wir empfinden diese Klage (http://www.fbi-berlin.org/archives/5066) und das damit verbundene scheinheilige St. Floriansprinzip empörend. Die übliche FBI-Argumentation, dass man Kleines kaputtmachen will, um Großes zu zerstören, nimmt mittlerweile die Mehrheit nicht mehr ab. Hier wird mit Egoismus eine Spaltung der Bürgerbewegung betrieben. Der Konses der 6-Punkte vom März 2012 wurde durch diese unsägliche Klage zerstört.
Wir fragen uns, weshalb die FBI in einem „Bündnis Südost“ agiert und der dortigen Mehrheit die Solidarität aufkündigt? Das muss Konsequenzen haben. Es wird ja wohl einen Grund gegeben haben, dass man nur für sich handelt und die Nachbarn nicht einbezieht.
Wir unterstützen beispielsweise nicht den derzeitigen Webseiteninhalt auf www.buendnissuedost.de mit der Überschrift „eine Region wehrt sich…“: (http://www.bündnissüdost.de/2012/07/eine-region-wehrt-sich/). Warum wird dort der Müggelsee verteidigt, nicht jedoch neben dem Dämeritzsee auch Krumme Lake, Krampe, Langer See, Wernsdorfer See, Seddinsee, Rangsdorfer See usw.? Sehr selektive Naturschützer! Super Bündnis!
Die Art Ihrer Addition von Betroffenenzahlen ist nicht ehrlich. Wenn sie es wäre, sollten bei Ihren „Alternativrouten“ die nach Westen abknickenden „Überflugfächer“ in Ihrer Karte eingezeichnet sein. Und siehe da, schon ist alles identisch, ausser: die Region Erkner ist nun doppelt durch An- und Abflüge belastet und es wird das größte Naturschutzgebiet massiv überflogen. Sagen Sie das bitte Ihren Naturfreunden e.V.. Über der von Ihnen herangezogenen Berliner Innenstadt ist ohne Frage, genau wie am Müggelsee, niemand mehr betroffen, sondern wenn überhaupt lediglich belästigt.
Die Reaktionen auf unsere PM bestätigt unsere Einschätzung. Mittlerweile haben sich viele weitere Mitstreiter als Unterzeichner zur Verfügung gestellt.
Wir haben keine Lust, irgendwelche unsinnigen Abwehrmaßnahmen infolge Routenschiebereien zu bearbeiten. Unsere Arbeit als Betroffene beschäftigt sich längst mit wichtigen Themen. Alles Weitere steht in unserer gemeinsamen PM.
Also wenn, dann bitte die PM vollständig und bitte nicht nach unten:
Gemeinsame Pressemitteilung vom 23.07.2012
Müggelsee mehr wert als Dämeritzsee?
Erneute BER-Routenschieberei – Alles nach Brandenburg!
Am 20.07.2012 reichten die Naturfreunde Berlin e.V. und mehrere Bürger beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gegen die sog. „Müggelseeroute“ Klage ein. Unterstützung erfährt das Vorhaben durch die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) und vom Bürgerverein Friedrichshagen (http://www.fbi-berlin.org/archives/5066).
Wir betrachten das rechtliche Vorgehen der Naturfreunde Berlin e.V. beim OVG als erneute Fortsetzung einer unsäglicher Routenschieberei und lehnen daher die Klage ab. Ergebnis eines Klageerfolges wäre die zusätzliche Verlärmung der Region Gosener Wiesen, Erkner, Neu Zittau, Woltersdorf, Wernsdorf, Grünheide, Müggelheim und Karolinenhof und dagegen die völlige Verhinderung von Überflügen des Müggelsees. Nicht ohne Grund wurden zur Verhinderung einer Doppelbelastung von Betroffenen durch An- und Abflüge zum und vom Flughafen Berlin-Brandenburg BER durch die Deutsche Flugsicherung (DFS), durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) sowie auf Empfehlung der Fluglärmkommission (FLK) die aktuellen Routen festgelegt.
