CDU Berlin: Die negative Wandlung der Christlich Demokratischen Union

12.10.2016 | CDU-Fraktion Berlin

Keine Ausweitung des Nachtflugverbots am BER

Die CDU-Fraktion Berlin lehnt Ideen ab, die auf eine Ausweitung des Nachtflugverbots am künftigen Hauptstadtflughafen BER abzielen. Bereits im Oktober 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu entschieden. Das Gericht hat sowohl die Interessen der wirtschaftlichen Entwicklung Berlins als auch der vom Fluglärm betroffenen Anwohner Rechnung getragen.

Oliver FRIEDERICI, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, und Heiko MELZER, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklären:

„Die CDU-Fraktion Berlin lehnt Ideen ab, die auf eine Ausweitung des Nachtflugverbots am künftigen Hauptstadtflughafen BER abzielen. Bereits im Oktober 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu entschieden. Das Gericht hat sowohl die Interessen der wirtschaftlichen Entwicklung Berlins als auch der vom Fluglärm betroffenen Anwohner Rechnung getragen.

In der Kernzeit von 0.00 bis 5.00 Uhr ab Inbetriebnahme des BER darf kein Flugzeug mehr starten oder landen. Somit haben die Anwohner im Gegensatz zu der heutigen Situation eine Verbesserung, da in diesem Zeitraum kein Fluglärm mehr zu erwarten ist. Darüber hinaus wird in den sogenannten Tagesrandzeiten von 22.00 bis 0.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr nur ein eingeschränkter Flugbetrieb möglich sein, der mit besonderen Auflagen verbunden ist. Damit hat der BER schon heute das schärfste Nachtflugverbot aller westeuropäischen Hauptstadtflughafenstandorte.

Berlin braucht einen leistungsfähigen Flughafen, der im internationalen Wettbewerb mit anderen Standorten bestehen kann. Deshalb ist es notwendig, dass auch in den Tagesrandzeiten im begrenzten Umfang Flugverkehr abgewickelt werden kann. Nicht zuletzt wird durch dieses Urteil auch der großen Bedeutung des Tourismus als wichtigem Wirtschaftsfaktor Rechnung getragen. Das geplante Luft-Drehkreuz BER kann nur mit der bisherigen Planungssicherheit und den damit einhergehenden Flugzeiten ein wirtschaftlicher Erfolg werden, weil nur so Interkontinentalflüge abgewickelt werden können. Die Fluggesellschaften kalkulieren bereits entsprechend – ein schärferes Flugverbot würde tausende Arbeitsplätze kosten und eher nicht für neue sorgen.

Die berechtigten und vereinbarten Schallschutzmaßnahmen für die direkt betroffenen Anwohner müssen unbürokratisch bewilligt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Denn auch eine breite Akzeptanz des Flughafens in der Bevölkerung ist für den Erfolg des Projekts unabdingbar. Immer wieder Diskussionen über bereits gerichtliche entschiedene Dinge zu führen, ist hierfür nicht hilfreich.“

Quelle: http://www.cdu-fraktion.berlin.de/lokal_1_1_525_Keine-Ausweitung-des-Nachtflugverbots-am-BER.html
 

 Zur Erinnerung: Dieselbe CDU zu denselben BER-Nachtflugregelungen

Drucksache 16/3638
16.11.2010
16. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion der CDU

3. Der Senat muss schnellstmöglich ein Konzept zum Nachtflugverbot vorlegen, dass eine weitestgehend flugfreie Zeit von 22 bis 6 Uhr vorsieht. Dem Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner ist Vorrang gegenüber wirtschaftlichen Interessen
einzuräumen.

Begründung:
Der neue Großflughafen in Schönefeld ist auf Grund seiner Lage ein stadtnaher Flughafen, für den eine weitestgehend flugfreie Zeit von 22 bis 6 Uhr gelten sollte. Das Nachtflugverbot erhöht die Akzeptanz des Flughafens in der Bevölkerung und verhindert die Gesundheitsschädigung durch Fluglärm in den Nachtsstunden. Das gegenwärtig laufende ergänzende Planfeststellungsverfahren zum Nachtflug sieht ca. 113 Flüge pro
Nacht und eine sogenannte Kernnacht von 0 bis 5 Uhr ohne planmäßige Flüge vor. Die Regelungen sind im Sinne des Gesundheitsschutzes nicht ausreichend.

