und warum Verstöße mit lapidar geringen Strafen geahndet werden. BER ist kein Drehkreuz und Frachtflughafen! Es sollte immer ein regionaler Hauptstadtflughafen sein. Die Forderung 22-6 Uhr ist mehr als nur eine „Forderung“ , sie ist gelebte Demokratie und entsprechend ernst zu nehmen. Ich möchte hier nicht nochmal eine E-Mail der Partei „Die Grünen“ erhalten in der geschrieben wurde (von einer Referentin) dass es ja egal sei wer betroffen ist; wichtig ist nur das es Weniger sind!!! Herr Koeseler versprach sich der Sache nochmal anzunehmen … allerdings im höchsten Maße unverbindlich und kurz gefasst „ja, wir bleiben dran“. Natürlich kann eine Partei in einer Koalition nur Vorschläge unterbreiten und Abstimmen, jedoch das Argument warum mit einem neuen Flughafen die Menschen (und mittlerweile sind es genauso viele wie in Berlin) zwei Stunden weniger Ruhe brauchen. Frau Baerbock ist in der komfortablen Situation, dass Sie demnächst (also eigentlich schon jetzt) die Belange der Brandenburger als nun auch aller Bürger in der BRD vertritt, denen Umweltschutz und damit auch Gesundheitsschutz ein so wichtiges Gut sind dafür in 09/21 man man mindestens eine Stimme auf dem Wahlzettel anzukreuzen. In betroffenen Regionen werden es ggf. sogar Erst- und Zweitstimme sein. Ihre Erlaubnis vorausgesetzt werde ich den Beitrag in ein Forum einstellen. Es spricht im Grunde Nichts dagegen, da es Ihre Haltung der Sache an sich widerspiegelt. Das übt auch Druck auf andere Parteien aus, sich dem Anliegen (Recht) der Bürger anzuschließen. MfG M.Paulu

    • Maik Paulu sagt:

      Einleitung:

      „Die Grünen“ (also, wenn Frau Baerbock Kanzlerin werden sollte) haben sich am WE nun dazu geäußert Inlandsflüge zu verbieten (!). Ja, okay wo es Sinn macht kann man dafür sein. Auf die Frage zum Volksbegehren habe ich bei dem MA „Nils 10.0“ nochmal nachgehakt. Es kommt natürlich eine Antwort, wie man sie erwertet (nachfolgend). „Wir (Die Grünen) treffen immer auf unüberwindbare Gegener“ … Aha, der durch ein Volksbegehren im Land Brandenburg als facto geltende Richtline (22-6 Uhr Nachtflugverbot) wir in keiner Silbe erwähnt und Frau Baerbock ist doch nunmehr Brandenburgerin, so verkauft sie sich jedenfalls seit den letzen Jahren. Wenn also der Wille des Brandenburger Volkes wieder nicht „klappt“ dann waren es „scheirige“ Koalitionsverhandlungen etc etc. etc. (für die anderen ist es dann die KĹufthansa ,die Geld benötigt, dass ihr hinterhergeworfen wird und bei BER brauchen wir über die Finanzen gar nicht erst zu reden, da wird n ie Geld verdient und darum muss man ja die Nachtruhe kürzen, weil sonst können die ja nicht so flexibel FLIEGEN um dem BER „Gewinn“ zu bringen. IHR Dödel dort ! DEr BER wird nie Gewinne machen, es sei den ihr erhöht mal eben kräftig die Gebühren und zwar auch solche für „Verlassen “ von Schutzgebiten und das Start- und Landeentgelt sowieso, sonst fliegne hier auch mit einer GRÜNEN Regierung in BBL, BERLIN und im BUND die „Vögel“ wie sie wollen und die „Jobmaschine“ ist sowieso gegen die Wand gefahren. Wenn man hier jetzt schon so unverbindlich „politisch“ antwortet, obwohl man in Talkrunden im TV immer „oberlehrerhaft und allwissend“ auftritt, dann wissen WIR …. auch mit den Grünen kehrt keine vom Brandenburger Volk beschlossene Nachtruhe für die Zeit von 22 bis 6 Uhr ein !!! Das ist bitter, aber wahrscheinlich die Wahrheit, es sei denn es findet ein „Umdenken“ statt und nicht die Zielrichtung „MACHT“ (und zwar der Partei).
      Die Frage unten von mir an den Herrn „Nils 10.0“ wird sicherlich unbeantwortet bleiben, meine Email hat er ja schon !!!

      Nils Naber-Korn (Wahlkreisbüro Potsdam Annalena Baerbock MdB)
      12.05.2021, 10:21 (vor 5 Tagen)
      an mich

      Sehr geehrter Herr Paulu,

      mit dem erneuten Anlauf des Landes Brandenburg ist nicht ein neues Volksbegehren gemeint, sondern erneute Verhandlungen des Landes Brandenburg mit Berlin und dem Bund.

