Donnerstag, 12. November 2015
Volksbegehren verteidigte Kompromissvorschlag
zur kapazitären Begrenzung des BER
Heute befasste sich der Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (AIL) des Brandenburger Landtags zum zweiten Mal mit dem Vorschlag der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die 3. BER-Startbahn zu einem Begleitgesetz zum Landesplanungsvertrag mit Berlin. Der rechtliche Vertreter des Volksbegehrens, Dr. Franz Günter Siebeck (München), stellte den Ausschussmitgliedern den Gesetzestext nochmals vor, beantwortete Fragen zu dessen Rechtskonformität und verteidigte ihn gegen Angriffe aus den Reihen der Ausbaubefürworter.
„Der Landtag ist rechtlich dazu befugt, den von uns vorgelegten Gesetzestext zu beschließen. Er kann dies jederzeit tun. Dazu bedarf es allein des politischen Willens der Landtagsmehrheit. Ich bezweifle jedoch, dass es ohne den Erfolg unseres seit Sommer laufenden Volksbegehrens dazu kommen wird. Deshalb müssen die Brandenburgerinnen und Brandenburger den politischen Druck auf den Landtag erhöhen“, erklärte Dr. Siebeck.
Die Bürger können das Volksbegehren gegen die 3. BER-Startbahn noch bis zum 18. Februar unterstützen. Nur wenn 80.000 Stimmen gegen den Ausbau zusammenkommen, muss der Landtag eine Entscheidung treffen.
Das vorgestellte Begleitgesetz sieht vor, dass die Vertreter des Landes Brandenburg in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft zu jedem Zeitpunkt gegen einen Ausbau der Kapazität des BER und die Planungen zu einer dritten Startbahn stimmen müssen. Der Gesetzentwurf wurde dem Landtag nach der erfolgreichen ersten Stufe des Volksbegehrens im Frühjahr 2015 als mögliches Kompromissangebot vorgestellt und beruft sich unter Anderem auf die ursprünglichen Planungen zum BER.
Betroffene Anwohner und Umweltinitiativen wollen den künftigen Flughafen Schönefeld mit einem Volksbegehren auf zwei Start- und Landebahnen beschränken und eine maximale Kapazität von 360.000 Flugbewegungen im Jahr festschreiben. Bürger ab 16 Jahren können auf www.stimme-gegen-fluglärm.de ihre Briefwahlunterlagen anfordern oder direkt in ihrem Bürgeramt unterschreiben.
Ansprechpartner für die Presse:
Alexander Fröhlich
Mobil: 0176-10034887
Mail: presse@stimme-gegen-fluglaerm.de