PRESSEMITTEILUNG Nr. 181 vom 23.08.2012
Die Verantwortung des Ministerpräsidenten – Lärmschutz
Rainer Genilke: Hütchenspiel um Lärmschutz geht weiter – Flughafengesellschaft klagt weiter gegen OVG-Urteil zum Lärmschutz
Nachdem der Ministerpräsident weiter mit dem „besten Lärmschutz“ für die Betroffenen hausieren geht, haben heute Minister Vogelsänger und sein Staatssekretär Bretschneider im Infrastrukturausschuss die Katze aus dem Sack gelassen und auf Nachfrage des Abgeordneten Dombrowski klargestellt, dass die Klage der Flughafengesellschaft gegen das OVG-Urteil weiter Bestand hat.
Dazu sagt Rainer Genilke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Verkehrsexperte der Märkischen Unionsfraktion:
„Ministerpräsident Platzeck will den Bürgern weiterhin den ihn zustehenden Lärmschutz mit allen Mitteln streitig machen. Dass ein Ministerpräsident juristisch gegen die Bürger seines Landes vorgeht, ist einmalig und ein schwerer Vertrauensbruch.
Denn der Flughafen zieht den Änderungsantrag zurück, weil das Infrastrukturministerium, entgegen dem OVG-Urteil, den Planfeststellungsbeschluss so auslegt, wie es der Flughafen möchte. Der Ministerpräsident vertritt im Aufsichtsrat nicht die Interessen Brandenburgs. Er setzt in Brandenburg die Interessen der Flughafengesellschaft durch.
Noch am 16. August 2012 kündigte der Ministerpräsident nach der Aufsichtsratssitzung des Flughafens an, dass die Klage gegen den Bescheid des Infrastrukturministeriums zum OVG-Beschluss zurückgezogen werde.
Die Märkische Unionsfraktion sieht sich damit in ihrer Forderung bestätigt: Ministerpräsident Platzeck sollte sein Amt zur Verfügung stellen. Der Ministerpräsident übernimmt keine Verantwortung für unser Land sondern versucht, die Menschen für dumm zu verkaufen und um ihr Recht zu bringen.“
Hintergrund:
In der heutigen Sitzung des Infrastrukturausschusses im Landtag Brandenburg bestätigten Minister Vogelsänger und Staatssekretär Bretschneider, dass die Flughafengesellschaft weiter juristisch gegen das Lärmschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 15.06.2012 vorgeht. Eine Rücknahme der Klage würde erst geschehen, wenn der Bescheid des Infrastrukturministeriums vom 15.08.2012 mit dem faulen Kompromiss von weniger als 0,5 Überschreitungen der 55 Dezibel Grenze Bestand hätte.
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