Pressemitteilung

Mehr Demokratie wagen!
Brandenburger Volksbegehren fordern
Gleichstellung ihrer Plakatwerbung mit Wahlen

Die Initiatoren des Volksbegehrens gegen die 3. Startbahn am BER sowie des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung begrüßen den Vorschlag von Verkehrsministerin Schneider für eine zukünftig leichtere Genehmigung von Plakatwerbung für Volksbegehren zu sorgen. Die Initiatoren befürchten jedoch, dass die angekündigte Neuregelung nicht weit genug geht und für die laufenden Volksbegehren zu spät kommt.

„Wir tragen zur politischen Willensbildung bei, aber bei der Genehmigung unserer Straßenplakate werden wir behandelt wie ein Baumarkt, der seine kommerzielle Werbung aufhängen möchte“, sagte Stefanie Waldvogel vom Volksbegehren gegen die 3. BER-Startbahn.

Die beiden Volksbegehren fordern, dass die Genehmigung ihrer Plakate mit denen in Wahlkämpfen gleichgesetzt wird. So wird es auch in Berlin im Straßengesetz gehandhabt. Immerhin handelt es sich um ein Verfahren der direkten Demokratie und der Volksgesetzgebung. Aktuell muss die Anbringung von Plakaten in jeder Gemeinde mühselig einzeln beantragt werden. Manche Städte und Gemeinden genehmigen dabei nur wenige Plakate und diese nur für jeweils einige Wochen. Außerdem werden oft Gebühren erhoben, welche die Budgets der Volksbegehren übermäßig belasten oder eine Plakatierung faktisch verhindern.

In Zukunft sollten Plakate im Rahmen von Volksbegehren auch für deren gesamte Laufzeit von sechs Monaten genehmigt werden (1). Weiterhin müssen die Gebühren wegfallen (2) und die Anzahl genehmigter Plakate nicht mehr unbegründet eingeschränkt werden dürfen (3).

„Einige Gemeinden erheben mehr als 1000 Euro an Gebühren. Im Grunde können wir unser gesamtes Kampagnenbudget direkt an die Ämter überweisen“, so Jens-Martin Rode, Kampagnenleiter beim Volksbegehren gegen Massentierhaltung.

Im Brandenburger Landtag wurde zuletzt ein Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt, der eine Verbesserung der Rechtslage für Volksbegehren in Brandenburg anstrebte. Im Gegenzug soll nun jedoch die Verfügung für Plakatwerbung geändert werden. An zentraler Stelle soll aber alles beim Alten und Gebührenregelungen weiterhin Sache der kommunalen Selbstverwaltung bleiben. Parteienwerbung zu Wahlzwecken ist nicht zuletzt durch Parteienvertreter in den Kommunalparlamenten bereits in vielen kommunalen Satzungen gebührenfrei gestellt. Für Volksbegehren gibt eine solche Regelung in den Satzungen nicht. Die Initiatoren drängen deshalb darauf, den Punkt der Gebührenfreiheit mit aufzunehmen und wünschen sich zugunsten der laufenden Volksbegehren eine zügige Umsetzung. Eine Neuregelung mit Wirksamkeit im Dezember oder Januar hilft dagegen nicht mehr weiter.

Zur Zeit werben zwei Volksbegehren um die Unterstützung der Brandenburger:

Das Volksbegehren Massentierhaltung setzt sich für mehr Tierwohl und Umweltschutz ein und will Massentierhaltung verhindern. www.volksbegehren-massentierhaltung.de

Das Volksbegehren gegen die 3. Startbahn am BER will den künftigen Flughafen Schönefeld auf zwei Start- und Landebahnen beschränken und eine maximale Kapazität von 360.000 Flugbewegungen im Jahr festschreiben. www.stimme-gegen-fluglärm.de

Ansprechpartner für die Presse:
Alexander Fröhlich
Mobil: 0176-10034887
Mail: presse@stimme-gegen-fluglaerm.de

Web: www.stimme-gegen-fluglaerm.de

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