Berlin, den 16. November 2010
Henkel, Braun, Czaja, Friederici, Görsch und die übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion

Quelle: Drucksache 16/3638

 

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2 Antworten auf CDU Berlin: Die negative Wandlung der Christlich Demokratischen Union

  1. Bürgermeister Ortwin Baier sagt:

    Blankenfelde-Mahlow, 12.10.2016

    BER-Nachtflugverbot: Nachtflüge leisten keinen Beitrag zur Gewinnsteigerung des Flughafens BER

    Zur im Zuge der Berliner Koalitionsverhandlungen erneut entflammten Debatte um die Nachtflugverbotsregelung am zukünftigen Flughafen BER äußerte sich Ortwin Baier, Bürgermeister der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, wie folgt:

    „Ein nächtlicher Betrieb des Flughafens BER in der Zeit von 22 bis 6 Uhr leistet keinen Beitrag zur Verbesserung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses des Flughafens. Im Gegenteil: während nächtlicher Betriebszeiten macht kein einziger Flughafen der Welt Gewinn.

    Im Übrigen ist ein landesplanerisches Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr für den Flughafen BER der unerlässliche Preis der entgegen der Expertise der Fachleute getroffenen politischen Entscheidung für den nachweislich vollkommen ungeeigneten und damit falschen BER-Standort in Berlin-Schönefeld.

    Zum Schutz der Gesundheit zehntausender Anwohnerinnen darf es am BER in der Zeit von 22 bis 6 Uhr keinen planmäßigen Flugbetrieb geben. So fordert es das mit 106.000 Unterschriften erfolgreiche und vom Brandenburger Landtag angenommene Volksbegehren und so ist es von der Brandenburger Landesregierung durchzusetzen.

    Mit Blick auf die derzeit in einer Arbeitsgruppe der Brandenburger Landesregierung diskutierten Regelungen zu einem abwechselnden Betrieb der beiden BERStartbahnen in der Nachtzeit möchte ich festhalten, dass ein bisschen nächtliche Fluglärmrotation innerhalb der Gruppe der schwerstbetroffenen Direktanwohner nach dem Motto ,Heute Du und morgen ich‘ kein Ersatz für das dringend gebotene und von der Brandenburger Landesregierung zu erstreitende Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ist.

    Der nächtliche Fluglärm muss an der Quelle reduziert werden und das geht nur durch ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.“

    Ortwin Baier
    Bürgermeister

  2. Sigrid Zentgraf-Gerlach, BIMS e. V. sagt:

    P r e s s e m i t t e i l u n g

    Nachtflüge leisten keinen Beitrag zur Gewinnsteigerung beim BER

    Ergänzend zur Pressemitteilung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow „Nachtflüge leisten keinen Beitrag zur Gewinnsteigerung“ vom heutigen Vormittag erklärt die Anwohner-Initiative aus dem Mahlower Schriftstellerviertels BIMS) e. V.:

    „Wie das Umweltbundesamt (UBA) wiederholt festgestellt hat, sind gerade Flüge zu Nacht- und Schlafenszeiten besonders gesundheitsschädlich. Die Anwohner des BER sind absolut nicht bereit, die Gewinne in den Bilanzen der Luftverkehrs-Unternehmen durch Einbußen an ihrer Gesundheit und schlussendlich durch die Verringerung ihrer Lebenszeit zu subventionieren. Die gestern in den Medien trans-portiere Feststellung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Verkehrsflughäfen (ADV), dass „die Einschränkung des Flugbetriebs in den Tagesrandzeiten weder der Wirtschaft noch den Anwohner helfen würde“, weisen wir als desinformierende Propaganda-Äußerung eines höchst eigennützigen, lediglich auf eigenes Gewinnstreben bedachten Lobby-Verbandes ganz entschieden zurück. Die Opferung eines bestimmten Bevölkerungsteils für den wirtschaftlichen Erfolg Einzelner ist im Sinne der bei uns herrschenden Werte- und Gesellschaftsordnung sowohl unethisch als auch grundgesetzwidrig.“

    Mit freundlichen Grüßen

    Sigrid Zentgraf-Gerlach, BIMS e. V.

    – 1. Vorsitzende –

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