Berliner Flughäfen akzeptieren verschärften Schallschutz + + Die praktische Umsetzung wird von den Bürgerinitiativen und Anwohnern erwartet

Nach einem Gerichtsurteil muss der Berliner Flughafenbetreiber mehr Geld für Lärmschutz ausgeben. Dennoch verzichtet sie auf einen weiteren Rechtsstreit und will einen „Schallschutzfrieden“ mit den BER-Anwohnern.

Nach dem jüngsten Schallschutzurteil für den künftigen Großflughafen BER hat die Berliner Flughafengesellschaft FBB den Anwohnern Entgegenkommen signalisiert. Man akzeptiere das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 3. Juli und verzichte auf weitere Rechtsmittel, teilte die FBB am Dienstag mit.

„Wir wollen Schallschutzfrieden und vernünftige Lösungen mit unseren Nachbarn“, erklärte Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup. „Mit der Akzeptanz der Urteile möchten wir deutlich machen, dass wir konstruktive Lösungen und keine juristischen Auseinandersetzungen suchen.“

Urteil soll auf andere Anwohner übertragen werden

Deshalb will die FBB prüfen, inwiefern die drei Einzelfallentscheidungen auf andere Anwohner übertragbar seien. Das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass mehr Wohn- und Aufenthaltsräume als bisher in die Schallschutzmaßnahmen des Flughafens einbezogen werden müssen – in diesen Fällen eine Wohnküche, eine Wohndiele und ein Wintergarten.

Die FBB teilte mit, man werte die Urteile gründlich aus und werde auf die Anwohner zugehen, für die sich geänderte Ansprüche ergeben. Insgesamt haben rund 26.000 Haushalte im Umfeld des BER Anspruch auf Schallschutz. Davon haben sich bisher gut 3000 Dämmungen, Schallschutzfenster und Lüfter einbauen lassen, mehr als 6000 erhielten stattdessen Entschädigungen.

Mehrkosten von 60 Millionen Euro möglich

Durch die Einbeziehung zusätzlicher Wohnräume könnten für den Flughafenbetreiber laut Presseberichten Mehrkosten von bis zu 60 Millionen Euro entstehen. Sollten noch weitere Anwohner Bedarf anmelden, sei auch eine dreistellige Summe denkbar.

Mit dem jetzigen Einlenken zieht die FBB Lehren aus der Vergangenheit: 2013 verordnete das Oberverwaltungsgericht dem Flughafen bereits eine erhebliche Verstärkung der Schallschutzmaßnahmen. Damals wurden die Mehrausgaben auf über 600 Millionen Euro geschätzt. Die Betreibergesellschaft zog dagegen vor das Bundesverwaltungsgericht, unterlag dort aber erneut.

Lärmabhängige Gebühren gefordert

Auch an den bestehenden Flughäfen Tegel und Schönefeld ist der Lärmschutz weiterhin ein Thema: Anfang Juli forderten die beiden Fluglärmkommissionen, die Start- und Landegebühren an beiden Standorten müssten geändert werden. Sie sollen sich künftig nach den tatsächlichen Lärmemissionen bemessen, die an den Messstellen um die Flughäfen erhoben werden. Die Kommissionen, in denen Vertreter von Kommunen und Ländern, der Flugsicherung, der Flughäfen und Airlines sitzen, wollen voraussichtlich am 26. September wieder gemeinsam tagen.

Quelle: http://www.airliners.de/berliner-flughaefen-schallschutz/46660
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