Unrealistische Zahlen
Es wird seitens der Kläger mit unrealistischen und überzogenen Betroffenenzahlen argumentiert. Da im Müggelsee und den davor befindlichen Müggelbergen naturgemäß niemand wohnt, gehören u.a. die weiter entfernten Gebiete wie Schöneiche, Münchehofe und sogar Mahlsdorf und Hellersdorf zu deren Argumentation und Summierungen der Betroffenenzahlen. Dass dort die Flugzeuge nicht tagtäglich fliegen und bereits eine größere Höhe erreicht haben (über 1.400 Meter) anstatt 800 Meter wie über der Region „Gosener Wiesen“, wird verschwiegen. Ebenso nicht ehrlich mitgeteilt wird, dass Müggelseeüberflüge lediglich bei Ostwindstarts an nur 30% der Tage im Jahr stattfinden und der Ortsteil Friedrichshagen nicht überflogen wird. Anflüge finden gar nicht statt. Dagegen sind in der Region „Gosener Wiesen“ Landeanflüge an den restlichen 70% des Jahres auf dem zukünftigen Lärmkonto zu berücksichtigen. Schwere Maschinen, die eine Abkurvung zum Müggelsee nicht schaffen, starten ohnehin über die Region „Gosener Wiesen“. Nun wollen die klagenden Naturfreunde Berlin e.V. zusammen mit der Friedrichshagener Bürgerinitiative und dem Bürgerverein Friedrichshagen den Nachbarn auch noch alle Starts unterjubeln. Selbst hätte man so weder An- noch Abflüge, sondern absolute Stille, den Flughafen vor der Tür und den Flugzeugdreck über dem Flora-Fauna-Habitat (FFH) und dem größten Naturschutzgebiet (NSG 25) abgeladen.
Naturschutzverein Berlin schützt nur Berliner Natur
Weshalb gerade hier die Naturfreunde Berlin e.V. infolge des Klagesziels gegen das größte Naturschutzgebiet vorgeht, ist nicht nachvollziehbar. Dessen Argumente gelten weitaus mehr für die Region Gosener Wiesen als für die Region Müggelsee, da es sich um das Wassereinzugsgebiet des Müggelsees handelt. Der Klagegrund für die Naturschutzfreunde Berlin e.V. wäre doch hier, im größten Naturschutzgebiet Berlins (NSG 25 „Gosener Wiesen“), relevanter. Daher ist die Aussage, dass es Alternativen gäbe unsinnig. Der Müggelsee wird vom Wasser der die Gosener Wiesen durchquerenden Müggelspree gespeist. Westlich des NSG Gosener Wiesen grenzt unmittelbar das 329 ha große NSG 29 Krumme Lake/ Pelzlake. Bestandteil des FFH-7 Gebietes ist auch die Special- Protected- Area (SPA)-05 nach EU-Vogelschutzrichtlinie. Darüber hinaus läuft derzeit östlich der Gosener Wiesen ein Planfeststellungsverfahren für ein Trinkwasserschutzgebiet. Aus Sicht des Naturschutzes ist die von den Gegnern der Müggelseeroute geforderte Umleitung aller Starts in Richtung Osten über die Gosener Wiesen also keine Alternative.
Routen waren schon immer vorläufig
Im Übrigen wird im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen BER mehrfach auf die Vorläufigkeit der darin genannten, geradeaus führenden Flugrouten aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass sich diese bis zur Inbetriebnahme noch ändern können! Von einer völligen Überraschung durch die Änderung der Flugrouten konnte bei Veröffentlichung der Routenvorschläge durch die Deutsche Flugsicherung im Juli 2010 also nicht gesprochen werden. Die Annahme, dass man in nur knapp 8 km Entfernung vom Flughafen am Müggelsee nicht vom Fluglärm betroffen sein wird, ist abenteuerlich.
