Bundesverfassungsgericht verhandelt über „Luftverkehrssteuer“

Mündliche Verhandlung in Sachen „Luftverkehrsteuer“

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

Dienstag, 20. Mai 2014, 10.00 Uhr,

im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,

Amtssitz „Waldstadt“, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe

über einen Antrag der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz im Verfahren

der abstrakten Normenkontrolle zur Verfassungsmäßigkeit der

Luftverkehrsteuer.

Hinweis:

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung

teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an

Herrn Oberamtsrat Stadtler

Postfach 1771, 76006 Karlsruhe

Telefon: 0721 9101-400

Fax: 0721 9101-461

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon-

oder Faxnummer anzugeben.

Akkreditierungshinweise für die mündliche Verhandlung am 20. Mai 2014

Akkreditierung

Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis spätestens 15. Mai

2014, 12.00 Uhr, unter Bekanntgabe der E-Mail-Adresse zu akkreditieren

(Fax Nr. 0721 9101-461). Die Anträge werden in der Reihenfolge des

Eingangs berücksichtigt. Akkreditierungen, die nach Ablauf der Frist

bzw. per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der

Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-Mail versandt.

Allgemeines

Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 42

Sitzplätze zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die Mitglieder

der Justizpressekonferenz reserviert. Soweit Medienvertreter auf der

Presseempore keinen Platz haben, müssen sie sich nach der Feststellung

der Anwesenheit der Beteiligten in den dafür vorgesehenen Presseraum

begeben. Der weitere Aufenthalt vor dem Sitzungssaal ist nicht

gestattet.

Im Presseraum findet eine Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt.

Hier stehen 26 Sitzplätze zur Verfügung. 230 V-Anschlüsse für

Laptops sowie ein analoger Telefonanschluss sind vorhanden.

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Kurznachrichten,

das digitale Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im

bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke

nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptops

und iPads, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden.

Medienvertretern kann die Nutzung von Laptops im Offline-Betrieb

gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder

Ton- und Bildaufnahmen noch Datenübermittlungen durchgeführt werden.

Foto- und Fernsehaufnahmen

1. Foto-, Film-, und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Abschluss der

   Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch den

   Vorsitzenden des Senats. Danach haben Fotografen und Kamerateams den

   Sitzungssaal einschließlich der Presseempore zu verlassen. Zum

   Aufenthalt stehen die Pressenischen vor dem Sitzungssaalbereich sowie

   ein Medienvertreterraum zur Verfügung.

   Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams

   (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit

   jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier

   Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen (Pool-Bildung).

   Die Platzvergabe für die Poolführerschaft erfolgt nach der

   Reihenfolge des Fax-Eingangs. Die Bestimmung der „Pool-Mitglieder“

   bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst

   überlassen.

   Die „Pool-Mitglieder“ verpflichten sich auf entsprechende

   Aufforderung hin, gefertigte Film und Fotoaufnahmen anderen Rundfunk-

   und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen zur Verfügung zu stellen.

2. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf durch Fotografen,

   Kameraleute und sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des

   Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt

   hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden

   Anweisungen der Sitzungsamtsmeister sind Folge zu leisten. Foto- und

   Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuschlosen Apparaten ohne

   Blitzlicht gestattet.

3. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung sowie in der Mittagspause

   sind Interviews sowie Fernseh- und Fotoaufnahmen mit

   Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Sitzungssaal

   lediglich für den Zeitraum von 20 Minuten zugelassen. Für weitere

   Aufnahmen stehen die Pressenischen vor dem Sitzungssaalbereich zur

   Verfügung.

Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker

Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte

Anzahl von Standplätzen zur Verfügung.

Falls Standplätze benötigt werden, ist deren Anzahl bereits bei der

Akkreditierung mit anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des

Antrags vergeben.

Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt:

Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht

und evtl. Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht

bezogen werden soll. Ebenso sind Namen, Geburtsdatum und

Personalausweisnummer der entsprechenden Techniker mitzuteilen.

Namen und Fahrzeugdaten der Teams sind bis spätestens 12.00 Uhr am

Vortag der mündlichen Verhandlung per Fax zu übersenden (Fax Nr.

0721/9101-461). Nach Fristablauf oder per E-Mail eingegangene Daten

werden nicht berücksichtigt.

Die entsprechenden Formulare zur Akkreditierung der Radio- und

Fernsehteams sowie der Fahrzeuge finden sie als pdf-Datei auf der

Homepage des Bundesverfassungsgerichts unter

www.bundesverfassungsgericht.de.

Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der mündlichen Verhandlung von 9:00

bis 18:00 Uhr sowie am Tag der mündlichen Verhandlung zwischen 7:00 und

9:00 Uhr möglich.

Aufbau von Studios

Der Aufbau von Studios ist in Absprache mit der Pressestelle

ausschließlich in den Pressenischen möglich.

Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17a BVerfGG in Verbindung mit

den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats des

Bundesverfassungsgerichts.

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