BI Müggelheim Newsletter – Ausgabe 03/2012

Von Sommerloch ist in diesem sogenannten Sommer keine Spur – zumindest nicht in Sachen BER. Deswegen will die Bürgerinitiative Müggelheim (BIM) Sie auch in der Urlaubszeit auf dem Laufenden halten – mit dem nunmehr 3. Newsletter.
Und das sind diesmal unsere Themen:

  • Aktuelles zum Volksbegehren
  • Spenden erwünscht
  • Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht
  • Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Tagschutz

Aktuelles zum Volksbegehren

Obwohl die Sammlung der Unterschriften in ganz Berlin noch nicht richtig in Fahrt gekommen ist, können wir in Müggelheim zufrieden sein. Ein kleiner Kreis der Mitglieder des Vereins und aus der Initiatorengruppe – hat inzwischen bis auf wenige Straßen bei allen Bürgern vorgesprochen oder Listen mit Anschreiben in die Briefkästen gesteckt. Jeden Samstag von 9 bis 12 Uhr sammeln Mitglieder der BIM zusätzlich vor Edeka Unterschriften. So sind bereits 3.000 Unterschriften zusammengekommen. Allerdings sind dabei auch einige aus dem Allende-Viertel. Hier hat der Sprecherrat der BIM insgesamt 4.200 Haushalte mit Listen versorgt.
Wichtigstes Anliegen bleibt, dass möglichst viele Müggelheimer die Listen nutzen, um bei Arbeitskollegen, Bekannten und Verwandten so viele Unterschriften wie möglich zu sammeln. Da das Volksbegehren in den weniger vom Fluglärm betroffenen Stadtbezirken noch nicht so läuft, haben die im Bündnis Südost zusammen geschlossenen BI‘s die „Patenschaft“ über einzelne Stadtbezirke übernommen – die BIM über Marzahn-Hellersdorf. Am 1./2.8. verabreden wir mit den dortigen Partnern, wie wir auch in diesem Bezirk viele Bürger überzeugen können, das Volksbegehren zu unterstützen.
Dazu braucht die BIM Ihre Unterstützung, liebe Newsletterleser. Wir bitten jeden, der an einem der Samstage im August/September bereit ist, mit uns einen Stand in Hellersdorf/ Marzahn zu betreuen, sich bei uns (Tel. 61 67 49 55 oder auf www.bi-mueggelheim.de ) zu melden. Dafür reichen die Kräfte der bisher Aktiven nicht aus. Wir brauchen Ihre Hilfe, damit das Volksbegehren ein Erfolg wird.

Spenden

Der Verein unserer Bürgerinitiative, „BIM e.V.“, hat endlich ein Konto bei der Berliner Volksbank. Adresse: BürgerInitiativeMüggelheim e.V., Kto.Nr.: 23 95 95 00 05, BLZ: 100 900 00.
Wir sammeln momentan Spenden zur Unterstützung des Volksbegehrens. Unser Verein hat bisher schon 15.000 Listen und Anschreiben drucken lassen, hinzu kommen Plakate und andere Werbemittel. Wir freuen uns deshalb über jede auch noch so kleine finanzielle Unterstützung.

Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht

Am 3./4. Juli fand eine neue Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Leipzig statt. Eine Gemeinde und einige (Privat-) Kläger hatten Klagen eingereicht:

  1. zur „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ innerhalb des Planfeststellungsverfahrens von 2001 bis 2006 und
  2. zur Aufhebung des (weitgehend genehmigenden) Urteils des BVwG zum Planfeststellungsbeschlusses (PFB) von 2004.

