Flughafengesellschaft will Urteil des Oberverwaltungsgerichts unterlaufen

Anspruch von BER-Anwohnern auf Lüftungsplanung durch neuen Schalldämmlüfter keineswegs hinfällig

Mit einer vermeintlichen Erfolgsmeldung versucht die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) erneut, rechtliche Vorgaben zum Schallschutz für die Anwohner des neuen Großflughafens BER zu unterlaufen. Am 13. Januar 2017 teilte die FBB mit, Anwohner im Schallschutzgebiet könnten sich ab sofort moderne Schalldämmlüfter mit Wärmerückgewinnung einbauen lassen. Durch eine automatische Regulierung der Zu- und Abluft seien nunmehr keine zusätzlichen Lüftungsplanungen für die betroffenen Gebäude, wie sie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) in seinem Urteil vom 3. Mai 2016 gefordert hat, notwendig, so die FBB.

Dazu erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm: „Abgesehen davon, daß sich die FBB in puncto Schallschutz nur bewegt, wenn sie durch entsprechende Gerichtsurteile dazu gezwungen wird, ist die jüngste Aussage zur Hinfälligkeit der Lüftungsplanungen falsch. Denn laut Urteil des OVG haben die Anwohner vor dem Einbau von Schalldämmlüftern auch Anspruch auf eine bisher von der FBB versagte individuelle Lüftungsplanung. Damit soll unter anderem geklärt werden, wie sich der Lüftereinbau auch im Zusammenhang mit den anderen Schallschutzmaßnahmen auswirkt. Das OVG-Urteil erging unabhängig davon, welche Art von Lüftern in die Gebäude eingebaut wird.

Auch ist in den Verlautbarungen der FBB keine Rede davon, daß für den neuen Lüfter die vom VDGN geforderten Zertifikate und Prüfzeugnisse darüber vorliegen, daß unter anderem der notwendige Luftaustausch und die maximal zulässige Eigenlautstärke des Gerätes eingehalten werden. Wir verlangen deshalb mit Nachdruck von der FBB, die vom OVG geforderten Lüftungsplanungen in die Tat umzusetzen. Zudem sehen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass es auch weiterhin juristischer Verfahren bedarf, um akzeptablen Schallschutz für die Anwohner durchzusetzen.“

Quelle: http://www.vdgn.de/presse/pm-einzelansicht/article/flughafengesellschaft-will-urteil-des-oberverwaltungsgerichts-unterlaufen/
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2 Antworten auf Flughafengesellschaft will Urteil des Oberverwaltungsgerichts unterlaufen

  1. Gast66 sagt:

    Ich bekam gerade ein Schreiben von SPRENGNETTER Immobilienbewertung, Postfach 1524, 53460 Bad Neuenahr-Ahrweiler, zur „Verkehrswertermittlung Schallschutz“.
    Kennt jemand diesen Verein? Es besteht ja immer der Verdacht, das die Hauseigentümer bei der Verkehrswertermittlung durch den BER betrogen werden.
    Soll ich dieser Verkehrswertermittlung zustimmen oder nicht? Bitte um schnelle Antwort.

    • Hausmann sagt:

      Hallo Frau/Herr ….?

      wir bitten um Nachsicht, dass wir generell über wichtige Fragen zum BER nicht hier über die Homepage kommunizieren.

      Wenn Sie spezielle Fragen oder Hinweise haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Ansprechpartner/Sprecher.
      Diese finden Sie hier: http://www.bündnissüdost.de/presse/pressekontakt/

      Mit freundlichen Grüßen
      Mario Hausmann

      P.S.:
      Ihre E-Mail-Adresse (T.T….) unter der Sie Ihren Kommentar geschrieben haben ist nicht erreichbar!

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