      Ja. Sie können den Text gerne in ein Forum einstellen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Nils Naber-Korn

      Annalena Baerbock MdB
      Bürger*innenbüro Potsdam
      Jägerstr. 18
      14467 Potsdam
      Tel 0331-887 10 56
      Fax 0331-887 10 55
      potsdam@annalena.baerbock.de
      Von: Maik Paulu
      Gesendet: Dienstag, 11. Mai 2021 02:43:20
      An: Nils Naber-Korn (Wahlkreisbüro Potsdam Annalena Baerbock MdB)

      [Message clipped] Vollständige Nachricht ansehen

      Maik Paulu
      12.05.2021, 12:23 (vor 5 Tagen)
      an Nils

      Guten Tag nochmal,

      wann werden diese Verhandlungen wieder geführt? Die Grünen sind doch Mitglied in der Regierung! Auch in Berlin sind die Grünen Mitglied in der Regierung und nun kommt natürlich noch zu 99,99% in 2021 der Bund dazu in dem Die Grünen Mitglied der Regierung sein werden. Spätestens dann müssten die Verhandlungen ja wieder aufgenommen werden und auch zu einem Erfolg führen.

      Wie gesagt, warum sollen Brandenburger Bürger 2h weniger Nachtruhe haben als die Berliner in Tegel. Diese Rechnung ist ganz einfach von 0-5 Uhr ist nicht hinnehmbar und 23-6 Uhr ist der Vergleich zu ehemaligen Berliner Status. Nun geht das Volksbegehren noch einen Schritt weiter und soll eine Nachtruhe von 22- 6 Uhr gewähren (es fliegen ja dennoch Maschine selbst in dieser Schutzzeit).

      Beste Grüße
      Maik Paulu

  2. Maik Paulu sagt:

    Beim Fluglärmbeauftragten zeigt sich „Wille“ mitzuwirken das leider nicht mehr Verhinderbare zu verbessern. Ich nehme ihm seine Ausführungen tatsächlich ab, da noch so manches möglich ist und er das auch sieht !!!

    Anbei Frage/Antwort in Kopie:

    Ihre Anfrage vom 18.04.21
    Privat/Fluglärm Route 5 FENSTERBAU etc.

    P. Strogies
    Anhänge
    12:00 (vor 9 Stunden)
    an mich

    Sehr geehrter Herr Paulu,

    ich möchte Ihnen nun gern auch auf diese E-Mail antworten. Vorab reiche ich Ihnen aber noch den Flugverlauf zu Ihrer anderen Anfrage zur Turkish Airlines nach (Anhang). Und ja ich überprüfe und beantworte jede einzelne Beschwerde, die ich erhalte. Es kann nur manchmal länger als 14 Tage dauern.

    Auch ich beobachte die Flugverläufe und Spurtreue sehr genau. Gerade mit den Kurven auf der Südbahn gleich nach dem Start natürlich eine gewisse Streuung nie ganz auszuschließen. Aber sie sollte auf ein Mindestmaß begrenzt werden und da sehe auch ich noch Potenzial. Die FBB sieht das im Übrigen sehr ähnlich. Um die Flugverläufe mehr zu bündeln sind wir im Gespräch mit Deutschen Flugsicherung und auch den Fluggesellschaften. Zusammengefasst kann ich Ihnen mitteilen, dass die Standardabflugverfahren natürlich auch für die Fluggesellschaften und deren Piloten neu sind und teilweise gar nicht bekannt ist, was ein „Überschießen“ nach dem Start für gravierende Lärmauswirkungen in den besiedelten Bereichen haben kann. Insofern leisten wir gerade Aufklärungsarbeit. Gleichzeitig sehe ich natürlich auch die Möglichkeit die volle Startbahn zu nutzen um die Flughöhen schneller zu erreichen und somit ein Abkurven erst hinter der A115 zu verhindern. Auch dazu bin ich gemeinsam mit dem Flughafen im Gespräch mit der DFS und den Fluggesellschaften. Die Baumaßnahmen im westlichen Bereich haben keine Auswirkungen auf die Rollverkehre und die startenden Luftfahrzeuge.

    Der 15°-Knick soll nur von Luftfahrzeugen genutzt werden, die die erforderlichen Steigleistungen (auf Hoffmannkurve und „S“-Kurve) nicht erfüllen können. Das betrifft nicht nur den Airbus A380, der ja für den BER auch gar nicht als regelmäßig verkehrendes Luftfahrzeug geplant war. In der ursprünglichen Prognose zur Eröffnung 2012 waren von täglich ca. 240 Starts auf der Südbahn etwa 11 Luftfahrzeuge für den 15°-Knick prognostiziert. Diese Standardabflugstrecke war also von Anfang an als Ausweichroute geplant worden. Sie ist und bleibt auch weiterhin als Abflugstrecke im Routensystem erhalten. Wie häufig die Route aber zukünftig genutzt werden wird, kann ich Ihnen nicht seriöus vorhersagen. Natürlich kämen dafür in der Regel eher größere, schwere Luftfahrzeuge infrage. Diese werden aber durch die geringen Fluggastzahlen derzeit weniger genutzt. Ob und wie schnell am Flughafen BER wieder solches Luftfahrtgerät eingesetzt wird, bleibt abzuwarten.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Strogies

    Büro des Fluglärmschutzbeauftragten für Berlin-Brandenburg

    Mittelstraße 11

    12529 Schönefeld

    TEL 030 . 634 107 920

    EMAIL P.Strogies@fluglaermschutzbeauftragter-ber.de

    Von: Maik Paulu [mailto:mikkelpaul@googlemail.com]
    Gesendet: Sonntag, 18. April 2021 21:14
    An: P. Strogies
    Betreff: Re: Ihre Nachfrage vom 26.11.20

