Abgeordnete der Berliner Regierung opfern Gesundheitsschutz dem Milliardengrab BER

FBI: Pressemitteilung

Beschluss des Abgeordnetenhauses stellt sich als Mogelpackung heraus

Die Volksinitiative „Nachtflugverbot“ ist von den Abgeordneten der Regierungsfraktion aus SPD und CDU am 10. April abgelehnt worden. Damit finden keine Verhandlungen zwischen Berlin und Brandenburg über ein Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr am BER und für Tegel statt. Der medizinisch begründete, notwendige Gesundheitsschutz wird den Bürger Berlins und Brandenburgs verweigert.

Noch am Montag, 7. April, hatten die Vertreter der Volksinitiative Hoffnung auf eine bürgerorientierte Entscheidung gehabt, als die sogenannte Beschlussempfehlung bekannt wurde, in der es hieß: „Das Abgeordnetenhaus hat Kenntnis genommen von dem Anliegen der Volksinitiative `Nachtflugverbot´ und setzt sich dafür ein, dass für die vom Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ein größtmöglicher Lärmschutz gewährleistet wird.“

Der „größtmögliche Lärmschutz“ entpuppte sich in der Diskussion des Abgeordnetenhauses aber als das, was schon bekannt ist, und was medizinisch völlig unzureichend ist. Es soll dabei bleiben, dass der BER mit 19 Stunden am Tag viel zu lange lärmt, und die Bürger nur in einem Teil der Nacht von 0 – 5 Uhr Ruhe bekommen. Deutlich wurde das erst durch den Antrag aller Oppositionsparteien, dessen Formulierung die Probleme klarmachte. (http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-1572-1.pdf)

„Der Beschluss des Abgeordnetenhauses ist eine wachsweich formulierte Mogelpackung, die keinem Bürger hilft. Ein medizinisch gebotener Schutz vor Fluglärm zusätzlich in der Zeit von 22 bis 0 Uhr und von 5 bis 6 Uhr wird nicht kommen, damit werden bewusst Schädigungen der Bürger in Kauf genommen“, kommentierte heute Morgen Dr. Henning Thole, Mediziner und Vertrauensperson der Volksinitiative.

Die Vertreter der Volksinitiative können nicht nachvollziehen, warum die Bürger für das völlig missratene Projekt „BER“ mit ihrer Gesundheit bezahlen sollen. Es scheint so, dass der Senat die am Abend des 10. April bekannt gewordenen 1,1 Milliarden Euro, die der Flughafen erneut als Nachschuss braucht, auf Kosten der Gesundheit der Menschen „erwirtschaften“ will. Dies soll durch die Durchsetzung eines rücksichtslosen Flugbetriebes in der Nacht und den frühen Morgenstunden passieren. Diese „Wirtschaftlichkeit“ macht krank.

Völlig sprachlos macht, was nach einer Pressemeldung zufolge der SPD-Abgeordnete Sven Heinemann gesagt hat: „Trotzdem werde der neue Flughafen der am besten vor Lärm geschützte in ganz Europa.“ (http://www.focus.de/regional/berlin/prozesse-richter-entscheiden-ueber-weitere-flugroute-vom-neuen-flughafen_id_3756282.html)

Die Politik begreift scheinbar noch nicht einmal, dass die Bürger und nicht der Flughafen vor Lärm zu schützen sind.

Auf Kosten der Gesundheit der Bürger Berlins und Brandenburgs für mindestens 6 Milliarden Euro eine überdimensionierte Shoppingmall mit Flugsteigen in den Sand zu setzen, ist an Zynismus und Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Bürgerinnen und Bürger werden dieses Versagen der verantwortlichen Politiker und der Verantwortlichen beim Flughafen nicht nur mit Steuergeldern in Milliardenhöhe, sondern darüber hinaus auch mit Ausgaben für Krankenversicherung und Medikamente und letztlich mit ihrer Gesundheit zu bezahlen haben.

Hintergrundinformation zur Chronologie:

Die Vertreter der Volksinitiative stellen zudem fest, dass die Rechte der Volksinitiative durch verschiedene Sachverhalte aus ihrer Sicht zu deren Nachteil behandelt worden sind:

Die in der Anhörung im Verkehrsausschuss am 12. März von Abgeordneten als streckenweise unzureichend kritisierten Ausführungen der Flughafenvertreter wurden durch Beschluss der Mehrheit von SPD und CDU nicht in einem Wortprotokoll erfasst, so dass sie nicht nachvollziehbar sind. Damit sind die Aussagen, mit denen die Wirtschaftlichkeit des Flughafens belegt werden sollte, für niemanden fassbar, auch nicht die in der Anhörung vom Flughafen angegebenen angeblichen wirtschaftlichen Verluste, die ein Nachtflugverbot angeblich bedeuten.

