Neue Regel für Plakate zu Volksbegehren Aushänge künftig sechs Monate erlaubt

Potsdam (MOZ) Die Initiatoren eines Volks – oder Bürgerbegehrens haben ab sofort die Möglichkeit, ihre Plakate für sechs Monate in den Gemeinden aufzuhängen. Die neue Regelung gab das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bekannt. Eine entsprechende Verfügung solle noch in dieser Woche den Kommunen übermittelt werden und tritt damit in Kraft, heißt es in einer Mitteilung aus Potsdam. Die Regelung gelte für die Dauer der Eintragungsfrist, in der die Bürger das Begehren mit ihrer Unterschrift unterstützen können. Für Volks- oder Bürgerentscheide dürfe wie bisher zwei Monate vor dem Abstimmungstag plakatiert werden. Die Zahl der Plakate ist nicht begrenzt, allerdings müssen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden.

„Wie zugesagt, haben wir damit die Regeln für die Plakatierung bei Volks– und Bürgerbegehren ergänzt“, sagte Infrastrukturministerin Kathrin Schneider. Damit gebe es jetzt klare Vorgaben für das ganze Land.

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Spree Journal – Erkner
Ausgabe Nr.272, Datum Montag, den 23. November 2015, Seite Nr.10

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