    Guten Abend Herr Strogies,

    ich war heute einmal an der Südbahn des Flughafen um mir ein Bild direkt vor Ort zu machen, wie die „Empfehlungen“ der DFS umgesetzt werden. Eigentlich sollten sich startende Maschinen bei Ostwindwetterlagen meiner Kenntnis nach (es gab zahlreiche öffentliche Veranstaltungen und Diskussionen dazu mit Vertretern der DFS und der Länderministerien, dem Bund und der Flughafenholding) auf Höhe des Terminalbereichs bereits in ca. 120 m Höhe befinden um dann den Knick einzuleiten. Die Praxis sieht jedoch derzeit so aus, dass fast regelmäßig erst im Bereich des Terminals die Räder die Piste verlassen und dadurch ein „Überschießen“ erfolgt und damit auch einhergehend eine „großzügig“ geflogene 180 Grad-Kurve (Hoffmannkurve) bei Destination West. Bei Destination Ost hat dies zur Folge, dass wie bereits gestern um 20 Uhr wieder sehr große Maschinen die Vorgaben (nach dem Start eine geringere Steighöhe um den Schub und damit den Lärm zu minimieren und die Spurtreue zu halten) so gut wie immer verletzt werden. Man kann sich also schon darüber freuen, dass die Maschinen nicht doch den Ortsteil Falkenhorst (Zeuthen) direkt überfliegen.

    Liegt diese Konstanz daran, dass am Ende der Südbahn in westlicher Richtung derzeit noch Baumaßnahmen sind oder soll dies nun die NORM sein ? Wundern darf man sich hier über gar nichts mehr. Wer schon krank ist, der hatte ja genug Zeit sein Leben hier aufzugeben und wegzuziehen.

    Sehen Sie es als Ihre persönliche Pflicht an (per Ehrenwort) jede Eingabe zu überprüfen oder werden „Drängler“ wie meine beiden Anfragen binnen 24 Stunden in den Papierkorb befördert?

    Ich bitte um Stellungnahme zu der Email von gestern (Flug TK 1568) und der hiesigen!

    Wird nochmal etwas nachjustiert, da für die großen Maschinen ja auch noch die 15 Grad-Abknickung in Frage kommt oder ist diese Route mit Auslaufen der A380-Reihe faktisch tot ? Gestern habe ich eine Maschine diese Route fliegen sehen. Es kommt hier in Falkenhorst nämlich zu einer Ballung des Lärms der gesamten Flugbewegungen bei Ostwindwetterlagen durch von der Südbahn startende Maschinen. Der Lärm der „Hoffmannkurve“ gesellt sich nämlich unerwartet (durch einen zu großen Radius) zum Lärm des „Fleischerhaken“. Welchen Ermessensspielraum haben die Luftfrachtführer ? Natürlich geht Sicherheit vor, dies erlaubt auch kein Ermessen. Jedoch durch eine konsequente Durchsetzung der Vorgaben, also zeitiges Abheben noch vor dem Terminalgebäude und eine sich an der Autobahn orientierende Spurtreue verbunden mit geringerer Steigleistung (als Schubwegnahme) lassen sich definitiv Verbesserungen erzielen, zumal wir Corona geschuldet noch in einer komfortablen Lage sind, was die Anzahl der Flugbewegungen betrifft.

    Sie sind am ZUG hier nochmal als Verantwortlicher das Heft des Handels in die Hand zu nehmen.

    In Erwartung einer detailierten Antwort verbleibe ich

    Hochachtungsvoll

    M. Paulu

    Zeuthen

    Am Fr., 16. Apr. 2021 um 21:49 Uhr schrieb Maik Paulu :

    Guten Tag, die Maschine TK 1568 Turkish Airlines um 20:05 Uhr hat nicht die geforderte Sputrreue eingehalten. Wieso müssen diesen großen unflexiblen „Vögel“ ausgerechnet die Route 5 nutzen ? In dem Bereich wo eigentlich die Steigleistung abgeregelt werden soll wegen der Lärmreduzierung hat der Pilot heute mal eben „durchgezogen“ um das A10 Center noch halbwegs zu sehen.

    Wir warten hier alle nur auf den ersten Zwischenfall, wo durch dieses unverschämt grob fahrlässige Handeln der Flugfreigabe der „erste Zwischenfall“ passiert. Das ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit. Sollten sich diese Nichteinhaltung der Spurtreue, obwohl nur wenig Windbewegung war fortsetzen, werde ich rechtliche Schritte wegen „Körperverletzung“ (bzw. versuchter) einleiten.

    Hochachtungsvoll

    M. Paulu

    p.s. Was sagt Ihre „Messstelle“ zu den Lärmwerten ? Wie lange soll der Versuchsbetrieb erfolgen bis eine „Optimierung“ erfolgt. Noch ist die Anzahl der Abflüge gering, wenn nur jeder 10.te Flug davon abweicht, dann ist das nicht hinnehmbar. Eventuelle Strafgelder fließen eigentlich wohin ? In den BER-Topf oder Lärmschutzmaßnahmen?

