„Beispielsweise begründete die Flughafengesellschaft noch im April 2020 eine Ablehnung mit den Worten: „Grund hierfür ist die Unterschreitung des Mindestraumhöhe in allen zum Wohnen genutzten Räumen“. Der Flughafen agiert, als habe es das Muster-Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu Raumhöhen von 2018 niemals gegeben.“ Quelle: Inforadio.de
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„Die BER-Anwohner mussten in den letzten Jahren viele Dinge erst gerichtlich erststreiten. „Die Flughafengesellschaft war ja ursprünglich nicht mal bereit, das Schallschutzniveau aus dem Planfeststellungsbeschluss umzusetzen“ Quelle: Zum anhören hier klicken-> https://www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2020/07/ber-flughafen-laerm-fluglaerm-laermschutz-berlin-brandenburg.html