Offener Brief zum Landesentwicklungsplan Berlin und Brandenburg (LEP HR)

Berlin und Potsdam, 14.2.2019

Offener Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen des Berliner Abgeordnetenhauses sowie an die Mitglieder des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung des Brandenburger Landtages
Sehr geehrte Ausschussmitglieder,

Ihnen wird in Kürze der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg (LEP HR) zur Abstimmung, Behandlung oder zur Kenntnisnahme seitens der Landesregierungen von Brandenburg und Berlin vorgelegt werden.

Landesentwicklungspläne werden nur in größeren Zeitabständen aufgestellt, um sie neueren Erkenntnissen anzupassen. In der Regel sollen Landesentwicklungspläne in die Zukunft reichen und die Entwicklung der nächsten 10-20 Jahre bestimmen.

Wir bitten die beiden o.g. Ausschüsse, im Rahmen ihrer politischen und fachlichen Verantwortung die folgenden Änderungen und Anpassungen bezüglich des LEP HR den verantwortlichen Landesregierungen zu unterbreiten. Insbesondere bitten wir die Ausschussmitglieder, dem vorliegenden LEP HR in einem kleinen, aber für die Bürger wesentlichen Punkt Ihre Zustimmung zu verweigern. Wir schlagen Ihnen vor, von der der jeweiligen Landesregierung zu fordern, dass

entweder auf das Ziel Z 7.3 im LEP HR (Singlestandort BER, S. 35) verzichtet wird

oder das Ziel Z 7.3 in einen Grundsatz G 7.3 umwandelt wird

Begründung:

Das erfolgreiche Brandenburger Volksbegehren für ein landesplanerisches Nachtflugverbot, welches vom Brandenburger Landtag bereits im Februar 2013 angenommen wurde und insofern eine rechtlich und politisch bindende Wirkung besitzt, besteht aus zwei Kernaussagen:

Die erste Kernaussage des Volksbegehrens (Satz 1) lautet:

 „Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) Tagflug, aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren.“

Die zweite Kernaussage des Volksbegehrens (Satz 2) lautet:

 „Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden,..

Die Berliner und Brandenburger Bürgerinitiativen rund um den BER haben seit Langem und auch im Rahmen der offiziellen Beteiligungsverfahren am LEP HR darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Brandenburger Landtages zum Volksbegehren zwingend bei jeder Neuaufstellung eines Landesentwicklungsplans zu beachten ist.

Jedes andere Handeln würde eine Missachtung des Volkswillens darstellen.

Begründungen zur zweiten Kernaussage:

Hinsichtlich der zweiten Kernaussage des Volkbegehrens hat es niemals eine landesplanerisch fundierte Stellungnahme gegeben. Auch die beiden Landesregierungen haben diesen Punkt in den bisherigen Stellungnahmen stets ausgeklammert.

Der vorliegende LEP HR legt in seinem Ziel Z 7.3 aber genau das Gegenteil des vom Brandenburger Landtag beschlossenen Volksbegehrens fest. Es soll weiterhin sämtlicher Linien – und Pauschalflugreiseverkehr auf den BER konzentriert werden. Diese Festlegung ist fachlich höchst problematisch, sie lässt die aktuellen Erkenntnisse zu Kapazitätsengpässen am BER völlig unberücksichtigt. Die Begründungen zum Ziel 7.3 (Singlestandort) im vorliegenden LEP HR  (S.111-113) spiegeln die Situation von 2006-2009 wider, die beim Aufstellen und Inkrafttreten des (vorangegangenen) Landesentwicklungsplans Berlin Brandenburg (LEP BB) vorlag. Die Gemeinsame Landesplanung hat es versäumt, die aktuelle Situation in ihre Abwägung im LEP HR einzubeziehen.

Sowohl ein kompletter Verzicht auf Ziel 7.3 (Singlestandort) im LEP HR, als auch die Umwandlung des Ziels Z 7.3 in einen Grundsatz G 7.3 sind denkbar und würden zunächst die bisherige Luftverkehrspolitik der beiden Länder Berlin und Brandenburg nicht grundsätzlich ändern. Denn nach wie vor hat der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) Gültigkeit, in dem die speziellen Regelungen fortgelten. Jede der beiden vorgeschlagenen Änderungen im vorliegenden LEP HR würde es aber künftig ermöglichen, ein neues Luftverkehrskonzept für Berlin-Brandenburg zu erarbeiten, um Entwicklungen des Luftverkehrs in der Hauptstadtregion Rechnung zu tragen.

Im Gegensatz zu einem Grundsatz G 7.3 sind Festlegungen der Landesplanung, wie sie das Ziel Z 7.3 des LEP HR darstellt, für alle zuständigen Stellen zukünftig verbindlich und können nicht „abwägend“ überwunden werden. Hierdurch werden zukünftige Anpassungen an Entwicklungen des Luftverkehrs ausgeschlossen.

Aufgrund des Baufortschritts am BER und der zunehmenden Kapazitätsengpässe besteht landesplanerischer Handlungsbedarf. In der Stellungnahme der Ausschüsse sollte deshalb die jeweilige Landesregierung aufgefordert werden, angesichts der Kapazitätsprobleme am BER und der nicht mehr zu gewährleistenden, im Jahr 2009 planerisch bereits gewünschten „rechtzeitigen Bereitstellung von Luftverkehrskapazitäten“ fachliche Grundlagen für eine Neufassung einer landesplanerischen Luftverkehrskonzeption zu erarbeiten und diese mit dem Parlament abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist es auch denkbar, die fachliche Bewertung der vorliegenden Volksbegehren (“keine Konzentration des Flugverkehrs im Ballungsraum“ und „Offenhalten von Tegel“) durch ein landesplanerischen Grundsätzen genügendes Gutachten vornehmen zu lassen, das entsprechende immissionsschutzrechtliche und luftverkehrsrechtliche Standards berücksichtigt. Ein derartiges Vorgehen würde zu einem späteren Zeitpunkt die Debatte versachlichen und vor allem zeigen, dass die Politik mit unterschiedlichen Strömungen des Volkswillens konstruktiv umgehen kann.

