Klage gegen Flugroutenfestsetzung, hier: Abflugverfahren für Nordbahn-Westbetrieb

Verwaltungsstreitverfahren OVG 11 A 4.13
Kläger: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Termin zur mündlichen Verhandlung:
Donnerstag, den 19. September 2013, 9.30 Uhr
Ort: Dienstgebäude Hardenbergstr. 31, Berlin-Charlottenburg,
Saal 301 (Plenarsaal), 3. Etage

Streitgegenstand:
Die Klägerin wendet sich gegen die für den Nordbahn-Westbetrieb festgesetzten Flugrouten. Sie hält die Flugroutenfestsetzung insbesondere aus Lärmschutzgesichtspunkten für rechtswidrig.

Allgemeine Hinweise für Zuhörer:
Die Anzahl der Plätze für Zuhörer ist begrenzt.
Am 25. und 26. April 2013 sowie am 11. und 12. Juni 2013 wird jeweils ab 8.30 Uhr Einlass in den Sitzungsaal gewährt.
Am 19. September 2013 wird ab 8.00 Uhr Einlass in den Sitzungsaal gewährt.
Bei der Eingangskontrolle ist ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorzulegen.
Da Parkplätze nicht zur Verfügung gestellt werden können, wird die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen.

Hinweise für Medienvertreter:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal sind nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig. Es sind lediglich Kameras ohne Stativ zugelassen. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Mobile IT-Geräte dürfen während der Verhandlung nur im Offline-Betrieb benutzt werden. Im Falle eines die Kapazitätsgrenzen überschreitenden Medieninteresses bleibt die Einführung einer „Pool-Regelung“ vorbehalten. Parkplätze für Übertragungswagen können nicht zur Verfügung gestellt werden.

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