    Am Mi., 9. Dez. 2020 um 09:16 Uhr schrieb P. Strogies :

    Guten Morgen Herr Paulu,

    der Abflug Richtung Osten erfolgt grundsätzlich über die Abkurvung Richtung Süden kurz nach dem Start und dann im weiteren Verlauf weiterer Kurvenflug Richtung Westen oder Linkskurve und zwischen Wildau und KW hindurch. Der Abflug über Schulzendorf (15°-Verschränkung zur Nordbahn) wird nur für Luftfahrzeuge freigegeben, die die Anforderungen an die Steigleistung nicht erfüllen können. Die Freigabe erfolgt auf Antrag durch die Deutsche Flugsicherung. In den Prognosen für die Eröffnung im Jahr 2012 waren auf dem 15° Verlauf durchschnittlich 11 Luftfahrzeuge pro 24 Stunden (bei Ostbetrieb). Auf der Hoffmannkurve hingegen waren jeweils über 100 Luftfahrzeuge pro 24 Stunden prognostiziert. Da sich aber in den letzten Jahren der Flugzeug-Mix hin zu kleineren Luftfahrzeugen durchgesetzt hat und nun durch Corona verstärkt wurde (keine A380 mehr sondern eher A350), sind derzeit alle startenden Luftfahrzeuge in der Lage nicht den 15°-Knick nutzen zu müssen. Einzig ein falscher Wegpunkt zwang in der letzten Woche einige Fluggesellschaften auf den 15°Grad Abflug. Dieser Fehler wird gerade behoben und soll bis zur Weiternutzung der Südbahn behoben sein. Dann dürften wieder alle Ostabflüge von der Südbahn gekurvt erfolgen.

    Für die Festlegung der Schallschutzgebiete ist die Planfeststellungsbehörde (Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg) zuständig. Die Schutzgebiete wurden mit einer ersten Prognose mit den geänderten südlichen Abflugrouten angepasst. Eine erneute Untersuchung und Festlegung der Schallschutzbereich soll nach zwei vollständigen Flugplanperioden anhand des tatsächlichen Verkehrs und Verteilung erfolgen. Hierbei sind sicherlich die Besonderheiten durch die Corona-Situation zu berücksichtigen und ggf. eine weitere Überarbeitung notwendig. Hierzu bin ich mit der Genehmigungsbehörde in Kontakt.

    Die Auflage für die von Ihnen zitierte Gerichtsentscheidung – keine Überschreitung von 55 dB(A) in zum wohnen bestimmten Räumen – gilt nur für das Tagschutzgebiet, d. h. die Immobilie muss anspruchsberechtigt sein. Dazu muss die Überschreitung der definierten Dauerschallpegel außen nachgewiesen werden oder man liegt eben im Tagschutzgebiet und hat den Anspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber dem Flughafen, wenn das Grundstück am 15.05.2000 bereits bebaut oder bebaubar war. Liegt Ihr Grundstück außerhalb haben Sie leider keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten.

    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Strogies

    Büro des Fluglärmschutzbeauftragten

    Mittelstraße 11

    12529 Schönefeld

    TEL 030 . 634 107 920

    EMAIL P.Strogies@fluglaermschutzbeauftragter-ber.de

    Von: Maik Paulu [mailto:mikkelpaul@googlemail.com]
    Gesendet: Donnerstag, 26. November 2020 23:23
    An: P. Strogies
    Betreff: Re: Ihre Fluglärmbeschwerden vom 9. und 11. November

    Guten Tag Herr Strogies,

    es geht ja gerade um die Ostabflüge der Südbahn mit Destination OST. Es kann also im Zweifelsfall sogar ein A380 die Route 5 fliegen, wenn er es „schafft“ ! Dann wird der 15 Grad-Knick ja gar nicht geflogen, ggf. erst bei Vollauslastung nach Corona-light-Betrieb wegen „Überfüllung“ des Luftraumes. Nur die große Antonow fliegt dann die 15 Grad- Route.

    Könnten Sie mir bitte mitteilen, wer für den Schallschutz zuständig ist? Die Anspruchsberechtigung ergibt sich aus einem Planfeststellungsverfahren 2004 ( !!!! ). Da ist die Route 5 gar nicht enthalten, also hat NIEMAND, der nunmehr betroffen ist Anspruch auf irgendeine Maßnahme. Wahnsinn an sich !

    Gibt es ggf. eine Neubewertung der „Betroffenen“ ? Jetzt bei wenig Flugbewegungen wahrscheinlich erst einmal nicht, obwohl gerade JETZT Zeit dafür wäre.

    In der Stadt Wildau werden Wohnungen mit Schallschutzklasse 2 errichtet, also kein Anspruch, da man sich sowieso nicht im „Schutzgebiet“ befindet.

    Im Übrigen stellt sich mir die Frage, ob das Urteil eines Verwaltungsgerichtes Bestand hat, dass es in einem Wohn-oder/und Schlafraum nicht ein einziges mal die 55dB überschritten werden dürfen. Die Homepage des Flughafen zeichnet die Routen als Bahnen und gibt die Schallintensität an. Sofern man aber mit dem Mousepfeil außerhalb des Korridors ist, werden keine Daten mehr angezeigt, als ob es von 72bD plötzlich gegen 20dB etc. geht (was wünschenswert wäre). Alle Informationen, die der Flughafen „freiwillig“ publiziert werden dem Normalnutzer, der Nichts hinterfragt vorenthalten (siehe meine Anfrage zur Prop-Maschine). Ich unterstelle hier einfach mal Absicht vollumfängliche Informationen verbrauchergerecht darzustellen.

    Hochachtungsvoll

    Maik Paulu

    Am Mi., 25. Nov. 2020 um 11:35 Uhr schrieb P. Strogies :

    Sehr geehrter Herr Paulu,

    vielen Dank für Ihre E-Mails, auf die ich Ihnen nun gern antworten möchte.

