VDGN fordert vollständige Transparenz bei Beitragsgestaltung für BER-Flughafen
Laut Presseberichten sind beim Märkischen Wasser- und Abwasserzweckverband (MAWV) Anschlußbeiträge für den Flughafen BER Schönefeld von 3 Millionen Euro offen. Die Vollziehung sei bis zum 30. Juni 2019 ausgesetzt. Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:
„Solch ein Entgegenkommen haben die betroffenen Altanschließer mit Wohngrundstücken vom MAWV nicht erlebt. Im Gegenteil. Es dauerte Jahre, bis der MAWV gerichtlich gezwungen werden konnte, wenigstens jene Anschlußbeiträge zurückzuzahlen, für die die Widerspruchsverfahren noch offen waren. Inzwischen beginnt der MAWV damit, genau diese Grundstückseigentümer mit erhöhten Gebühren exklusiv zu belasten.
Nach den vorliegenden Angaben sind die Beitragsbescheide an die Flughafengesellschaft FBB am 22. Dezember 2015 ausgefertigt worden. Genau eine Woche zuvor war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekannt geworden, nach der die Erhebung der sogenannten Altanschließerbeiträge in Brandenburg grundgesetzwidrig ist. Die Flughafengesellschaft brauchte eigentlich nur Widerspruch einzulegen, damit die Beitragsforderungen nicht mehr eintreibbar waren. Außerdem sicherte offenbar die Aussetzung der Vollziehung die Flughafengesellschaft gegen die Erhebung von Stundungszinsen.
Der Vorgang um die Beitragsbescheide für die Flughafengesellschaft macht höchst mißtrauisch. Im Namen der betroffenen Altanschließer fordern wir die genaueste Überprüfung der Beitragsgestaltung für die Flughafengesellschaft. Zu klären ist, ob tatsächlich die gesamte beitragsfähige Fläche im Eigentum der Flughafengesellschaft mit ihrer möglichen Bebaubarkeit in die Kalkulation einbezogen worden ist. Immerhin hat FBB-Chef Engelbert Lütke Daldrup Mitte 2018 angekündigt, die FBB könne in den nächsten Jahren rund 1 Million Quadratmeter Bauland für Büroflächen und andere Nutzungen anbieten. Die Gesamtfläche des BER-Geländes beträgt nach den offiziellen Angaben 6,6 Millionen Quadratmeter.
Der MAWV muß jetzt den Verdacht ausräumen, größere Teile der Zeche für die Trink- und Schmutzwasseranschlüsse der FBB-Grundstücke würden auf die anderen Grundstückseigentümer im Zweckverbandsgebiet abgewälzt.“
Quelle: https://www.vdgn.de/news-single/article/zahlen-altanschliesser-die-zeche-fuer-den-ber/