Erfolgreiche Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vor dem OVG gegen den BER-Flughafen um die Be- und Entlüftung von Gebäude zu erwirken

§_RECHT_Mario_HausmannPressemitteilung zum Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 03.05.2016:

Die Anwohner des BER haben einen Anspruch auf Lüftungsplanung!

Die Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel (BIMS) hat das heutige Urteil des Oberver­waltungsgerichts (OVG) BerlinBrandenburg, durch das der Flughafen bei der Umsetzung sei­nes Schallschutz-Programms verpflichtet wird, bereits vor dem Einbau von Zuluft-Geräten zu planen, wie die zugeführte Luft in der Nachtzeit nutzerunabhängig wieder aus dem Wohngebäu­de abgeführt wird, mit Freude und Erleichterung zur Kenntnis genommen. Geklagt hatte die Ge­meinde Blankenfelde-Mahlow, die an einem in ihrem Eigentum befindlichen Einfamilien-Haus beispielhaft dargelegt hat, welche nachteiligen Folgen der unbedachte und unbefangene Einbau der von der FBB vorgesehenen einfachen Zulüfter für die Bewohner und ihr Gebäude haben kann.

Besonders in den vom Fluglärm stark belasteten Bereichen müssen die Häuser nach den stren­gen Schutzzielen des Planfeststellungsbeschlusses sehr gut gegen eindringenden Schall abge­dämmt und stark abgedichtet werden. Die einfachen Schalldämm-Lüfter, die in den Schlafzim­mern nachts das gekippte Fenster ersetzen sollen, blasen aber nur Luft in das Gebäude hinein, das im stark gedämmten Zustand zu wenig Leckagen, Ritze und Schlitze aufweist, durch die überschüssige Luft wieder entweichen könnte. Wenn zudem diese Lüfter in mehreren Schlafzim­mern verbaut werden, dann kann das zu einem Überdruck im Haus führen. Die feuchte Luft, die nach den Dämm-Maßnahmen nicht mehr leicht entweichen kann, setzt sich dann in den Wänden – und vor allem in den  Dämm-Materialien! – fest und führt dort erst zu Feuchtigkeit und dann zu gesundheitsgefährdender Schimmelbildung.

Das OVG hat heute der Praxis des Flughafens, ohne Abwägung möglicher Folgewirkungen über das Immobilien-Eigentum der Schallschutzberechtigten zu verfügen und aus Gründen der Ko­stenersparnis leichtfertig Schäden an fremdem Haus- und Grundvermögen zu riskieren, ein Ende gesetzt. Jetzt muss der Flughafen dafür sorgen, dass jedes Gebäude vor dem Einbau der Lüfter von einem sachkundigen Experten betrachtet und beurteilt wird, mit welcher Methode der Be- und Entlüftung die Bewohner nachts genügend Frischluft bekommen und auch die Ge­bäudesubstanz ohne Schäden bleibt. Die Neigung des Flughafens, aufgrund unterlassener Pla­nungsleistung unbedacht ein Chaos an Baupfusch und Spätschäden zu erschaffen, dürfte nach dem heutigen Tag auf die flughafeneigenen Gebäude beschränkt bleiben, für die dann leider der Steuerzahler einzustehen hat.

Die BIMS wird sehr genau beobachten, wie der Flughafen, der nach eigenen Angaben bereits etwa 80 Prozent der bei ihm beantragten Anspruchsermittlungen (ASE) heraus geschickt hat, seine jahrelangen Versäumnisse nach- und aufarbeiten wird. „Wenn die ASEs Autos wären, dann müsste die FBB jetzt eigentlich den Rückruf von allen versandten Dokumenten in die Hersteller-Werkstatt veranlassen, um dort mit Hilfe von sachkundigen Ingenieurbüros die Fehler auszu­merzen.“ meint die 1. Vorsitzende der BIMS Sigrid Zentgraf-Gerlach. Und weiter: „VW hat sich vermutlich u. a. auch von der FBB abgeguckt, wie man sich mit systematisch erzeugten Compu­terfehlern oder falschen Parameter-Annahmen ein schlimmes Problem ganz einfach „kleinrech­net“. Jetzt könnte die FBB einmal im Gegenzug von Volkswagen-USA lernen, wie man die Fehler jetzt durchgängig wieder gut macht.“ Zentgraf-Gerlach räumt ein, dass das alles natürlich auch wieder mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein werde, und sie prophezeit: „ Dem branden­burgischen Rechnungshof werden auch im nächsten Bericht über das Finanzgebahren des Flug­hafens die Gründe für sehr ernsthafte Rügen ganz gewiss nicht ausgehen.“

Sigrid Zentgraf-Gerlach, BIMS e. V.

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Hier der link zur Pressemitteilung des OVG: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.474525.php

 

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