Erste Klage zielt darauf ab, dass heute vom Projekt BER Betroffene nicht am Planfeststellungsverfahren teilgenommen hatten, weil sie aus den ausgelegten – verfälschenden – Unterlagen ihre zukünftige Betroffenheit nicht hätten erkennen können. D.h., für diese Kläger soll das ganze Verfahren noch einmal stattfinden,
der Flughafen könnte in der Zeit nicht in Betrieb gehen. Hier ließ das Gericht erkennen, dass es diesem Ansinnen nicht folgen wolle. Es hielt den Klägern vor, dass das Rechtsinstrument der Wiedereinsetzung voraussetze, das der Begehrende in der originären Rechtsfrist durch objektive, außerhalb seines Willens liegende Gründe verhindert war, am Verfahren teilzunehmen. Jeder müsse wissen, dass die Lärmauswirkungen eines Verkehrsgroßprojektes weiträumig seien, und ihn auch beträfen, selbst wenn seine Wohnlage in keiner ausgelegten Lärmkarte innerhalb der 55 Dezibel-Bereiche verzeichnet war. Auch auf eine Annahme hin, er sei nur mit 40, 35 oder 20 Dezibel betroffen, hätte er klagen können. Hat er es nicht getan, so habe nur er es zu vertreten. Er sei jedenfalls nicht objektiv gehindert gewesen.
Zur zweiten Klage. Hier führten die Kläger aus, das Urteil von 2004 zum PFB müsse aufgehoben werden, da Antragsteller – Flughafengesellschaft – und  Genehmigungsbehörde gemeinschaftlich Öffentlichkeit und auch das Gericht über die wahren Lärmauswirkungen getäuscht hätten. Hätten sie keine verfälschten Darstellungen zu den Flugrouten ausgelegt und als rechtfertigende Erklärungen dem Gericht übergeben, hätte das erkennende Gericht anders entscheiden müssen und die Betriebsgenehmigung durch die Behörde verwerfen müssen.
Hier führte das Gericht aus, dass die Gewährung von Plansicherheit für Vorhabenträger in seinen Augen ein hohes Rechtsgut sei, das es schützen müsse. Jeder müsse sich auf genehmigte Planvorhaben verlassen können.
Nur wenn fundamentale Fehler einer Planfeststellung zu Grunde lägen, könne diese widerrufen werden. Die Frage, Geradeausflug oder abknickend, sei nicht fundamental. Flugrouten seien immer „flüchtig“. Sie werden oft geändert. Die Auslegung der späteren Routen hätte nicht zu einem anderen PFB geführt und auch nicht zu anderer rechtlicher Wertung durch das Gericht. Den Hilfsantrag der Kläger, den parallel unabhängigen Betrieb der Bahnen zu verbieten, falls das Gericht in der Hauptsache nicht folge, wies das Gericht sofort zurück. Diese Frage entscheide der Betreiber nach seinen Bedürfnissen. Verkündigungstermin ist am 31. Juli um 10 Uhr. Ich erhoffe mir allerdings nichts mehr von dem Urteil. (Harald Kampffmeyer, Ortsgruppensprecher BVBB)

Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Tagschutz

Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 15. Juni wurde letztlich bekräftigt, dass die Schallschutzmaßnahmen für den Tagzeitraum sicherzustellen haben, „dass im Rauminneren der Wohngebäude bei geschlossenen Fenstern keine höheren Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten“. Bereits im nächsten Satz wird hierzu ausgeführt: „Dies ergibt sich aus den Lärmschutzauflagen des Planfeststellungsbeschlusses für den Tagzeitraum und wurde vom Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2006 bestätigt (Urteil vom 16.März 2006 – BVerwG 4A 1075.04)”.
Das Gericht verpflichtete zudem das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg, durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen daraufhin zu wirken, dass die Vorhabenträgerin des Flughafens Berlin Brandenburg das im Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004!)für den Tagzeitraum vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzt. Dabei hatte dieses Schutzniveau ursprünglich der Flughafen selbst in Anbetracht der Stadtnähe für erforderlich gehalten und das MIL diesen Antrag bestätigt.
Leider wird jetzt das OVG-Urteil in Reden und Interviews von denselben Politikern entstellt oder falsch wieder-gegeben und der Eindruck erweckt, als seien neue Lärmschutznormen festgelegt worden. Es wird sogar suggeriert, dass nunmehr für den Schallschutz hohe Summen aus Steuermitteln aufgebracht werden müssen,
infolgedessen sich die Baukosten für den Flughafen immens erhöhen würden, an anderer Stelle Kürzungen wichtiger Ausgaben unvermeidlich seien und dies alles für ein angeblich unangemessen hohes Lärmschutzniveau, das nach Aussage Herrn Wowereits “Studiobedingungen” gleichkommen würde. Flughafengesellschaft FBB und Berliner Senat sprechen sogar von Maximalforderungen, die bisher nirgendwo in Deutschland umgesetzt worden seien und verschweigen, dass am neuen, weit außerhalb der Stadt gelegenen und wesentlich dünner besiedelten Flughafen München die Einzelschallpegel in Innenräumen ebenfalls tags und sogar auch nachts 55 Dezibel nicht überschreiten dürfen. Die Landespolitiker verschweigen ebenso, dass die Baukosten für diesen Flughafen und den Lärmschutz bewusst viel zu niedrig angesetzt worden waren, um die Genehmigung dieses Flughafenbaues an dem wegen seiner hohen Bevölkerungsbetroffenheit ungeeigneten bzw. falschen Standort durchsetzen zu kö nnen. Vielmehr erlaubten sie der Flughafengesellschaft FBB ein Schallschutzprogramm vorzutäuschen und in Hochglanz-broschüren zu suggerieren, dass die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses und der Bundesverwaltungsgerichtsurteile erfüllt würden.
Erst bei Vorlage und Überprüfung der Kostenerstattungsvereinbarungen fiel den lärmbetroffenen Bürgern auf, dass die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen nicht den Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses entsprachen und viel zu gering dimensioniert waren. Durch Nachberechnungen in ehrenamtlicher Arbeit von Professor Augustin und das aktive Mitwirken von Mitgliedern des VDGN und des VUV konnte festgestellt werden, dass der Flughafen – wie es der Landtagsabgeordnete Christoph Schulze am 13. Juni 2012 in seiner Kleinen Anfrage an die Landesregierung formulierte – “von Anfang an und systematisch den Tagschutzzielen falsche Grundsatzdaten zugrunde gelegt hat, nämlich NAT 6 x 55 dB(A) statt NAT 0x 55 dB(A)”.
Mit einem von Herrn Wowereit inszenierten und Herrn Platzeck tolerierten sogenannten “Klarstellungsantrag” (präziser: Verschlechterungsantrag!) soll das betrügerische Vorgehen der FBB nunmehr legalisiert werden.
Mit dem OVG-Urteil vom 15. Juni zum Schallschutz wurde gebrochenes Recht wieder hergestellt. Doch ohne die Klagebereitschaft der vom Fluglärm Schwerstbetroffenen, die in diesem Zusammenhang notwendigen Aktivitäten seitens des Vereins VUV und der solidarischen Unterstützung anderer Bürgerinitiativen wäre es nicht zu der Klage und damit zu diesem OVG-Urteil gekommen. Den Spendern für die notwendigen Gutachten
und Unterlagen für den Prozess, ist an dieser Stelle nochmals zu danken. Besonderer Dank gilt auch Frau Dorn und Herrn Bock, die einen großen Teil der Vorbereitungsarbeiten getragen haben. (Dr.Stein)
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Sie sehen: Es tut sich viel an der BER-Front – und auch wir kämpfen immer weiter. Mitstreiter sind jederzeit Willkommen. Es wäre schön, wenn uns noch mehr Newsletter-Bezieher ihre E-Mail-Adresse mitteilen würden, bzw. auf  der BIM-Homepage oben rechts auf Newsletter abonnieren klicken würden. 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Empfehlen Sie uns bitte weiter.
Ihre BI Müggelheim – 23. Juli 2012
PS.: Wir danken ganz herzlich den fleißigen Helfern, die den Newsletter in ausgedruckter Form an die Unterstützer verteilt haben.
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