Pressemitteilung zur geplanten Flugroutenänderung

Entgegen den Urteilen von OVG und BVerwG:

BAF will Geradeausflug über das Kerngebiet von Blankenfelde-Mahlow auch in der Nacht!

Mit großer Bestürzung hat die Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel e. V. (BIMS) am gestrigen späten Abend durch einen Vorabbericht der Potsdamer Neusten Nachrichten (PNN) zur Kenntnis genommen, dass das Bundesaufsichtamt für Flugsicherung (BAF) von der heute tagenden Fluglärmkommission das Plazet haben will, entgegen einem völlig anderslautenden höchstrichter­lichen Urteil den Menschen unter der Einflugschneise der BER-Nordbahn sogar ihr bisschen Recht auf die nächtliche Entlastung durch Weststarts über die L 76 vorzuenthalten.

Wir erinnern uns: Im September 2010 veröffentlichte die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine Routenplanung, in der sie für die Ab­flüge von der BER-Nordbahn regulär für Tag und Nacht eine Umfliegung des Kerngebiet von Blankenfelde-Mahlow vorsah. Darauf erhob sich eine große Protestwelle der so genannten „Neubetroffenen“, die erreichten, dass das BAF dann doch die Doppelbelastung von Blankenfelde-Mahlow durch An- und Abflüge gleichzeitig verfügte. Dagegen klagte die Gemeinde, unterlag vor Gericht für die Umfliegung am Tag, aber für die Nachtzeit stellte der 11. Senat des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 19. September unter der Randnummer 75 fest: „5. Die angegriffene Flugroutenfestsetzung ist jedoch für den Nachtzeitraum (22.00 ‪bis 6.00 Uhr) materiell rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten.“ Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hatte am 12.11.2014 eine Revision dieses Urteils verworfen. Dieser Satz ist also bis zum heutigen Tag nach wie vor geltendes Recht.

Was das BAF nun dazu bewegt, eine rechtswidrige nächtliche Flugroute jetzt erneut wieder nur ausschließlich über das Kerngebiet von Blankenfelde-Mahlow festlegen zu wollen, bleibt rätselhaft. Die Gütewerte aus dem NIROS-Berechnungsverfahren, mit denen die DFS die unterschiedliche Zahl der Belasteten der einzelnen Gebiete zu errechnen versucht, zeigen in jedem Fall im Bereich der mit Fluglärm unzumutbar Belasteten keine Veränderung gegenüber dem Zustand, der in 2012 zu dem Urteil des OVG führte. Nur weil die DFS durch einen Berechnungstrick auch die Belasteten unterhalb der Grenze von 55 Dezibel Dauerschallpegel – und nur von dem an aufwärts definiert das Fluglärmschutzgesetz eine unzumutbarer Belastung! – in ihr NIROS hinein rechnet, sogar die mit hinein rechnet, die nur mit 45 Dezibel Dauerschallpegel belastet werden, kommen DFS und BAF zu so einen schlechten Gütewert, durch den der Geradeausflug über das Kerngebiet von Blankenfelde-Mahlow gerechtfertigt erscheint.

Kurz und in den Worten von Tagesspiegel-Redakteur Thorsten Metzner ausgedrückt „… soll also die Fluglärmkommission heute darüber befinden, ob es mehr unzumutbaren Fluglärm in Blankenfelde oder leichte Belastungen im Berliner Süden gibt.“ In der Tat dürfte die heutige Sitzung der FLK zu einem Lackmus-Test für eine gute Nachbarschaft werden, denn eigentlich hat die FLK bereits in den Jahren 2010 bis 2012 alles Wesentliche zu den BER-Flugrouten gesagt und OVG und BVerwG bereits das letzte Urteil dazu gesprochen. Springt also die Majorität der geringfügig Belasteten in der FLK über das vom BAF hingehaltene Stöckchen und redet heute der rechtswidrigen egoistischen Eigenentlastung das Wort oder bleibt sie bei ihrer alten Beschlüssen und lehnt es ab, sich erneut mit der Flugrouten-Frage zu befassen? Das ist die Gretchen-Frage des heutigen Tages. An der Antwort können dann die Blankenfelder und Mahlower unter der Einflugschneise der Nordbahn den Gütewert für ihre Nachbarschaft mit den Berlinern im Süden und in Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS) ablesen.

Und das ist das eigentlich Bedenkliche und Traurige am Agieren dieser Bundesbehörde. Sie dividiert die Fluglärmbetroffenen der BER-Region auseinander, indem sie alle gesundheitsgefährdeten Belastungen über eine einzige Schwerstbelasteten-Gruppe bündelt und extremst konzentriert, damit eine Region den BER zunächst einmal widerstandslos ans Netz lässt und es verschnarcht, um ihre künftige Ruhe zu kämpfen. Dennoch sei den Entlasteten am heutigen Tag ins Stammbuch geschrieben: „Widersteht dieser Versuchung und bestehen wir alle zusammen diesen Intelligenztest! Es ist für die Bevorzugten nur eine Entlastung auf Zeit. Wenn die BER-Region nicht geschlossen gegen den Ausbau des BER aufsteht, dann folgt jetzt der hemmungslose weitere Ausbau des BER und damit zwingend auch der Bau einer dritten Start- und Landebahn. Danach kommt dann nach den geltenden Regeln im internationalen zivilen Luftverkehr genau so zwingend der Knick der Flugzeuge nach Norden. Und zwar am Tag und in der Nacht! Dann kommt der Fluglärm 19 Stunden am Tag auch in den Berliner Süden und nach TKS!“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/laerm-in-den-nachtstunden-aerger-wegen-geplanter-ber-flugroute-ueber-blankenfelde-mahlow/25622636.html

https://www.tagesspiegel.de/berlin/laerm-in-den-nachtstunden-aerger-wegen-geplanter-ber-flugroute-ueber-blankenfelde-mahlow/25622636.html
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