    Der Abflug der ATR72 von der AirFrance erfolgte auf einer Standardabflugstrecke (SID) für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg, die keine Einschränkung auf bestimmte Luftfahrzeugtypen hat und grundsätzlich von allen Lfz genutzt werden kann. Es wurde somit nicht gegen luftrechtliche Bestimmungen verstoßen. Die von Ihnen benannte Abflugstrecke mit dem Hinweis „Prop only“ ist vielmehr so zu verstehen, dass auf dieser SID nur Propeller Luftfahrzeuge fliegen dürfen.

    Für Ihre Beschwerde zu den Easyjet-Abflügen finden Sie in der Anlage zwei Flugspur-Darstellungen mithilfe der Radardaten der Deutschen Flugsicherung. Nach diesen Informationen fliegen gerade die EasyJet-Luftfahrzeuge häufig kurz vor der Centerline schon ihre Rechtskurve Richtung Süden. Ein Überschießen in Richtung Zeuthen kann ich daraus nicht ablesen. Einzig die weiter Richtung Osten fliegenden Luftfahrzeuge nähern sich Zeuthen weiter an. Aber das stimmt mit der festgelegten Flugroute für Ostabflüge ebenfalls überein. Gerade im Bereich dieser Abflugstrecke (Hindurchflug Wildau, KW über der A10) ist der Bündelungseffekt der Abflüge noch größer als kurz nach dem Start. Anhand dieser Informationen kann ich Ihre Angaben nicht bestätigen. Sicherheitshalber werde ich mir aber bei entsprechender Wetterlage (Ostwind, gute Sicht) auch selbst vor Ort nochmal ein Bild machen und Ihre Anmerkungen persönlich überprüfen.

    Ich hoffe Ihre Anfragen damit beantwortet zu haben und verbleibe

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Strogies

    Büro des Fluglärmschutzbeauftragten für Berlin-Brandenburg

    Mittelstraße 11

    12529 Schönefeld

    TEL 030 . 634 107 920

    EMAIL P.Strogies@fluglaermschutzbeauftragter-ber.de

    Von: Maik Paulu [mailto:mikkelpaul@googlemail.com]
    Gesendet: Mittwoch, 11. November 2020 21:57
    An: kontakt@fluglaermschutzbeauftragter-ber.de
    Betreff: Unzulässige Nutzung der Route 5 durch Prop-Maschinen ! Abflug Südbahn bei Ostwindwetterlagen !

    Guten Tag ,

    soeben (21:25 Uhr) flog eine Maschine (Flug ASL41T) der Air-France/KLM des Typs ATR72 die Route 5 mit sehr lautem Dröhnen und unter Mißachtung der Flugroutenregelung. Die Route 5 ist Aufgrund der Schwierigkeiten gar nicht für Prop-Maschinen freigegeben. Es muss zwingend laut DFS die 15° Abknickung von der Südbahn geflogen werden. Wer sich mal bei Wikipedia umschaut, der sieht, dass eine solche Maschine 2014 gerade wegen der „Trägheit“ in einem Wohngebiet abgestürzt ist (48 Tote am Boden !!!). Der BER missachtet also schon im „Corona-Schlaf“ die Regeln der Flugrouten-Festlegung. Das ist ein Verstoß gegen die Sicherheitsauflagen der DFS und entsprechend zu ahnden. Hierzu wird diese Email an den Fluglärmbeauftragten weitergeleitet und an die DFS in Langen. Der Tower darf diese Route für Prop-Maschinen gar nicht freigeben. Hier ist eindeutig eine Mißachtung der Vorschriften zu unterstellen. Ich empfehle allen einmal „stanley track“ aufzurufen und selbst zu sehen, was so jetzt schon für Dinge passieren. Ich werde auch die Geschäftsführung des BER anschreiben, solche Dinge zu unterlassen, da sie dem „Sicherheitsgedanken“ widersprechen und strafrechtlich verfolgt werden. Wir sind hier keine „Versuchskaninchen“, was machbar ist und was nicht. Die Regeln sind klar! Keine Prop-Maschine darf die Route 5 fliegen, so steht es auch im Routenplan „prop-only“ (aber nicht diese Route 5) !

    Hochachtungsvoll

    M. Paulu

    Rosengang 4

    D-15738 Zeuthen

    Bereich mit Anhängen

    Maik Paulu
    20:40 (vor 48 Minuten)
    an Strogies

    Sehr geehrter Herr Strogies,

    besten Dank für diese ausführliche Antwort und wie Sie ja schreiben befinden wir uns alle noch in einem Lernprozess und bei Ihnen in Zusammenarbeit mit der DFS auch noch an einem ggf. Optimierungsprozess. Sie schreiben ja selbst, dass eigentlich keine Maschine die A115 überfliegen sollte, da ist in der Tat „machbarer“ Spielraum ohne die Flugsicherheit zu gefährden. Ich habe selbst beobachtet, wie sich zum Beispiel die Lufthansa vorbildlich an die Routenführung hält und sogar noch hinter der A115 bleibt (also über die ehemaligen Rieselfelder fliegt) und dann erst spät einen Knick einzuleiten.
    Leider ist zum vergangenen Jahr festzustellen, dass nach Eröffnung die „Hoffmannkurve“ korrekter geflogen wird und nunmehr sehr großzügige Radien geflogen werden. Die Schallschleppe kommt somit im OT Falkenhorst an, obwohl es sich minimieren lassen kann.

