Haftungsansprüche gegenüber der BER-Aufsichtsräte wäre ein Signal

…Die mögliche Haftung von BER-Aufsichtsräten war gestern auf Antrag der Grünen Thema im Hauptausschuss – aber weil der Finanzsenator Besseres zu tun hatte (dabei war seine Anwesenheit ausdrücklich erbeten), musste Staatssekretärin Sudhof ran. Und die konnte, oh Wunder, ein Aufsichtsversagen beim besten Willen nicht erkennen – ob’s daran liegt, dass sie zur fraglichen Zeit selbst gutgläubigst im Gremium saß (und dort vielleicht – nach dem Ausscheiden von Michael Zehden – demnächst auch wieder sitzen wird)?

Dazu passt eine Anfrage des Abgeordneten Otto (Grüne): Sind die Mitarbeiter des BER-Stabes beim Regierenden Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzenden Müller überhaupt fähig, Berichte der Flughafengesellschaft auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen? In seiner Antwort beschreibt Flughafenkoordinator Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lücke Daldrup zwar ausführlichst deren Qualifikationen und Aufgaben – aber ohne auf den eigentlichen Punkt zu kommen. Da wird wohl eher die Wahrscheinlichkeit geprüft als die Wahrheit – aber die ist ja ohnehin relativ (und was den BER betrifft: relativ spät dran)…

Quelle: http://utf.rdir.de/form.do?agnCI=875&agnFN=fullview&agnUID=A.B.BDAm.Obv.BOydW.TB9X8RxZam4X0sbexigz3A
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