Eine von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow veranlasste Überprüfung des von der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) erstellten Leitfadens zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung (sogenannter Wertermittlungsleitfaden) hat gezeigt, dass dieser an mehreren grundlegenden Fehlern leidet, die die Betroffenen massiv benachteiligen, und daher rechtswidrig ist.
Nach dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld haben die Eigentümer der im Tag- und Nachtschutzgebiet gelegenen Grundstücke grundsätzlich einen Anspruch gegen die FBB auf Einbau von passiven Schallschutzmaßnahmen. Diese sollen sicherstellen, dass im Inneren der zu schützenden Gebäude keine unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen auftreten. Sofern die Kosten der hierfür erforderlichen Schallschutzmaßnahmen 30 % des Verkehrswerts von Grundstück und zu schützenden Gebäuden übersteigen, verlieren die Betroffenen den Anspruch auf Einbau der Schallschutzmaßnahmen und erhalten stattdessen eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Verkehrswerts des Grundstücks einschließlich der zu schützenden Gebäude.
Um diese Verfahren zu vereinfachen, hat die FBB einen Verkehrswertermittlungsleitfaden erstellt. Dieser dient dem Zweck, zu überprüfen, ob die erforderlichen Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen die „30 %-Kappungsgrenze“ übersteigen, und in diesen Fällen die Höhe der von der FBB zu zahlenden Entschädigung festzustellen. Der Verkehrswertermittlungsleitfaden soll nicht nur für die von der FBB beauftragten Gutachter verbindlich sein, sondern auch dann, wenn Betroffene eigene Gutachter beauftragen. Von der FBB werden grundsätzlich nur Wertermittlungen anerkannt, die auf Grundlage des Leitfadens erstellt worden sind.
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat den Verkehrswertermittlungsleitfaden von Herrn Jürgen Wahl, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, und Herrn Rechtsanwalt Michael Hofmann aus der Kanzlei Siebeck Hofmann Voßen & Kollegen aus München in fachlicher und rechtlicher Hinsicht untersuchen und bewerten lassen. Herr Wahl verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse bei der Bewertung von Grundstücken im Umfeld des BER. Die Kanzlei Siebeck Hofmann Voßen & Kollegen berät und vertritt die Gemeinde seit Jahrzehnten in sämtlichen den Flughafen betreffenden rechtlichen Auseinandersetzungen.
Die Überprüfung hat gezeigt, dass der Verkehrswertermittlungsleitfaden an mehreren schweren grundlegenden Fehlern leidet, die die Betroffenen bei der Ermittlung des Verkehrswerts ihrer Objekte massiv benachteiligen.
Insbesondere weicht der Verkehrswertermittlungsleitfaden in Punkten, die das Ergebnis der Wertermittlung maßgeblich beeinflussen, teilweise erheblich von gängigen und allgemein anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung ab. Besonders deutlich wird dies bei den sogenannten „Sachwertfaktoren“, die den Gutachtern im Verkehrswertermittlungsleitfaden vorgegeben werden sollen. Nach Auffassung des Sachverständigen Wahl ist nicht nachvollziehbar, wie diese ermittelt wurden. Weiter liegen diese zum Großteil deutlich unter den Sachwertfaktoren, die üblicherweise im Umfeld des BER angewandt werden. Dadurch würde der Verkehrswert der zu beurteilenden Gebäude in sachwidriger Weise „heruntergerechnet“.
Nach Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Hofmann widerspricht der Verkehrswertermittlungsleitfaden daher den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses. Der Planfeststellungsbeschluss fordert eine Verkehrswertermittlung auf Grundlage der anerkannten und üblicherweise angewandten Methoden. Die bei der Verkehrswertermittlung anzuwendenden Methoden stehen nicht im Belieben der Flughafengesellschaft. Die Vorgaben des Verkehrswertermittlungsleitfadens sind daher offensichtlich rechtswidrig. Herr Rechtsanwalt Hofmann empfiehlt der Gemeinde, die Anwendung des Verkehrswertermittlungsleitfadens bei der Ermittlung des Verkehrswerts der im Eigentum der Gemeinde stehenden Wohngebäude nicht zu akzeptieren und gegen dessen Anwendung gerichtlich vorzugehen.
Ortwin Baier, Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, äußerte sich dazu wie folgt:
„Auch nach dem Tagschutzziel-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg aus April 2013 hat die Flughafengesellschaft ihr übergeordnetes strategisches Ziel, die Umsetzungskosten des im Planfeststellungsbeschluss verfügten BER-Schallschutzprogramms massiv zu drücken, nicht aufgegeben.
Nachdem wir ihren landesbehördlich gedeckten Tagschutzzielbetrugsversuch gerichtlich vereitelt haben, will sie nun mit ihrem rechtswidrigen Verkehrswertermittlungsleitfaden möglichst viele Schallschutzberechtigte in Entschädigungsberechtigte umdefinieren. Die Verkehrswerte der schallschutzberechtigten bebauten Wohngrundstücke sollen nach der uns vorliegenden Sachverständigenexpertise sprichwörtlich in den Keller gerechnet werden.
Das Brandenburger Infrastrukturministerium (MIL) und die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (LUBB) haben diesem rechtwidrigen Leitfaden ihren behördlichen Segen erteilt. Damit deckt die Brandenburger Landesregierung erneut rechtswidriges Handeln des Flughafens zu Lasten der Schallschutzberechtigten.
Doch unsere Gemeinde wird nicht tatenlos zusehen, wie tausende unserer schallschutzberechtigten Einwohner zu Sparschweinen dieses kriselnden Flughafenprojekts gemacht werden.
Ich werde unserer Gemeindevertretung empfehlen, dass wir gegen den Verkehrswertermittlungsleitfaden des Flughafens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg klagen, um seine Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen. Die Verkehrswertermittlung muss so erfolgen, wie es die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verfügen.“
Ortwin Baier
Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow
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Ab Dez. 2013 haben wir ein Haus in Bohnsdorf und warten auf Fördeung. Die Fenster haben wir selbst schon eingebaut. Wenn die so langsam weitermachen, ist bald nichts mehr erkennbar zu fördern.