Hauptprobleme ist und bleibt der falsche Flughafenstandort unmittelbar am dichtbesiedelten Berliner Stadtrand. Das Prinzip „Wirtschaftlichkeit vor Gesundheitsschutz“, welches sich in lediglich 5 Stunden Nachtruhe für die Anwohner des Flughafens manifestiert (Höchstrichterlich bestätigt zwar, letztlich aber von der Politik gewollt!) ist insgesamt unmenschlich und inakzeptabel. Desgleichen die bisher völlig unzureichende Umsetzung des passiven Lärmschutzes für die Anwohner durch die Flughafengesellschaft. Einen Ausbau des Flughafens zum internationalen Drehkreuz mit weiteren Start-und Landebahnen darf es an diesem Standort nicht geben!
Die geplante „Ein-Jahres-Auswertung“ von Flugroutenbewegungen am BER wird die realen Werte auf den Tisch bringen. Das Lärmmonitoring wurde für den Zeitraum eines Jahres nach Eröffnung festgelegt. Es sollte auch die Belastung, bezogen auf den äquivalenten Dauerschallpegel, als Bewertungsgrundlage für die Veränderung der Flugrouten bzw. Betriebsregime dienen.
Gemeinsame Ziele sollten verfolgt werden
Vielmehr sollte die Lärmerfassung vor und nach der Inbetriebnahme in allen betroffenen Regionen zu erreichen sein. Nur über diesen Weg kann der falsche Standort in seine Schranken gewiesen werden. So wurde z.B. unlängst in der Erkneraner Stadtverordnetenversammlung die Lärmkartierung der Region angeschoben. In Gosen-Neu Zittau kämpft man mit der Flughafengesellschaft um Anerkennung gemeindeeigener Lärmmessstationen und Einbindung in das geplante Lärmmonitoring des Flughafens. Bisher wehrt man sich dort leider vehement und misst selbst nur in unmittelbarer Nähe des lärmverursachenden Flughafens.
Ablehnung der erneuten Routenschieberei
Die Bürgerinitiative Gosener Wiesen, die Siedlergemeinschaft e.V. Karolinenhof, der Ortsverein Karutzhöhe e.V., die Initiative „erkner-gegen-lärm“, die Bürgerinitiative Wernsdorf, sowie die BVBB-Ortsgruppe Erkner, die BVBB Ortsgruppe Gosen-Neu Zittau, der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V, der Umweltkreis der ev. Kirchengemeinde Berlin-Müggelheim und die BVBB-Ortsgruppe Müggelheim lehnen die aktuelle Klageeinreichung der Naturfreunde Berlin e.V. beim OVG vom 20.07.2012 zulasten des Brandenburger Umlandes strikt ab.
gez.
– Bürgerinitiative Gosener Wiesen,
– Bürgerinitiative Wernsdorf
– erkner-gegen-lärm
– Siedlergemeinschaft Karolinenhof e.V.
– Ortsverein Karutzhöhe e.V.
– BVBB-Ortsgruppe Erkner
– BVBB-Ortsgruppe Gosen-Neu Zittau
– Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V.
– Umweltkreis der Kirchengemeinde Berlin-Müggelheim
– BVBB-Ortsgruppe Müggelheim
Diese Presseerklärung liest sich in Teilen, als hätte sie Herr Schwarz diktiert. Terminologie und inhaltliche Zielrichtung verfallen auf das üble Spiel der Flughafenbetreiber. Mit dem Flughafen kann man offenbar leben, wenn nur alle Ihren Teil vom Lärm abbekommen. Der Wiederpart scheint längst nicht mehr der falsche Standort Schönefeld, sondern die Bürger jenseits des Müggelsees, die nach Wegen suchen, um den BER in seinen Möglichkeiten zu beschränken, in seiner Funktion zu reduzieren, den weiteren Ausbau zu verhindern und damit eine Neuplanung an geeignetem Standort zu forcieren.
Alle Berliner und Brandenburger wurden belogen und betrogen – bei der Wahl des Standortes, bei der Finanzierung durch Steuermittel, bei ursprünglicher Planung und tatsächlicher Nutzungsabsicht, bei der Dimensionierung, bei den Flugrouten, bei den Baumängeln und gewiss auch bei den Folgekosten. Letztlich wurde eine ganze Region verraten und verkauft und um die Chancen einer wirklich leistungsfähigen modernen Verkehrsinfrastruktur gebracht.
