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Wann:
14. September 2015 um 18:30 – 20:30
2015-09-14T18:30:00+02:00
2015-09-14T20:30:00+02:00
Es wurde 2013 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits ein Verfahren gewonnen, in dem es um die Verletzung der Schallschutzziele ging.
Die Kosten des neuen Verfahrens, die auf 50.000 Euro beziffert werden, sind jedoch erst zur Hälfte gedeckt. „Um sie zu schultern, suchen wir insgesamt 330 Betroffene, die sich mit je 150 Euro an der Finanzierung beteiligen“, sagte Herr Ohm (VDGN).
Am kommenden Montag wollen der VDGN und der Bürgerverein Brandenburg-Berlin informieren. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr im Bohnsdorfer Paul-Gerhardt-Gemeindeheim, Reihersteg 36–38.



