Begründung:
Derzeit ist der Wegfall des Staatssekretärs Flughafenkoordinierung mit BesGr. B9 zum
1.1.2018 vorgesehen (vgl. Kapitel 02 010 Titel 422 79).
Die aktuelle Entwicklung des Luftverkehrs wie die Ansprüche an die entsprechende Infrastruktur des BER werden auch über den Inbetriebnahmetermin hinaus einer besonderen Begleitung durch die Landesregierung bedürfen, die mit dem üblichen Aufbau eines klassischen Beteiligungsmanagements nicht sichergestellt werden kann. Zu nennen sind hier insbesondere die Umfeldentwicklung, die Aufrechterhaltung des Lärmschutzes sowie die strategische Weiterentwicklung des Projektes insgesamt in den kommenden Jahren nach der Eröffnung.
Von daher soll die bewährte Struktur der Brandenburger Flughafenkoordination weitergeführt werden, um eine koordinierte Ressort und Aufsichtsratsstrategie der Brandenburger Seite zu gewährleisten, die notwendige Fachkompetenz zu organisieren und auch die Vertretung der Interessen unseres Landes auf entsprechendem Niveau gegenüber den anderen Gesellschaftern wie der Geschäftsführung sicherzustellen.
Der jetzt vorgelegte Änderungsantrag schafft damit die Voraussetzungen für die weitere
Tätigkeit eines Flughafenkoordinators auf Sts-Ebene bis Ende 2019 und zugleich die Inanspruchnahme des personengebundenen Fahrdienstes.