    Lassen Sie mich bitte zum Schluss noch in Erkenntnis bringen, wie man eine „neutrale“ mobile Messstation für eine Referenzzeit (also bei Vollbetrieb) aufstellen kann. Bei wem muss man hierfür einen Antrag stellen?

    Sicher ist natürlich, dass ich von den gut 10 TEUR keinen Cent wiederbekommen werde, den ich gerade als Schallschutzmaßnahme in der KW29 einbauen lasse, aber ggf. werden neue Schutzgebiete Tagschutz ausgewiesen.

    Die Partei „Die Grünen“ haben im Bundestag ein Maßnahmenpaket vorgestellt, so zumindest die Antwort auf eine Anfrage an Frau Baerbock. Zum eigentlichen Anliegen, der Nachtruhe von 22-6 Uhr hat man sich natürlich nicht verbindlich geäußert, aber das kann ja noch kommen. Ich werde Frau Baerbock gezielt darauf ansprechen, wenn Sie mal in der Wahlkampfzeit nach Zeuthen kommen sollte um die vielen Kindergärten zu bewundern.

    Beste Grüße und Dank, dass Sie an einem Verbesserungsprozess, der möglich ist, Teilnahme signalisieren.
    MfG Maik Paulu

  3. M. Paulu sagt:

    Sehr geehrter Herr Scholz,
    ich finde es gut, dass Sie für die SPD als Spitzenkandidat in die Wahl (zur Bundesregierung) in 09/2021 „in den Ring steigen“. Ich würde gern Ihre Meinung hören, was den Nachtruheschutz am BER betrifft. Ihr Kollege Herr MP Woidtke ist ja mit einer RRG-Regierung im Land der aktuelle (und zuvor auch amtierende) MP. Die Bevölkerung in Brandenburg hat erfolgreich ein Volksbegehren zur Nachtruhe am BER durchgesetzt, das jedoch nicht umgesetzt wird, weil Bund und Land Berlin dagegen sind. Der BER liegt auf Brandenburger Terirtorium und zwei Parteien (Bund und das Land Berlin) stemmen sich gegen den Willen der Betroffenen. Mit der Wahl 2021 wird frischer Wind in das Bundeskabinett einziehen. Die SPD ist sowohl in Brandenburg und Berlin (jeweils mit „Chef“-Kompetenz; also Herrn Woidtke und Herrn Müller) in einer Führungsrolle. Auf Bundesebene kann dies im Wahljahr 2021 auch noch der Fall werden, zumindest als Koalitionspartner. Somit dürfte der BUND als Gegner auch in Bedrängnis mit einer Argumentation (weniger Nachtruhe für Brandenburger Bürger, als beim alten Flughafen Tegel 23-6 Uhr) geraten.
    Wenn Sie erfolgreich in der Kandidatur zur Parlamentsfrage 2021 (BUND) sein sollten oder aber auch „nur“ ein Koalitionspartner sein würden, WIE STELLT SICH IHRE MEINUNG DAR ? Nehmen Sie sich dem Thema an oder ist „anderes“ wichtiger, als ein erfolgreiches Volksbegehren umzusetzten ? Der Fairniss halber teile ich Ihnen mit, dass ich diese Frage auch an Frau Baerbock gestellt habe und von einem ihrer MAs eine Antwort erhalten habe, die darauf abzielt „dass es unüberwindbare Gegner“ gibt, die alles versuchen es zu verhindern. Das von einer „GRÜNEN PARTEI“ zu erfahren ist schon recht niederschmetternd und macht regelrecht hilflos. Ich hätte gerne IHRE Meinung zu dem Sachverhalt und damit verbunden die Antwort, ob Sie für „wählbar“ erachtet werden könnten. MfG M. Paulu

    Diese Frage wird an alle Parteien versandt. Mal sehen, ob man „Schwarzer Peter“ spielt oder auch mal (wenig wahrscheinlich) ehrlich antwortet und somit einen „Auftrag“annimmt ! Ab Juni haben wir wieder die Südbahn in Betrieb und wenn „Corona“ vorbei ist, dann mit Steuergeldern die „volle Dröhnung“. Also, nochmal an ALLE hier —- M I T M A C H E N !!!

