Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner war rechtswidrig

§_RECHT_Mario_HausmannSchmerzensgeld und Schadenersatz

Bis heute wird in Stuttgart vom „schwarzen Donnerstag“ gesprochen, wenn es um den massiven Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 vor mehr als fünf Jahren geht. Ein Gericht hat diesen jetzt als rechtswidrig eingestuft.
Der massive Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 vor mehr als fünf Jahren war rechtswidrig. Die Demonstration im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 war vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt und hätte nicht durch Platzverweise aufgelöst werden dürfen, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch entschied.

Die Richter rügten vor allem den Wasserwerfer-Einsatz und intensive Wasserstöße auf Demonstranten. Damit können die sechs Kläger nun auf Schadenersatz hoffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 5 K 3991/13 u.a.).

Bis heute wird in der baden-württembergischen Landeshauptstadt vom „schwarzen Donnerstag“ gesprochen, wenn es um das damalige Geschehen geht. Ein Areal im Schlossgarten nahe dem Hauptbahnhof sollte von der Polizei geräumt und gesperrt werden, weil dort für die Arbeiten an dem geplanten Tiefbahnhof Bäume fallen sollten.

160 Menschen bei Einsatz verletzt
Eine Demonstration auf dem Areal löste die Polizei mit Gewalt auf. Nach offiziellen Angaben wurden dabei rund 160 Menschen durch Schlagstöcke, Tränengas und Wasserwerfer-Einsätze verletzt.

Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/stuttgart-21/schmerzensgeld-und-schadenersatz-polizeieinsatz-gegen-stuttgart-21-gegner-war-rechtswidrig_id_5093342.html

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