Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gab den BürgerInnen im Schallschutz-Streit Recht

§_RECHT_Mario_Hausmann„Leipzig – Im Streit um den Schallschutz haben die Anwohner des neuen Hauptstadtflughafens nun auch in letzter Instanz Recht bekommen. Der Flughafen hat beim Einbau von Lärmschutzfenstern und Schalldämmung die Vorgaben aus der Planfeststellung systematisch verfehlt und muss nachbessern. Gegen dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ließ das Bundesverwaltungsgericht keine Revision zu, wie die Pressestelle des Leipziger Gerichts am Dienstag bestätigte.“ DIE WELT“ vom 28. Januar 2014

Das Durchhalten im Streit um einen rechtmäßigen Schallschutz am künftigen BER hat sich für die BürgerInnen gelohnt. Viel Zeit, Nerven und Geld haben sie im Kampf gegen einen mächtigen Gegner mit hoher Lobby geopfert und schließlich gewonnen. Allen engagierten Unterstützern und Spendern, die dies ermöglicht haben sei herzlich gedankt.

Was geschah genau:

Der Geschäftsführer der FBB, Hartmut Mehdorn, akzeptierte das Schallschutz-Urteil vom April 2013 nicht. Schon gar nicht akzeptierte er, dass der Vorsitzende Richter eine Revision seitens der FBB nicht zugelassen hat. Mehdorn legte gegen diese Nichtzulassung Beschwerde ein und unterlag heute abermals.

Damit ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) -Schallschutzurteil von April 2013 endgültig rechtskräftig geworden und der Flughafen und die Behörde haben keine Chance mehr, den Tag-Schallschutz anders auszulegen, als so: Die Lärmschutzauflage für den Tag, dass keine Überschreitung des Maximalpegels von 55 dB(A) erlaubt ist, ist so zu verstehen, dass der Maximalpegel von 55 dB(A) an einem Durchschnittstag in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechnerisch weniger als 0,005 Mal im Rauminneren überschritten werden darf.

Passend zum Thema:

Hessen Radio (HR) online informiert über Lärmquellen und deren Auswirkungen (zum Anhören hier klicken).

Themen u.a.: An Lärm kann sich der Körper NICHT gewöhnen. Auch der Dauerschalldruckpegel wird erklärt. Zudem wird eine Studie vom Bundesumweltamt vorgestellt. Hier heißt es sinngemäß, der Lärm werde von der Politik und den ahnungslosen Menschen unterschätzt. Auch im Schlaf wirke der Lärm unbewusst auf den Organismus und schädige diesen.

Bereits jeder vierte Deutsche empfinde den Fluglärm als störend, so die Studie.

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Eine Antwort auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gab den BürgerInnen im Schallschutz-Streit Recht

  1. BVBB e.V. sagt:

    BVBB: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Lug und Trug durch FBB und MIL

    Mit Genugtuung nimmt der Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Revision des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes zum Schallschutz vom 25.04. 2013 nicht zulässt. Auch Kläger des BVBB hatten erstritten, dass die FBB den Bürgern den Schutz zu gewähren hat, den sie selbst in ihrem Planfeststellungsantrag 1999 beantragt hatte.
    Allen Versuchen von FBB, gedeckt durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL), abgesegnet von FBB-Aufsichtsrat und Gesellschaftern, die klammen Kassen durch schäbigen Betrug am Bürger hinsichtlich seines Schallschutzanspruches zu schonen, ist damit dauerhaft eine Abfuhr erteilt.

    Es ist ein Armutszeugnis der Demokratie, dass Bürger in Berlin und Brandenburg sich mit ihrem Geld vom Staat bzw. staatlichen Unternehmen die Einhaltung von Recht und Gesetz aufwändig erstreiten müssen.
    BVBB-Vorsitzender Matthias Stefke: „Damit hat das Bundesverwaltungsgericht ebenso wie zuvor das Oberverwaltungsgericht dem Flughafen und seinen Protagonisten eine schallende Ohrfeige versetzt und die Auffassung des BVBB bestätigt, dass die FBB mit Duldung des MIL, unter Verantwortung des heutigen Flughafenkoordinators und Aufsichtsrates Bretschneider, seit Jahren systematisch und vorsätzlich gegen das Schutzziel im Tag-Schutzgebiet verstößt. Unseren Mitgliedern ist zu danken, die es mit ihrem Geld der Solidargemeinschaft der Betroffenen ermöglicht haben, mit hervorragender anwaltlicher Unterstützung dem grundgesetzlichen Recht der Bürger auf körperliche Unversehrtheit Geltung zu verschaffen und höchstrichterlich verfügten Schallschutz durchzusetzen.“

    Es ist nun auch zu hoffen, dass mit dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes die EU-Kommission erkennt, dass die Bundesregierung mit ihrer Begründung , man sei von dem vorgezogenen Urteil des OVG Berlin-Brandenburg „überrascht“ worden, weil dieses Urteil „nicht zu erwarten gewesen sei “ und man daher weiteres Geld für den Schallschutz benötige, schlicht und dreist gelogen hat.

    Denn für jeden Beobachter stellt sich die Sache nun so dar: Die FBB war einst nicht etwa von einem „unerwarteten Urteil“ des OVG überrascht worden. Nein, die FBB war überrascht, weil sie nicht damit gerechnet hatte, bei dem Betrug beim Tag-Schallschutzziel erwischt zu werden! Die EU-Kommission hat sich, wie erwartet, gegenüber dem größten Nettozahler, der Bundesrepublik Deutschland auf einem Auge blind gezeigt oder aber über den Tisch ziehen lassen.

    Mit der jetzigen Entscheidung des BVerwG ist praktisch „bewiesen“, dass die FBB mit Hilfe des MIL von Anfang an beim Tag-Schutzziel betrogen hat!
    Im Umkehrschluss bedeutet die Nicht-Zulassung der Revision durch das BVerwG nichts anderes als die Bestätigung der Rechtsauffassung des BVBB und aller Kläger durch das höchste deutsche VerwG!
    Mit einem „unerwarteten Urteil“ kann von nun an gegenüber der EU-Kommission jedenfalls nicht mehr argumentiert werden!

    Kristian-Peter Stange
    BVBB-Pressesprecher
    030-37301941

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