  4. M. Paulu sagt:

    Sehr geehrter Herr Laschet,
    ich finde es gut, dass Sie für die CDU als Spitzenkandidat in die Wahl (zur Bundesregierung) in 09/2021 „in den Ring steigen“.  Ich würde gern Ihre Meinung hören, was den Nachtruheschutz am BER betrifft. Ihr Kollege der SPD Herr MP Woidtke ist ja mit einer RRG-Regierung im Land der aktuelle (und zuvor auch amtierende) MP. Die Bevölkerung in Brandenburg hat erfolgreich ein Volksbegehren zur Nachtruhe am BER durchgesetzt, das jedoch nicht umgesetzt wird, weil Bund und Land Berlin dagegen sind. Der BER liegt auf Brandenburger Territorium und zwei Parteien (Bund und das Land Berlin) stemmen sich gegen den Willen der Betroffenen. Mit der Wahl 2021 wird frischer Wind in das Bundeskabinett einziehen. Die SPD ist sowohl in Brandenburg und Berlin (jeweils mit „Chef“-Kompetenz; also Herrn Woidtke und Herrn Müller) in einer Führungsrolle. Auf Bundesebene kann dies im Wahljahr 2021 jedoch wohl lt. aktueller und realistischer Betrachtung kaum der Fall werden. Somit dürfte der BUND (unter Führung der CDU/CSU als Gegner mit einer Argumentation (weniger Nachtruhe für Brandenburger Bürger, als beim alten Flughafen Tegel 23-6 Uhr) geraten.
    Wenn Sie erfolgreich in der Kandidatur zur Parlamentsfrage 2021 (BUND) sein sollten oder aber auch „nur“ ein Koalitionspartner sein würden, WIE STELLT SICH IHRE MEINUNG DAR ? Nehmen Sie sich dem Thema an oder ist „anderes“ wichtiger, als ein erfolgreiches Volksbegehren umzusetzten ?  Der Fairniss halber teile ich Ihnen mit, dass ich diese Frage auch an Frau Baerbock  und Herrn Scholz gestellt habe und von einem  MA der „DIE GRÜNEN“ eine Antwort erhalten habe, die darauf abzielt „dass es unüberwindbare Gegner“ gibt, die alles versuchen es zu verhindern (damit ist konkret die CDU/CSU und „Andere“) gemeint. Das von einer „GRÜNEN PARTEI“ zu erfahren ist schon recht niederschmetternd und macht regelrecht hilflos. Ich hätte gerne IHRE Meinung zu dem Sachverhalt und damit verbunden die Antwort, ob Sie für „wählbar“ erachtet werden könnten. MfG M. Paulu

  5. M. Paulu sagt:

    Sehr geehrter Herr Lindner,
    ich finde es gut, dass Sie für die FDP als Spitzenkandidat in die Wahl (zur Bundesregierung) in 09/2021 „in den Ring steigen“.  Ich würde gern Ihre Meinung hören, was den Nachtruheschutz am BER betrifft. Ihr Kollege der SPD Herr MP Woidtke ist ja mit einer RRG-Regierung im Land der aktuelle (und zuvor auch amtierende) MP. Die Bevölkerung in Brandenburg hat erfolgreich ein Volksbegehren zur Nachtruhe am BER durchgesetzt, das jedoch nicht umgesetzt wird, weil Bund und Land Berlin dagegen sind. Der BER liegt auf Brandenburger Territorium und zwei Parteien (Bund und das Land Berlin) stemmen sich gegen den Willen der Betroffenen. Mit der Wahl 2021 wird frischer Wind in das Bundeskabinett einziehen. Die SPD ist sowohl in Brandenburg und Berlin (jeweils mit „Chef“-Kompetenz; also Herrn Woidtke und Herrn Müller) in einer Führungsrolle. Auf Bundesebene kann dies im Wahljahr 2021 jedoch wohl lt. aktueller und realistischer Betrachtung kaum der Fall werden. Somit dürfte der BUND  als Gegner mit einer Argumentation (weniger Nachtruhe für Brandenburger Bürger 0 – 5 UHR, als beim alten Flughafen Tegel 23-6 Uhr) geraten.
    Wenn Sie erfolgreich in der Kandidatur zur Parlamentsfrage 2021 (BUND) sein sollten als ein Koalitionspartner sein würden, WIE STELLT SICH IHRE MEINUNG DAR ? Nehmen Sie sich dem Thema an oder ist „anderes“ wichtiger, als ein erfolgreiches Volksbegehren umzusetzten ?  Der Fairniss halber teile ich Ihnen mit, dass ich diese Frage auch an Frau Baerbock, Herrn Scholz und auch nunmehr Ihnen gestellt habe und von einem  MA der „DIE GRÜNEN“ eine Antwort erhalten habe, die darauf abzielt „dass es unüberwindbare Gegner“ gibt, die alles versuchen es zu verhindern (damit ist konkret die CDU/CSU und „Andere“) gemeint. Das von einer „GRÜNEN PARTEI“ zu erfahren ist schon recht niederschmetternd und macht regelrecht hilflos. Ich hätte gerne IHRE Meinung zu dem Sachverhalt und damit verbunden die Antwort, ob Sie für „wählbar“ erachtet werden könnten. MfG M. Paulu

  6. M.P. sagt:

    WIRTSCHAFT geht vor GESUNDHEITSSCHUTZ — zumindest nach Meinung der FDP !!! Der“Lacher“ der letzten Tage ist ja, dass am BER nun endlich ein „flächendeckendes Netz an Messstationen von 30 Stück“ existiert. Komisch, warum hier ein „weißes Loch“ ist — man spielt auf Zeit für „neue Anspruchsberechtigte“ — also wartet man, bis Eigeninvestitionen erfolgen (wer sich das leisten kann). Aber die FDP schwingt hier Worte „Aktiver Lärmschutz etc.“ Also, wieder eine „Verschaukelung“ der Betroffenen !

    Hier die Antwort der FDP:

    Sehr geehrter Herr Paulu,

    vielen Dank für Ihre Email zum Nachtflugverbot am BER. Da ich im Fraktionsvorstand der Freien Demokraten unter anderem für die Verkehrspolitik zuständig bin, bat Christian Lindner mich, Ihnen zuständigkeitshalber zu antworten.

