Abstimmung in Berlin über das Nachtflugverbot

Wann:
9. April 2014 – 10. April 2014 ganztägig
2014-04-09T22:00:00+00:00
2014-04-10T22:00:00+00:00

Die Friedrichshagener Bürgerinitiative wertet die Überweisung an den Gesundheitsausschuss als Signal, dass den Abgeordneten die Gesundheitsgefahren des nächtlichen Fliegens verdeutlicht werden konnten. In Hinblick auf die Abstimmung über die Volksinitiative voraussichtlich am 10. April im Plenum des Abgeordnetenhauses fordert sie, den Fraktionszwang aufzuheben. „Bei der ethischen Frage des Gesundheitsschutzes muss der Mensch im Vordergrund stehen.“

Dr. med. Henning Thole: „Wir reden über Lärmmengen, die immer krankheitsrelevant sind – insbesondere in der Nacht. … Die Frage stellt sich aus medizinischer Sicht sehr einfach: es geht nicht um die Frage und damit eine Abwägung, ob 1 Million oder 850 Tausend betroffen sind, es geht um die Frage, wie viele Menschen dürfen durch Fluglärm überhaupt krank werden. Ich kann als Arzt diese Frage nicht beantworten und ich finde sie im höchsten Maße unethisch.“

Prof. Dr. Hans Behrbohm: „Aus medizinethischer Sicht kann man nicht abwägen zwischen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, das verbietet sich bei diesem Standort. Über die zu erwartenden Gesundheitsschäden durch nächtlichen Fluglärm wissen wir durch neueste Erkenntnisse der Wissenschaft, dass andere Pathomechanismen und viel geringere Dosen zu nachweisbaren Erkrankungen von zig Tausenden Menschen führen werden, als bisher angenommen.. Aber selbst, wenn es nur um einen Menschen gehen würde, der  betroffen sein wird, so ist die Abwägung zwischen seiner vorsätzlichen Gesundheitsschädigung, die ihm ein geplantes oder fehlgeplantes Infrastrukturprojekt zufügen würde, gegenüber volkswirtschaftlichem – schon gar nicht betriebswirtschaftlichem Gewinn – nicht verhandelbar.“

Zuletzt hatte die Friedrichshagener Bürgerinitiative im Verkehrsausschuss nachgewiesen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen eines Nachtflugverbots an den Berliner Flughäfen die vermeintlichen Mehrkosten  übersteigt. Zudem sei das planfestgestellte Flugvolumen am BER auch bei bestehendem Nachtflugverbot zu realisieren.

Quelle: fbi-berlin

Nachtflug-pro-und-contra/

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