Begründungen zur erste Kernaussage:

Bei der Behandlung des Volksbegehrens durch die Brandenburger und Berliner Politik ist bisher ausschließlich der Satz 1 des Volksbegehrens (landesplanerisches Nachtflugverbot) diskutiert worden.

Die Brandenburger Landesregierung hat nach erfolglosen Verhandlungen mit der Berliner Landesregierung festgestellt, dass das Volksbegehren nicht umsetzbar sei.

Darüber hinaus hat die Gemeinsame Landesplanung (GL) die Auffassung vertreten, dass ihr die Kompetenz fehlen würde, Regelungen zu einem landesplanerischen Nachtflugverbot zu treffen und im LEP HR zu verankern. Landesentwicklungspläne anderer Bundesländer legen dagegen Grundsätze und Ziele zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm fest. Beispielsweise finden sich in der „3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 vom 21.6.2018“ (GVBL Hessen, 10.9.2018, S. 476-477) Grundsätze und Ziele zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm im Raum Frankfurt am Main. In der 3. Änderungsverordnung der Hessischen Landesregierung lautet der Grundsatz 5.1.6-3: „Die Rücksichtnahme auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist entsprechend den Differenzierungen der Rechtsprechung in den Kernstunden der Nacht von herausragender und in den Randstunden der Nacht von besonderer Bedeutung für den Flughafen Frankfurt Main.“ Dieser Grundsatz wird wie folgt begründet: „Der Grundsatz 5.1.6-3 greift die vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung […] zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main entwickelten Maßstäbe zum Schutz der Nachtruhe zwischen 22-6 Uhr auf. Der Grundsatz 5.1.6-3 berücksichtigt die von der Rechtsprechung betonte Bedeutung der Nachtruhe und nimmt die Differenzierung für die Schutzintensität der Nachtstunden zusätzlich als raumordnerische Festlegung auf.“

Im Gegensatz zur GL Berlin Brandenburg erkennt die Hessische Landesregierung die Notwendigkeit einer raumordnerischen Festlegung des Lärmschutzes der Bevölkerung während der Nachtstunden an.

Da bereits im Planfeststellungsbeschluss für den BER planmäßige Flüge in der Zeit von 23.30 bis 5.30 für unzulässig erklärt worden sind, müsste eine siebenstündige Nachtruhe zumindest von 23.00 bis 6.00 festgelegt werden. Hierzu gibt es ausschließlich negative Stellungnahmen, insbesondere aus Berlin.

Zuletzt wurde im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag des Berliner Senats zur Frage des Nachtflugverbots und der Lärmentlastung am BER festgelegt, dass durch  DROps (dedicated runway operations) eine Lärmentlastung am BER erreicht werden sollte. Bereits zu dem damaligen Zeitpunkt war klar, dass DROps nur nach Aufgabe des alten Terminals Schönefeld möglich sind. Die Aufgabe von Schönefeld (alt) ist aufgrund der Kapazitätsprobleme zeitlich überhaupt nicht absehbar und frühestens ab 2025 verhandelbar. Weiterhin erlaubt DROps lediglich eine zeitlich begrenzte Konzentration von Starts und Landungen auf eine ausgewählte Start/Landebahn im zeitlichen Wechsel mit anderen Bahnen. Ob am BER mit seinem Zwei-Bahnensystem mit DROps überhaupt Entlastungen der Anwohner vom nächtlichen Fluglärm zu erzielen sind, ist vollkommen offen.

Wir bitten die Ausschussmitglieder, von den beiden Landesregierungen zu fordern, dass der vorliegende LEP HR um raumordnerische Festlegungen des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm während der Nachtstunden ergänzt wird. Derartige Festlegungen sind hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen des Flugverkehrs in der Hauptstadtregion von besonderer Bedeutung.

Kurz zusammengefasst:

  • Das Ziel Z 7.3 entfällt im LEP HR oder wird in den Grundsatz G 7.3 umgewandelt. Beide Landesregierungen werden aufgefordert, die Landesentwicklungsplanung bezüglich des Konzentrationsgebotes zu aktualisieren.
  • Beide Landesregierungen werden aufgefordert, den LEP HR um raumordnerische Festlegungen des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm während der Nachtstunden zu ergänzen.
  • Details zu zukünftigen Nachtflugregelungen können in einem novellierten LEP FS integriert werden.

Wir hoffen, dass die mit dem LEP HR befassten Ausschüsse des Berliner Abgeordnetenhauses und des Brandenburger Landtages unseren Einwänden folgen und die beiden Landesregierungen überzeugen, diesen Einwänden im LEP HR Rechnung zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Eckhard Bock, Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs (VUV)
gez. Christine Dorn, Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) e.V.
gez. Herbert Rinneberg, Bürgerinitiative Berlin Südwest gegen Fluglärm
gez. Markus Sprissler, Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg und Bürgerinitiative Unser Großbeeren e.V.
gez. Siegrid Zentgraf-Gerlach, Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel e.V.

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*