Abgas-Belastung berücksichtigen!

Abgas-Belastung des Flughafens berücksichtigen!

..Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die Bürger gegen Fluglärm und rund 20 Privatpersonen aus Düsseldorf, Ratingen und Meerbusch haben einen Antrag an die Bezirksregierung gestellt, endlich die durch den Flughafen erzeugten Abgasbelastungen in den Luftreinhalteplan der Stadt Düsseldorf einzubeziehen. Bisher werden sowohl die Schadstoffbelastungen des Luftverkehrs als auch die des Bodenbetriebs bzw. Rollverkehrs und der an- und abreisenden Passagiere aus den Untersuchungen und Maßnahmenkatalogen ausgeklammert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die Bürger gegen Fluglärm und rund 20 Privatpersonen aus Düsseldorf, Ratingen und Meerbusch haben einen Antrag an die Bezirksregierung gestellt, endlich die durch den Flughafen erzeugten Abgasbelastungen in den Luftreinhalteplan der Stadt Düsseldorf einzubeziehen. Bisher werden sowohl die Schadstoffbelastungen des Luftverkehrs als auch die des Bodenbetriebs bzw. Rollverkehrs und der an- und abreisenden Passagiere aus den Untersuchungen und Maßnahmenkatalogen ausgeklammert.

Dazu der federführende Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Karsten Sommer aus Berlin: „Mit dem Antrag machen Umweltverbände und Flughafen-Anwohner weitere untragbare Defizite des Luftreinhalteplans Düsseldorf geltend, nachdem das Verwaltungsgericht die Bezirksregierung im Klageverfahren der Umwelthilfe bereits mit Urteil vom 13.9.2016 zur Nachbesserung des Plans verpflichtet hat. Der Luftreinhalteplan Düsseldorf erkennt die Gesundheitsgefahren und verweigert dennoch jede ernsthafte Prüfung eines Maßnahmenkonzepts, das eine deutliche Reduzierung der Luftschadstoffe bewirken könnte.“

Hohe Feinstaubbelastungen führten zu „einem Anstieg der Gesamtsterblichkeit, der Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Sterblickeit sowie der Lungensterblichkeit“ und NO2 kann die menschliche Gesundheit nachhaltig schädigen, heißt es zutreffend im Luftreinhalteplan Düsseldorf 2013. Dass der Plan dennoch kein Maßnahmenkonzept enthält, um die NO2-Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten und sich weder mit den Feinstaub-Zielwerten, noch mit dem EU-rechtlichen Gebot der Reduzierung der Feinstaubbelastungen auseinandersetzt, stellt für die Antragsteller „eine eklatante Verletzung der staatlichen Schutzpflichten zugunsten von Leben und Gesundheit der Bevölkerung dar“. Der Flughafen sei als Emittent bekannt und werde auch im Plan genannt: „Die Weigerung der Bezirksregierung, Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen des Flughafens zu prüfen, ist ein offenkundiger Verstoß gegen das Immissionsschutzrecht.“

Quelle: http://www.wp.de/staedte/duesseldorf/abgas-belastung-des-flughafens-beruecksichtigen-id209452045.html
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