    Die FDP Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich für einen starken Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Dazu gehören neben fairen Kosten und Abgabenbelastungen für die Luftverkehrswirtschaft auch wettbewerbsfähige Flugbetriebszeiten der deutschen Verkehrsflughäfen.
    Die Antwort auf Frage des Standorts für den BER würde heute wie so viele andere Entscheidungen rund um den Bau wohl anders ausfallen. Das macht den Interessenausgleich mit den Anwohnern aber umso wichtiger. Ich weiß, wie schwierig das ist: Mein eigener Wahlkreis liegt zum Teil in der Einflugschneise des Flughafens Leipzig/Halle mit 24-Stunden-Frachtbetrieb. Viele Menschen verdienen dort mittlerweile recht ordentlich, viele werden aber auch gestört. Sie können sich vorstellen, dass ich sehr froh bin, dass die teilweise weit über 30 Jahre alten MD-10 und MD-11 zwischenzeitlich durch modernere Flugzeuge ersetzt wurden.
    Mit dem Ende des alten Flughafen Schönefelds erlosch nun immerhin dessen 24 Stunden Flugbetriebsgenehmigung und deutlich restriktivere Nachflugregelungen traten am BER in Kraft. Reguläre Linienflüge sind zwischen 0 und 5 Uhr untersagt, in der halben Stunde zuvor und danach dürfen nur verspätete bzw. verfrühte Maschinen landen. Außerdem ist die Zahl der durchschnittlichen Flugbewegungen zwischen 5 und 6, sowie zwischen 22 und 24 Uhr bei 77 gedeckelt. Besser als weiterreichende Einschränkungen des Flugbetriebs in den Tagesrandzeiten wären deshalb meiner Auffassung nach insbesondere Verbesserungen des aktiven Schallschutzes. Da lässt sich jetzt schon Einiges tun, aber wir setzen selbstverständlich genauso auf technologische Innovationen. Ich halte es deshalb auch für richtig, die Flughafenentgelte lärmabhängiger auszugestalten, sodass ein Anreiz entsteht, in moderne Technik zu investieren – oder Flüge vermehrt ganz in die Tageszeit zu legen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Sitta, MdB
    Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der
    Freien Demokraten im Deutschen Bundestag

    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin
    Telefon: +49 30 227-77510
    Fax: +49 30 227-70509
    E-Mail: frank.sitta@bundestag.de
    http://www.bundestag.de

    —–Ursprüngliche Nachricht—–
    Von: Maik Paulu
    Gesendet: Samstag, 22. Mai 2021 00:24
    An: Lindner Christian
    Betreff: Bundestagswahl 2021, „Rolle der FDP“ als Koalitionspartner mit Ministerkompetenz ! Nachtruche am BER (Volksbegehren erfolgreich; in Praxis jedoch verhindert“ )

    Sehr geehrter Herr Lindner,
    ich finde es gut, dass Sie für die FDP als Spitzenkandidat in die Wahl (zur Bundesregierung) in 09/2021 „in den Ring steigen“. Ich würde gern Ihre Meinung hören, was den Nachtruheschutz am BER betrifft. Ihr Kollege der SPD Herr MP Woidtke ist ja mit einer RRG-Regierung im Land der aktuelle (und zuvor auch amtierende) MP. Die Bevölkerung in Brandenburg hat erfolgreich ein Volksbegehren zur Nachtruhe am BER durchgesetzt, das jedoch nicht umgesetzt wird, weil Bund und Land Berlin dagegen sind. Der BER liegt auf Brandenburger Territorium und zwei Parteien (Bund und das Land Berlin) stemmen sich gegen den Willen der Betroffenen. Mit der Wahl 2021 wird frischer Wind in das Bundeskabinett einziehen. Die SPD ist sowohl in Brandenburg und Berlin (jeweils mit „Chef“-Kompetenz; also Herrn Woidtke und Herrn Müller) in einer Führungsrolle. Auf Bundesebene kann dies im Wahljahr 2021 jedoch wohl lt. aktueller und realistischer Betrachtung kaum der Fall werden. Somit dürfte der BUND als Gegner mit einer Argumentation (weniger Nachtruhe für Brandenburger Bürger 0 – 5 UHR, als beim alten Flughafen Tegel 23-6 Uhr) geraten.
    Wenn Sie erfolgreich in der Kandidatur zur Parlamentsfrage 2021 (BUND) sein sollten als ein Koalitionspartner sein würden, WIE STELLT SICH IHRE MEINUNG DAR ? Nehmen Sie sich dem Thema an oder ist „anderes“ wichtiger, als ein erfolgreiches Volksbegehren umzusetzten ? Der Fairniss halber teile ich Ihnen mit, dass ich diese Frage auch an Frau Baerbock, Herrn Scholz und auch nunmehr Ihnen gestellt habe und von einem MA der „DIE GRÜNEN“ eine Antwort erhalten habe, die darauf abzielt „dass es unüberwindbare Gegner“ gibt, die alles versuchen es zu verhindern (damit ist konkret die CDU/CSU und „Andere“) gemeint. Das von einer „GRÜNEN PARTEI“ zu erfahren ist schon recht niederschmetternd und macht regelrecht hilflos. Ich hätte gerne IHRE Meinung zu dem Sachverhalt und damit verbunden die Antwort, ob Sie für „wählbar“ erachtet werden könnten. MfG M. Paulu

    p.s. Die Antwort von Herrn Scholz steht noch aus !

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