..“Der noch nicht eröffnete Flughafen BER soll im großen Stil erweitert werden. Müssen dafür die zu erwartenden Folgen für Mensch und Umwelt neu untersucht werden? Nein, sagen die Airportbetreiber. Dagegen klagen nun vier Nachbargemeinden.
Mal gewinnt die eine Seite, mal die andere. Allein in diesem Sommer sind zwei wichtige Gerichtsentscheidungen zum BER gefallen. Einmal siegten Anwohner gegen die Flughafengesellschaft im Streit um mehr Schallschutz, einmal gewannen die Airportbetreiber gegen die Nachbarn im Konflikt um die Zeiten für Nachtflüge. So geht das seit Jahren. Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup sagte nach dem jüngsten Richterspruch, dass er nun auf Rechtsfrieden hoffe.
Doch daraus wird nichts. Seit Donnerstag liegt die Begründung für eine neue Klage vor, eingereicht bereits vor einigen Wochen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). Die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf wehren sich gegen Lütke Daldrups „Masterplan BER 2040“. Er sieht vor, dass die Kapazität des neuen Flughafens in vier Schritten von 22 Millionen auf 58 Millionen Passagiere pro Jahr gesteigert wird. Dafür soll in der ersten Phase ein zusätzliches Terminal errichtet werden. Die Baugenehmigung liegt bereits vor. Alles abgesegnet von der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, an die sich die Klage richtet.
Die Gemeinden halten den Beschluss für rechtswidrig, weil er „ohne Anhörung der betroffenen Gemeinden und Bürger, ohne Raumordnungsverfahren und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen worden ist“, wie jene Münchner Anwaltskanzlei mitteilt, die die Gemeinden seit Jahren vertritt. Argumentiert wird außerdem, dass bei der umstrittenen Standortentscheidung für Schönefeld im Jahre 1996 festgelegt worden sei, dass in dem dicht besiedelten Gebiet lediglich ein mittelgroßer Airport mit maximal 35 Millionen Passagieren infrage komme.
Nun auf 58 Millionen Passagiere hochzugehen sei so, als errichte man ein zehnstöckiges Gebäude, obwohl man nur die Genehmigung für ein Eigenheim habe, sagt Ortwin Baier (SPD), Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow. Er befürchtet letztlich, dass mit dem Ausbau der Kapazitäten eines Tages auch die Errichtung einer dritten Start- und Landebahn in Schönefeld forciert werde, was der Region noch mehr Lärm bescheren würde.
Flughafensprecher Daniel Tolksdorf wollte das Thema am Donnerstag auf Nachfrage nicht kommentieren. „Nicht wir sind die Beklagten, sondern die Obere Luftfahrtbehörde“, sagte er. Die Flughafengesellschaft werde sich zu gegebener Zeit äußern. Airportchef Lütke Daldrup hatte im Juli dieses Jahres erklärt, dass es sich beim Masterplan lediglich um den Bau neuer Gebäude auf einer ohnehin versiegelten und festgestellten Flughafenfläche handele. Dafür genügten einfache Planänderungsanträge. Anhörungen wie von den Gemeinden gefordert seien nicht nötig.
Ein zusätzliches Planungsverfahren würde die Ausbaupläne des Airportchefs um Jahre verzögern. Sollte das OVG den Gemeinden Recht geben, könnte der BER zwar eröffnet werden, aber wohl ohne Erweiterungen und mit zu geringer Kapazität.
Ein juristischer Knackpunkt könnte sein, inwieweit der erste jetzt beklagte Bauabschnitt fester Bestandteil des 58-Millionen-Ziels ist. Denn zunächst geht es lediglich um ein Terminal für sechs Millionen zusätzliche Passagiere. Die Anwälte der Gemeinden argumentieren, dass auch der erste Abschnitt einer Straße illegal sei, wenn sie an einem unzulässigen Punkt enden soll.“
Quelle: https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1684534/
Das OVG Berlin Brandenburg hat heute (23.01.2020) leider anders entschieden und die Klagen sowohl der Umlandgemeinden als auch der BVBB abgewiesen. Damit kann der SXF im Double-Roof Konzept als Bestandteil des BER weiter betrieben und der BER gemäß Masterplan 2040 ausgebaut werden. Das ist bitter für Viele, die im Vertrauen darauf, den großen Ausbau verhindern zu können und ihre Immobilien im betroffenen Umland erworben haben. Diese Menschen sind nicht zuletzt auch auf die vielen Dämagogen der FDP und FW reingefallen die ihnen vorgegaukelt haben, dass der Flughafen TXL als „Entlastung“ zum BER weiter betrieben werden kann. Aber das Urteil des OVG war eigentlich abzusehen wenn man sich den Planfeststellungsbeschluss zum BER genauer angesehen hätte. Die Planer haben schließlich nicht von ungefähr ein Start-/Lande- und Rollbahnsystem entworfen, welches bis zu 435.000 Flugbewegungen per anno ermöglicht. So steht es z. B. auch im Urteil des BVerwG von 2006 zum Planfeststellungsbeschluss für den BER. Man darf sich daher nicht darüber wundern, wenn die Betreiber die Terminalkapazitäten ausbauen wollen/müssen, um sie den technischen Kapazitäten des Bahnsystems anzupassen. Schließlich erwartet „das Volk“, dass sie auch nach Schliessung des TXL weiter mit den Billigfliegern in die Welt düsen können. Da müssen die Anrainer eben leidensfähig sein. Übrigens wurden die Klagen der Tegel-Anrainer gegen den Ausbau des TXL 2007 auch vom OVG Berlin-Brandenburg abgewiesen. Da waren die Kläger aber nicht die neu Hinzugezogenen, sondern die „Ureinwohner“ von Reinickendorf und Pankow (die „Tegel-Retter“ haben gerne etwas anderes behauptet). Der Schlüssel zu mehr Schutz vor Lärm und anderen Gefahren des Flugverkehrs liegt ganz woanders. Auf keinen Fall da, wo man einen innerstädtischen Flughafen deshalb offen halten will, damit am anderen Flughafen weniger Flieger starten. Es geht darum, dem Fliegerwahn insgesamt eine Grenze zu setzen und den Politikern keine Fehlentscheidungen historischen Ausmasses mehr zu erlauben. Den Druck auf die Politik kann man aber nur dadurch erhöhen, indem die Bürgerinitiativen sich bündeln/kooperieren und klare Forderungen an die Politik formulieren. Die erste Voraussetzung dafür ist aber, dass die BIs sich eindeutig von den Parteien und Wählergruppierungen abgrenzen, weil diese in erster Linie ihre eigenen Ziele verfolgen und dafür gerne die BIs einspannen.