„300.000 Passagiere sollen zukünftig auf Sylt landen und abheben. Doch nachts gelten nun härtere Regeln.„
„Die Klage von zwei Anwohnerinnen gegen den Flughafen Sylt zur Deckelung des Fluglärms vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig ist erfolgreich gewesen. Das Gericht verurteilte die Flughafenbetreiberin in dem Berufungsprozess, den Flughafen in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr so zu betreiben, dass die Grundstücke der Klägerinnen in Keitum nicht mit einem Dauerschallpegel von mehr als 55 dB(A) belastet werden.“
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