Die Staatssekretärin für Gesundheit, Emine Demirbüken-Wegner (CDU), machte in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 31. März klar, dass der Senat die aktuelle Studienlage der medizinischen und anderer Studien nicht kenne. Der Senat hat damit keinen aktuellen Überblick über die medizinischen Risiken und Folgen des Nachtflugbetriebes.

Bitten der Volksinitiative, die Entscheidung im Abgeordnetenhaus zu verschieben, um die in der Begründung der VI angekündigten neuen Studien und Gutachten im Senat analysieren zu lassen und sie dann besprechen zu können, wurden juristisch durch das AGH nicht geklärt, ein entsprechender Antrag im Gesundheitsausschuss wurde mit der Mehrheit von SPD und CDU abgelehnt. (http://www.parlament-berlin.de/ados/17/GesSoz/protokoll/gs17-038-bp.pdf)

Die schriftliche Anfrage der Vertreter der Volksinitiative zu einer Verlängerung der Frist an den Abgeordnetenhauspräsidenten dazu wurde seitens des AGH noch nicht einmal beantwortet.

Das Wortprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses, in der die Vertreter der Volksinitiative wesentliche neue Fakten vorgelegt hatten, die in der Sitzung des Verkehrsausschuss noch nicht bekannt waren, lag bis zur Plenumssitzung des Abgeordnetenhauses nicht vor. Die nicht dem Gesundheitsausschuss angehörenden Abgeordneten hatten also wohl keine Möglichkeit, v.a. die neuen Argumente der Volksinitiative zur Kenntnis zu nehmen.

Durch die Festlegung des Abgeordnetenhauses, über die Volksinitiative am 10. April, dem Tag vor der geplanten Aufsichtsratssitzung des BER, zu entscheiden, ist der Volksinitiative nahezu ein ganzer Monat der gesetzlich garantierten Beratungszeit, die vom Abgeordnetenhaus bis zum 7. Mai angesetzt war, genommen worden.

Die Anschreiben des Abgeordnetenhauses, mit denen die Vertrauensleute über die rechtliche Zulässigkeit informiert wurden, datieren vom 7. Januar und sind den Vertrauensleuten damit erst NACH dem 7. Januar rechtswirksam zugegangen. Die Frist müsste daher erst frühestens mit dem 8. Januar begonnen haben. (http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnVolksentG%2Fcont%2FBlnVolksentG.P8.htm)

Das Abstimmungsgesetz Berlin enthält für Volksinitiativen keine Fristen, innerhalb derer eine Abstimmung erfolgt sein muss, § 9 nennt ausdrücklich nur die Pflicht, die VI innerhalb von 4 Monaten zu beraten, die Aussprache zur VI im Plenum kann also außerhalb der 4 Monatsfrist erfolgen, wie von den Vertretern der VI erbeten, was aber abgelehnt wurde.

Der April ist in der ersten Jahreshälfte der Monat, in dem nicht wie üblich 2 Plenumssitzungen im Abgeordnetenhaus stattfinden, sondern wegen der Osterfeiertage nur 1 Sitzung. Dieser Sachverhalt muss dem AGH bei der Planung der Fristen bekannt gewesen sein.

Die nächsterreichbare Plenumssitzung wäre am 8. Mai und damit genau 1 Tag nach Ablauf der vom Abgeordnetenhaus gesetzten (zu kurzen) Frist möglich gewesen. Der 8. Mai wäre aus Sicht der Vertreter der VI noch innerhalb der gesetzlich zu garantierenden Frist gewesen.

Aus Sicht der Vertrauenspersonen der Volksinitiative ist der Antrag der Volksinitiative überhaupt nicht abgestimmt worden!Dieser lautete, „Verhandlungen mit Brandenburg über ein erweitertes Nachtflugverbot aufzunehmen“ – Diesen Antrag kann man nur ablehnen oder annehmen, dies ist nicht geschehen und somit Bürgerwillen missachtet worden! Daher fordern wir, eine erneute Abstimmung gemäß Antragswortlaut der VI in der nächsten Abgeordnetenhaussitzung!

Im Namen der Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Nachtflugverbot“

Berlin, 11.4.2014 – Presseteam der Friedrichshagener Bürgerinitiative

Ansprechpartner:
Dr. med. Henning Thole, T.  0157-5517 5390 | Ralf Müller, T. 0171-634 7349

Weiterführende Informationen:
www.fbi-berlin.org/archives/8064 | www.fluglaerm-fakten.de


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