+ + + EU regelt staatliche Zuschüsse für Flughäfen und Airlines neu + + +

Neue Beihilfevorschriften der EU bis zum 25.09.2013 zur Kommentierung gestellt!

Noch bis zum 25. September 2013 ist für jeden Interessierten / jede Interessierte die Abgabe von Kommentaren im Rahmen der Konsultation der aktualisierten EU-Beihilfevorschriften möglich. In den Beihilfevorschriften wird geregelt, welche Flughäfen oder Fluggesellschaften wie lange aus Steuergeldern finanziert Subventionen erhalten können.

Eine von der EU zur Verfügung gestellte inoffizielle Übersetzung der Leitlinie ist unter folgendem Link abrufbar:   EU – Leitlienen für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften

Hintergrund

Laut der EU hat sich in den vergangenen zehn Jahren das Marktumfeld des Luftverkehrssektors erheblich verändert. Der Vorschlag der Kommission trägt nach ihren Angaben dieser Entwicklung Rechnung und gibt den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen an die Hand, wie sie Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften fördern können. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Kommission Anfang 2014 überarbeitete Leitlinien annehmen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte dazu:

„Wir wollen sicherstellen, dass Steuergelder gut angelegt werden und dorthin fließen, wo sie wirklich gebraucht werden. Die neuen Beihilfeleitlinien sind eine entscheidende Voraussetzung für einen erfolgreichen und wettbewerbsfähigen europäischen Luftverkehrssektor. Sie gewährleisten einen fairen Wettbewerb für alle Geschäftsmodelle – von der nationalen Luftverkehrsgesellschaft bis hin zum Billigfluganbieter und vom Regionalflughafen bis hin zum großen Luftverkehrsdrehkreuz.“

Als weiteren Hintergrund für die jetzt vorgelegte Überarbeitung gibt die EU an:

Die Leitlinien aus den Jahren 1994 und 2005 waren nicht befristet, doch angesichts der erheblichen Marktveränderungen in den vergangenen 10 Jahren hat die Kommission im Jahr 2011 eine erste öffentliche Konsultation durchgeführt, mit der insbesondere festgestellt werden sollte, ob Überarbeitungsbedarf besteht (siehe IP/11/445). Aus der ersten öffentlichen Konsultation ergaben sich die folgenden wichtigsten Schlussfolgerungen:

  • Angesichts der Entwicklung der Märkte wird eine Überarbeitung der bestehenden Leitlinien für erforderlich gehalten. Die Akteure betonten die Notwendigkeit, größere Klarheit zu schaffen und die aktive Durchsetzung der geltenden Bestimmungen zu gewährleisten.
  • Insbesondere die Regeln für die Finanzierung von Flughäfen müssen transparenter werden.
  • Die Akteure wünschten weitere Orientierungshilfen zur Anwendung der Beihilfevorschriften auf Preisnachlässe und andere Vorteile, die Regionalflughäfen bestimmten Luftverkehrsgesellschaften gewähren, und wünschten eine Vereinfachung der Vorschriften zu Anlaufbeihilfen.

Mit mehr als 15 Millionen Flügen pro Jahr, 822 Millionen Passagieren, die 2011 an europäischen Flughäfen landeten bzw. starteten, 150 Linienluftverkehrsgesellschaften, einem Netz von über 460 Flughäfen und 2,3 Millionen Arbeitsplätzen leistet der Luftverkehr einen wesentlichen Beitrag zur europäischen Wirtschaft. Luftverkehrsgesellschaften und Flughäfen tragen mehr als 140 Mrd. EUR zum Bruttoinlandsprodukt der EU bei. Als Bindeglied zwischen Menschen und zwischen Regionen spielt der Luftverkehr eine entscheidende Rolle für die Integration und die Wettbewerbsfähigkeit Europas.

Die öffentliche Förderung von Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften durch die Mitgliedstaaten wird bisher auf der Grundlage der Luftverkehrsleitlinien aus den Jahren 1994 und 2005 geprüft. Die Luftverkehrsleitlinien von 1994 wurden vor dem Hintergrund der Liberalisierung des Markts für Luftverkehrsdienste angenommen und enthalten Bestimmungen für die Beurteilung von Sozial- und Umstrukturierungsbeihilfen für Luftverkehrsgesellschaften. Ziel war die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt. Diese Leitlinien wurden 2005 durch Leitlinien für die öffentliche Förderung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftverkehrsgesellschaften auf Regionalflughäfen ergänzt.

Quelle:  Hintergrundinformationen zitiert aus Mitteilungen der EU

Die wichtigsten neuen Regelungsteile sind:

  • Staatliche Beihilfen für Investitionen in Flughafeninfrastruktur sind zulässig, wenn ein echter Verkehrsbedarf besteht und die öffentliche Förderung notwendig ist, um die Verkehrsanbindung der Region sicherzustellen. Während in den derzeitigen Leitlinien die Frage der Obergrenzen für Investitionsbeihilfen offenblieb, sind im überarbeiteten Entwurf die zulässigen Beihilfehöchstintensitäten in Abhängigkeit von der Größe des Flughafens festgelegt, um für die richtige Mischung aus öffentlichen und privaten Investitionen zu sorgen. Für kleinere Flughäfen gibt es daher mehr Möglichkeiten, Beihilfen zu erhalten, als für größere.
  • Mit Blick auf Betriebsbeihilfen für Flughäfen, die nach den jetzigen Leitlinien nicht zulässig sind, schlägt die Kommission nun vor, diese Beihilfen unter bestimmten Voraussetzungen für einen Übergangszeitraum von 10 Jahren zuzulassen, um den Flughäfen Zeit zu geben, ihr Geschäftsmodell anzupassen. Die Betriebsbeihilfen müssen während dieses Zeitraums schrittweise verringert werden. Der genaue Zeitplan hängt von der finanziellen Lage des Flughafens ab.
  • Anlaufbeihilfen für Luftverkehrsgesellschaften, die eine neue Flugverbindung anbieten wollen, sind zulässig, wenn sie für einen begrenzten Zeitraum gewährt werden. Im Entwurf der neuen Leitlinien wurden die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Anlaufbeihilfen für Luftverkehrsgesellschaften mit dem Binnenmarkt gestrafft und an die jüngsten Marktentwicklungen angepasst.
  • Quelle:www.fluglärm-fakten.de

 

 

 

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