Täuschung der Betroffenen am Flughafen BER

Leser zum BER, der Zwischenbilanz von Mehdorn und dem Streit um Schallschutz und Ruhezeiten.

Wowereits BER-Sprachrohr Hartmut Mehdorn hat wieder einmal getönt. Diesmal ging es um den Nachtflug, neulich um die Offenhaltung von Tegel. Dahinter steckt doch System. Liebe Berliner, kauft Oropax, solange es noch billig ist, denn euer Regierender Bürgermeister wünscht sich Nachtflüge. Brandenburg ist aber bekanntlich autonom. Weder der Regierende Bürgermeister noch der Bund könnten eine Einschränkung des Nachtflugs in Brandenburg entsprechend des Volksbegehrens verhindern. Einerseits könnte nun Wowereit die von Mehdorn schon vorsorglich geforderte Offenhaltung von Tegel durchsetzen und dabei auch gleich den Nachtflug über Berlin genehmigen. Andererseits könnte er aber auch mit Brandenburg einen Kompromiss eingehen, nachts nur auf der Nordbahn des BER zu starten und dann im Westen über die Wannsee-Route (der Reaktor wird ja stillgelegt) und im Osten über die Müggelsee-Route über Berlin abzufliegen. Niemand kann so abwegig denken, wie menschenverachtende Politiker handeln. Deshalb: Das Nachtflugverbot unterstützen, solange es nicht zu spät ist.
Marcel A. Hoffmann, Eichwalde

Am 11. März wurde der seit einem Jahr als Flughafenchef tätige Hartmut Mehdorn im RBB zum Flughafendesaster interviewt. Ich hatte zuerst keine große Hoffnung, Neuigkeiten zu erfahren und wollte schon umschalten, aber dann kam es. Auf die Frage, warum der BER immer mehr Geld kostet und es noch länger bis zur Eröffnung dauern wird, kam die verblüffende Antwort, dass man jetzt einen doppelt so großen Flughafen bauen muss, weil die Prognosen sich geändert haben, weil die Passagierzahlen steigen werden. Das heißt also, dass die Anzahl der Überflüge über bewohnte Gebiete doppelt so hoch sein wird als seinerzeit im Planfeststellungsverfahren prognostiziert. Oder anders formuliert: Das Planfeststellungsverfahren, die Ausweisung der Entschädigungsgebiete und der Schallschutzgebiete Tag/Nacht (erstellt 5/2003) ist ungültig. Dies bedeutet eigentlich einen sofortigen Baustopp. Da das alte Planfeststellungsverfahren die Wirklichkeit nicht mehr richtig darstellt, muss ein neues in Gang gesetzt werden. Sonst riecht das nach Schummelei und Täuschung der Betroffenen. Dr. Rainer Konersmann

Quelle: www.morgenpost.de

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