Pressemitteilung von MdL Christoph Schulze:
Runder Tisch: Schallschutz für Wintergärten
Bürgerveranstaltung am 10.4.2014 um 19 Uhr im Vereinshaus Mahlow (Heinrich-Heine-Straße 3-5, 15831 Mahlow)
Seit der Diskussion um die neuen Flugrouten seit September 2010 ist die Sensibilität über Fragen des Schallschutzes bei den Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld des Flughafens BER erheblich gewachsen. Nicht nur Einfamilienhausbesitzer sondern auch Mieter und Andere sind zunehmend interessiert daran, wie sie sich vor dem Fluglärm und insbesondere dem Nachtflug schützen können.
Allgemein anerkannt und bekannt ist mittlerweile dass Häuser und Sozialeinrichtungen mit Schallschutzmaßnahmen ausgestattet werden müssen, wenn ein bestimmtes Lärmäquivalent überschritten wird. Dazu haben die Bürgerinnen und Bürger aber auch Hausbesitzer die Möglichkeit entsprechende Anträge bei der Flughafengesellschaft zu stellen um dort Schallschutz zu beantragen und finanziert zu bekommen.
Unabhängig von der Tatsache, dass die Flughafengesellschaft von 2008 bis 2013 rechtswidrig falsche Schallschutzwerte angesetzt und den Bürgerinnen und Bürgern insgesamt nur falschen Schallschutz angeboten hat, bleibt noch die Tatsache im Raum dass nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.4.2013 nun mehr klar ist, welcher Schallschutz den Bürgerinnen und Bürgern zusteht. Damit ist für diejenigen, die einen Anspruch auf Schallschutz haben, die Sach- und Rechtslage klar.
Unabhängig davon gibt es eine große Bevölkerungsgruppe, die bisher völlig ausgeklammert war. Nämlich die entsprechenden Eigenheimbesitzer, die sich im Zeitraum bis 2004 einen Wintergarten an ihr Haus angebaut und diesen mit oder ohne Baugenehmigung zum Teil ihres Wohnraums gemacht haben. In der Vergangenheit wurde von der Flughafengesellschaft und der Landesregierung grundsätzlich in Abrede gestellt, dass diesem Personenkreis ein Schallschutz zusteht. Die Sach- und Rechtslage ist aber eine andere. Für genehmigten Wohnraum, dass heißt auch für Wintergärten die die entsprechende bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen um Wohnraum zu sein, steht den Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl ein Recht auf Schallschutz und auch eine Entschädigung beziehungsweise Kostenerstattung für den Umbau zu.
Leider haben viele Bürgerinnen und Bürger, die einen Wintergarten haben und die Anzahl wird im Umfeld des Flughafens Berlin-Schönefeld auf bis zu 500 geschätzt oft resigniert oder sie haben nicht verstanden, dass auch ihnen ein Recht auf Schallschutz zusteht und dass sie ihre Wintergärten nicht nolens volens einfach aufgeben müssen.
Aufgrund der immensen Kosten, die ein Schallschutz für Wintergärten bedeuten würde, werden die Flughafengesellschaft und die Landesregierung in dieser Frage allerdings nicht freiwillig einlenken, sondern es wird eines notwendigen Einsatzes durch die Bürgerinnen und Bürger bedürfen.
Um dies mit den Betroffenen zu besprechen, wird am 10.4 eine Bürgerversammlung in Mahlow durchgeführt, zu der Bürgerinnen und Bürger, die im Umfeld des Flughafens wohnen und die einen Wintergarten haben herzlich eingeladen sind.



