Gutachten zum Flughafen Tegel + + Auswirkung auf den BER

Pressemitteilung 18.1.2018

Wenn ein Wille da wäre, wäre da auch ein Weg.

Gutachten beweist: Tegel offenhalten ist möglich; Brandenburger und Berliner Bürger haben sich bereits dafür ausgesprochen, beide Landesregierungen  agieren gegen den Willen der Bürger

Der Berliner Senat hat den ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht, Herrn Stefan Paetow, als Gutachter für die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Volksentscheid zur Offenhaltung von Tegel beauftragt zu den Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Das mit Spannung erwartet Gutachten liegt nun vor. Es wird jetzt schon viel Unsinn über die rechtlichen und politischen Fragen in der Frage „Tegel offenhalten“ in  verschieden Kommentaren verbreitet.

  1. Die Schlussfolgerung, dass der Bund beim Landesentwicklungsplan von Berlin und Brandenburg ein Wort mitzureden hat ist Unsinn und falsch. Der Landesentwicklungsplan Berlin und Brandenburg ist alleinige Ländersache, egal welche Auffassung im Bund vertreten wird.

  1. Die Landesregierung von Berlin hat durch den Volksentscheid zu „Tegel offenhalten“ den Auftrag den Landesentwicklungsplan bezüglich des Flughafens zu ändern und vom Singleairportkonzept abzugehen. Die Berliner Landesregierung versucht sich nur rauszureden, dass Brandenburg nicht mitmacht. Richtig ist jedoch, dass auch die Landesregierung Brandenburg ebenfalls den Auftrag durch das erfolgreiche Volksbegehren zum Nachtflugverbot von 2013 hat, mit Berlin den Landesentwicklungsplan zum Flughafen zu ändern. Durch das vom Landtag angenommene Brandenburger Volksbegehren für das Nachtflugverbot am BER und gegen das Singleairportkonzept ab dem 27.2.2013 hat die Brandenburger Landesregierung den Auftrag den Landesentwicklungsplan zum Flughafen mit Berlin zu ändern und sich ebenfalls vom Singleairportkonzept für beide Bundesländer zu verabschieden. Die Brandenburger Landesregierung hat sich bisher immer rausgeredet, dass Berlin den Landesentwicklungsplan nicht ändern will.
  1. Jetzt ist die Rechtslage so, dass beide Landesregierungen von ihrem Volk den Arbeitsauftrag haben den Landesentwicklungsplan zu ändern. Berlin muss den Landesentwicklungsplan nicht kündigen. Brandenburg muss den Landesentwicklungsplan nicht kündigen. Der Landesentwicklungsplan für den Flughafen befindet sich gerade in der Novellierung. Auch wenn es SPD, LINKE und GRÜNE politisch nicht in den Kram passt, müssen sie die Meinung und die politische Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger erst nehmen und MÜSSEN den Landesentwicklungsplan ändern und vom Singleairportkonzept Abschied nehmen. Das ist so von den Bürgerinnen und Bürgern verbindlich im Rahmen der Volksgesetzgebung nach Artikel 76 der Landesverfassung vorgegebenen worden. Wenn beide Landesregierungen das jetzt angehen, ist der Landesentwicklungsplan Ende 2019 entsprechend den Wünschen der Bürger geändert und der Weg frei für zwei Flughafenstandorte in Berlin und Brandenburg.
  1. Anderenfalls, wenn die Aufträge aus den Volksentscheiden nicht umgesetzt werden, dann sollen bitte SPD, LINKE und GRÜNE die Volksentscheide wieder abschaffen, wenn es ihnen nicht passt, was das Volk will. Dann wird Artikel 76 aus der Brandenburger Verfassung eben wieder gestrichen. Ansonsten wird das Volk nur für dumm verkauft.
  1. Im Übrigen ist das Rechtsgutachten von Herrn Paetow mit Nichten das Aus für den Flughafen Tegel. Wie im Interview im Info Radio vom 17.1.2018 um 7:25 Uhr Herr Prof. Elmar Giemulla, Dozent für Luftrecht an der TU Berlin, ausgeführt wurde.
  1. Wenn der Flughafen BER auf 55 Mio. PAX erweitert werden soll, dann ist für den  Flughafen BER ein neuer Planfeststellungsbeschluss notwendig. Das wirft Fragen auf.  Ob aber  ein derartiger neuer Planfeststellungsbeschuss überhaupt vor Gericht Bestand haben wird, ist mit mehr als einem Fragezeichen versehen. Im Raumordnungsverfahren für den Standort SXF von 1993/1994 waren 40 bis 60 Mio. Passagiere als nicht raumverträglich bewertet worden. Die Situation hat sich nicht verbessert. Die Planungswiderstände wie z.B. die Dichte der betroffenen Wohnbevölkerung ist gewachsen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Schädlichkeit der Auswirkungen von Fluglärm und Emissionen sind im Vergleich zu 2004 deutlich brisanter geworden.  Im weiteren Verfahren haben für den Flughafen BER  Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht insinuiert, dass der Standort für 30 Mio. Passagiere zu genehmigen ist. Eine Erweiterung auf 55 Mio. Passagiere, wie der Flughafenchef sie jetzt plant, wird in Zukunft durch alle Instanzen von Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsreicht und Bundesverfassungsgericht gehen müssen. In den Jahren 2004/2005 ist der aktuell geltende Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen BER in erster und einziger Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt worden. Das lag daran, dass es das Verkehrswegeplanungs-beschleunigungsgesetz von 1991 galt, das jetzt nicht mehr gilt. Für alle Flughafenbauten wie in München, Frankfurt, Düsseldorf, gehen alle Klagen durch alle Instanzen. So wird das in Berlin und Brandenburg auch sein. Daher ist es komplett unrealistisch, dass hier bis 2030 der Flughafen BER mit 55 Mio. Passagieren steht. Das ist unrealistisch. Daher ist die Region auf  die Kapazitäten in Tegel angewiesen oder man macht die bisherige „Blindpesen-Politik“ weiter. Dann würden weitere neue Scherbenhaufen produziert. Manche Leute lernen offensichtlich nicht dazu.
  1. Eine weitere Frage bzw. Problematik die für die Offenhaltung von Tegel spricht, ist die, dass die Offenhaltung von Tegel geschätzt 1 Mrd. € kosten wird, so jedenfalls der Berliner Senat i.R. des Volksentscheides. Die Erweiterung des BER auf 55 Mio. Passagiere (sogenannter Masterplan) ist jetzt schon mit 2 bis 3 Mrd. € veranschlagt. Das scheint wesentlich teurer zu sein, bei fragwürdigen Erfolgsaussichten. Aber Steuergelder interessieren  die Herren Politiker in Berlin und Brandenburg nicht. Auch aus fiskalischen Gründen ist die Offenhaltung von Tegel daher geboten.
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