Kommentar: BVBB: Wirtschafts-Staatssekretärin Zypries mit Amt überfordert

Im Interview mit dem “Tagesspiegel” äußert sich die ehemalige Bundesministerin der Justiz und jetzige Koordinatorin der Bundesregierung für die Deutsche Luft- und Raumfahrt, Brigitte Zypries (SPD), auch zum Nachtflug am Pleiteflughafen BER. So lehnt Zypries die Einführung eines echten Nachtflugverbots in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ab. Stattdessen könnten Flugzeuge über Gebieten starten und landen, “die sicher nicht so dicht besiedelt sind, wie zum Beispiel rund um den Flughafen Frankfurt.”  Man könne auch überlegen, “ob man zum Beispiel zu Nachtzeiten nur noch Maschinen starten und landen lässt, die modern und relativ leise sind”.  Für den Vorsitzenden des Bürgervereins Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB), Matthias Stefke, ist es nur peinlich, dass sich eine ehemalige Bundesjustizministerin zum BER äußert, ohne dessen rechtliche Grundlagen überhaupt zu kennen. Ebenso peinlich ist, dass die heutige Koordinatorin der Bundesregierung für die Deutsche Luft- und Raumfahrt nicht einmal Kenntnis von den tatsächlichen Gegebenheiten der Besiedelungs-und Bevölkerungsdichte in der Umegebung der Flughäfen Frankfurt und Schönefeld hat.  Unter http://bvbb-ev.de/index.php/bvbb-informiert/753-vergleich-der-umgebenden-siedlungen-fra-und-ber ist deutlich aufgezeigt, dass die Besiedelung in der Umgebung Schönefelds um ein Vielfaches dichter und höher als um den Flughafen Frankfurt ist.  Mit der heute offenbar üblichen Politikerattitüde des todsicheren Auftretens bei völliger Ahnungslosigkeit schlägt Zypries Dinge vor, die bereits durch den Planfeststellung festgelegt sind und auf die die Betroffenen deshalb ohnehin einen Anspruch haben.

BER FRA

So legt der Planergänzungsbeschluss vom 20. Oktober 2009 fest, dass “die nächtlichen An- und Abflüge … so auf die Start- und Landebahnen zu verteilen” sind, “dass sich daraus insgesamt … die geringst mögliche Belastung für Flughafenanwohner ergibt”. Strahlgetriebene Flugzeuge dürfen in der Nachtzeit auf dem BER nur starten oder landen, “wenn sie nachweisen, dass ihre gemessenen Lärmzertifizierungswerte in der Summe mindestens 10 EPNdB unter der Summe der für sie geltenden Grenzwerte gemäß Band 1, Teil II, Kapitel 3 des Anhangs 16 zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt … liegen”.  Die von Zypries gemachten “Vorschläge” sind nur der dümmliche Versuch, auf die Unkenntnis der breiten Öffentlichkeit zu hoffen. Sie wandelt damit auf den Spuren des Brandenburger Flughafenkoordinators, Rainer Bretschneider (SPD), der bereits seit Monaten versucht, ähnliche Vorschläge als Angebot der Landesregierung im Streit um Nachtruhe am BER wie Sauerbier unter die Leute zu bringen.  Brigitte Zypries ist für den BVBB kein unbeschriebenes Blatt. Ihre heutige Geschwätzigkeit steht trotz Beschwerden von Klägern im Widerspruch zu ihrem damaligen Schweigen über die skandalösen Vorgänge am Bundesverwaltungsgericht. Am 20.08.04 hatte sich nämlich eine Sprecherin des Gerichts über mögliche Erfolgsaussichten von Klagen gegen den BER öffentlich geäußert. Zu diesem Zeitpunkt lag bei Gericht noch nicht einmal eine Klage vor. Trotzdem räumte die Sprecherin möglichen Klagen nur eine theoretische Chance ein. Der Flughafengesellschaft gab sie sogar den Ratschlag, wegen der hohen Auflagen beim Lärmschutz klagen zu können. Ein Armutszeugnis der Kompetenz des Gerichts angesichts der heute bekannten Tatsache, dass tausende Haushalte statt Lärmschutz nur eine Entschädigung erhalten sollen.  Mehr Hintergründe dazu können Sie auch dem Artikel “Wie sich einmal das Bundesverwaltungsgericht bis auf die Knochen blamierte” entnehmen.

 

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