Erst vor einem Jahr wurden die Friedrichshagener und die Berliner im Südosten durch die neuen Flugrouten zu Betroffenen. Und es war das perfide Argument der Betrüger – der Täter – die ihren Opfern eine noble Gesinnung und ein solidarisches Verhalten abverlangten. Als gute Untertanen sollten sie gefälligst akzeptieren, was nicht zu ändern sei, denn anderenfalls wären sie St.-Florians-Jünger und als eigennützige Egoisten durch jedermann zu denunzieren. So haben durchtriebene Strippenzieher, denen jeder Anstand und jede Moral wesensfremd sind, die Fluglärmverteilung zu einem honorigen Akt des solidarischen Miteinanders stilisiert, womit jeder moralisch abqualifiziert werden kann, der sich diesem abgründigen Treiben widersetzt.
Im Roten Rathaus knallen gewiss die Sektkorken über die kostenlose Schützenhilfe, denn mit dieser Presseerklärung haben sich ihre Unterzeichner selbst disqualifiziert und kritische Fragen über ihre eigene Motivation aufgeworfen. Die Art und Weise in der sie die Glaubwürdigkeit des Naturfreunde e.V. und der Friedrichshagener Bürgerinitiative in Abrede stellen, wird durch massive Engagement eben dieser seit mehr als einem Jahr widerlegt.
Selbstverständlich geben alle bisherigen Klageverfahren wenig Anlass zur Hoffnung und natürlich können auch Naturfreunde e. V. und FBI ihrer Sache nicht sicher sein. Und wenn dann alles vergebens war, und dieser desaströse Flughafen eines Tages doch noch startet, dann werden auch die Berliner ihren gehörigen Teil von Lärm und Dreck bekommen und ihn Seite an Seite und Hand in Hand mit allen Betroffenen solidarisch ertragen. Doch bislang haben wir nicht resigniert. Mit dieser Perspektive wollen wir uns nicht zufrieden geben – und so soll jede BI, soll jeder Verein, soll jeder Bürger, der sich dazu in der Lage sieht, sein Recht gegenüber den Flughafenbetrügern einfordern, wo immer dazu ein Angriffspunkt erkennbar wird. Auch wenn so ein Verfahren zu keinem Ergebnis führt, gibt es Anlass und Gelegenheit den falschen Standort noch stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Es ist völlig klar, dass sich dabei im Ergebnis Lärmbelastungen verschieben könnten. Das weckt Befürchtungen, dass weckt verständliche Ängste – das gäbe keinesfalls Anlass zu einem Triumphgefühl. Es ist nicht das Ziel sondern allenfalls ein Weg, um die Ausbau- und Drehkreuz-Phantasien von Wowereit und seinen Kumpanen am Boden zu halten. Würde die Müggelseeroute verhindert, wäre eine geplante 3. Startbahn in Schönefeld nicht realisierbar, würde das Kartenhaus der Fehlplaner zusammenfallen. Es wäre jedoch keineswegs das Ende aller Bemühungen, denn auch die Friedrichshagener in diesem Jahr dazugelernt – Flugrouten sind flüchtig, das Recht ist in unserem Rechtsstaat elastisch und das Wort eines Politikers ist ohne jeden Wert. So wird unsere gemeinsame Region erst ihren Frieden finden, wenn ein Nachnutzungskonzept für Schönefeld zum Tragen kommt. Sollte diese Flugroutenklage zu einem Erfolg führen, wäre es ein Signal, das auch anderen Betroffenen neue Ansatzpunkte und rechtliche Möglichkeiten eröffnet. In jedem Falle wären dann die politisch Verantwortlichen in der Pflicht, zu erklären, wie sie sich die weiteren Perspektiven ihrer Fehlplanung vorstellen.
Wowereit hat sich dazu bereits geäußert. Geht es nach ihm, beginnen im nächsten Jahr die weiteren Ausbauplanungen für das internationale Drehkreuz.