BER: Schadensersatzforderungen drohen

Versicherung haftet für frühere BER-Chefs
Die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) räumt erstmals ein, dass das Management seinerzeit falsche Entscheidungen getroffen hat.

Wegen der verpatzten BER-Eröffnung hat die Flughafengesellschaft offenbar eine Millionenzahlung aus der Haftpflicht ihrer früheren Topmanager bekommen. Dieses Geld könnte jedoch bald wieder weg sein.

Auf einen Rechtsstreit mit ihren früheren Geschäftsführern Rainer Schwarz und Manfred Körtgen hat sich die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) bislang nicht eingelassen. Doch wie aus der Antwort auf eine noch nicht veröffentlichte parlamentarische Anfrage des Piraten-Fraktionschefs Martin Delius hervorgeht, wirft das Unternehmen seinen früheren Topmanagern vor, im Zusammenhang mit dem Bau des BER ihre Pflichten verletzt zu haben.

Körtgen und Schwarz hätten „pflichtwidrig an dem Inbetriebnahme-Termin 3.6.2012“ festgehalten, obwohl sie spätestens zur Jahreswende 2011/12 gewusst hätten, dass dieses Datum nicht zu halten ist. Erstmals räumt die Flughafengesellschaft damit offiziell ein, dass das Management seinerzeit falsche Entscheidungen getroffen hat. Und wie aus der Antwort ebenfalls hervorgeht, hat das Unternehmen sich für diese Managementfehler bereits entschädigen lassen. Schwarz und Körtgen hatten eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die sie gegen mögliche Regressforderungen absichern sollte, eine sogenannte D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung).

Martin Delius: „FBB liefert Grundlage für künftige Schadensersatzforderungen“
„Es trifft zu, dass die FBB Zahlungen aus der D&O-Versicherung für etwaige Schadensersatzansprüche gegen die vormaligen Geschäftsführer erhalten hat“, schreibt Berlins Bau-Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup (SPD) in seiner Antwort auf Delius’ Fragen. Die Höhe der Versicherungssumme unterliege der Vertraulichkeit, heißt es weiter. Dem Vernehmen nach beläuft sie sich auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag.
Martin Delius sieht in der Einigung mit der Versicherung und dem Verzicht auf Klagen gegen Schwarz und Körtgen einen schweren Fehler. „Allen Firmen, die zukünftig auf Schadensersatz klagen, liefert die FBB damit eine Grundlage“, sagte er am Freitag der Berliner Zeitung. Er sieht den Aufsichtsrat in der Verantwortung. „Diese Entscheidung ist vermutlich mit Billigung, in jedem Fall aber ohne Intervention des Aufsichtsrats getroffen worden.“
Erst vor wenigen Wochen hatte sich der BER-Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus, den Martin Delius leitet, mit der juristischen Auseinandersetzung zwischen der FBB und Rainer Schwarz beschäftigt und dazu den FBB-Chefjuristen Gottfried Egger befragt. Schwarz hatte die FBB nach seiner Kündigung im Jahr 2013 verklagt. Die FBB habe den Rechtsstreit seinerzeit bewusst „mit angezogener Handbremse“ geführt, erklärte Egger. Diese Strategie sei auch mit dem Aufsichtsrat abgestimmt gewesen.
Lütke Daldrup schreibt von „sinnlosen Investitionen und Vertragsabschlüssen“
Die FBB befürchtete demnach, hohe Schadensersatzzahlungen an Air Berlin und andere Fluggesellschaften zahlen zu müssen, wenn sie ihren früheren Geschäftsführer belastet. Schließlich einigte sich die FBB mit Air Berlin außergerichtlich. Rainer Schwarz gewann seine Klage. Das Landgericht Berlin sprach ihm im Oktober 2014 eine Lohnfortzahlung bis Ende 2016 zu. Grund waren formale Fehler bei der Kündigung der Manager, der heute den Flughafen Rostock-Laage leitet, konnte sich über eine Zahleung von mehr als einer Million Euro freuen.
Wie Staatssekretär Lütke Daldrup unter Berufung auf die Flughafengesellschaft schreibt, sind dem Unternehmen durch die verschleppte Absage des BER-Eröffnungstermins Schäden entstanden „durch sinnlose Investitionen und Vertragsabschlüsse“. Vor dem BER-Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus sagten mehrere Zeugen aus, dass in der Führungsebene lange vor der Absage, die im Mai 2012 erfolgte, klar gewesen sei, dass der Termin nicht zu halten war.
Noch Anfang Mai vermittelte Schwarz jedoch nach außen den Eindruck, alles laufe wie vorgesehen – und bewog damit zahlreiche Beteiligte, ihre Vorhaben am BER voranzutreiben. Erst kürzlich hatte eine Gruppe von Einzelhändlern, die im BER Geschäfte eröffnen wollte, eine Klage angekündigt. Die Erfolgsaussichten sind jedoch ungewiss. Das Landgericht Potsdam zweifelte zumindest die Begründung der Klage von Air Berlin an, wonach die BER-Absage dem Unternehmen Schäden von 48 Millionen Euro verursachte. Am Ende bekam die Airline vom Flughafen zwei Millionen.

Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/hauptstadtflughafen/schadensersatzforderungen-drohen-versicherung-haftet-fuer-fruehere-ber-chefs,11546166,32911030.html

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