BER-Nachtflugverbot: Woidke (SPD) stiehlt sich davon!

Der Brandenburger Ministerpräsident Woidke (SPD) erklärte gestern das Scheitern der Landesregierung bei der Umsetzung des Brandenburger Nachtflugverbot-Volksbegehrens. Eine Ausweitung des Nachtflugverbots auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr sei gegenüber dem Landesplanungspartner Berlin und dem Bundesverkehrsministerium nicht durchsetzbar.
Stattdessen will Brandenburg nun am 7. April einen „Kompromissvorschlag“ in die Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft einbringen, demzufolge der Flughafen in der Zeit von 5 bis 6 Uhr „freiwillig“ auf den planmäßigen Betrieb des Flughafens BER verzichten soll.

Ortwin Baier, Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, äußerte sich dazu wie folgt:
„Die Landesregierung beging gleich zu Beginn der Verhandlungen mit Berlin einen entscheidenden strategischen Fehler, indem sie es unterließ, Herrn Wowereit die Kündigung des gemeinsamen Landesplanungsvertrags für den Fall anzudrohen, dass kein Einvernehmen über die Ausweitung des BER-Nachtflugverbots auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr erreicht werden sollte.

Es stimmt keineswegs, dass nur Brandenburg ein Interesse an der Fortführung der gemeinsamen Landesplanung hat. Schließlich hat das Berliner Abgeordnetenhaus dem Abschluss des gemeinsamen Landesplanungsvertrags nicht aus reiner Nächstenliebe zu Brandenburg zugestimmt. Und wem man etwas wegnehmen kann, auf den kann man Druck ausüben.

Sollte es der Landesregierung wirklich ernst mit der Forderung des Volksbegehrens nach einem BER-Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr sein, dann bleibt ihr als Ultima Ratio nur noch die Kündigung des gemeinsamen Landesplanungsvertrags mit verkürzter Kündigungsfrist. Diese Kündigung könnte durchaus auch in Form einer Änderungskündigung unter Angebot des Abschlusses eines neuen gemeinsamen Landesplanungsvertrags bei Ausklammerung des Flughafens BER erfolgen.

Auf diese Weise gewönne das Land Brandenburg seine alleinige Regelungskompetenz im Bereich der Raumordnung und Landesplanung zurück und könnte das BER-Nachtflugverbot zumindest auf die Zeit von 23 bis 6 Uhr ausweiten.

Dazu müsste eine so genannte Gewichtungsvorgabe zum Nachtflug in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Auf Grund des im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Nachbeauflagungsvorbehalts wäre die Planfeststellungsbehörde dann gehalten, diese Gewichtungsvorgabe zum Nachtflug zu berücksichtigen und die bestehende Nachtflugbetriebsregelung zu ändern, sprich: auszuweiten.

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat der Landesregierung am 22. Januar 2014 ein Rechtsgutachten zur Verfügung gestellt, das aufzeigt, wie dieser Weg beschritten werden kann. Es mag sein, dass es kein einfacher Weg ist, doch es ist nach Lage der Dinge der einzige Weg, der Brandenburg bleibt, um eine Ausweitung des Nachtflugverbots zumindest auf die Zeit von 23 bis 6 Uhr durchzusetzen. .

Ortwin Baier
Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow
Quelle: BER-Nachtflugverbot – Woidke stiehlt sich davon!

Gutachten-Siebeck-Ausweitung-Nachtflugverbot-durch-Land-Brb-21.1.2014.pdf

 

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