Montag, 26.09.2022
„• Aktuell geltende Gesetze und nationale Grenzwerte für Luftschadstoffe schützen Gesundheit nachweisbar nicht vor den von der Weltgesundheitsorganisation bestätigten gesundheitlichen Risiken der Luftschadstoffbelastung“
„Sieben von hoher Luftverschmutzung Betroffene ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, um ihr Grundrecht auf Gesundheit durchzusetzen.“
„Mein Ziel der Verfassungsbeschwerde: Keine vermeidbaren, gesundheitlichen Schäden durch hohe Luftverschmutzung mehr.“
„Es gibt viele Möglichkeiten und Maßnahmen, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Was fehlt, ist der politische Wille, diese tatsächlich umzusetzen. Damit sich das ändert, klage ich jetzt für mein Recht auf saubere Luft.“
„Der Staat ist durch das Grundgesetz zum effektiven Schutz der Gesundheit und des Lebens vor den Gefahren der Luftverschmutzung verpflichtet. Daher muss der Gesetzgeber die geltenden Schutzvorkehrungen im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie den neuen WHO-Luftqualitätsrichtlinien, überprüfen und verschärfen.“
„Wir fordern von der Bundesregierung die schnellstmögliche nationale Umsetzung der Grenzwert-Empfehlungen der WHO für Stickstoffdioxid und Feinstaub. Die Schweiz hat bereits seit 37 Jahren deutlich niedrigere Grenzwerte für Stickstoffdioxid als Deutschland. Mit der Verfassungsbeschwerde wollen wir die Saubere Luft und eine Reduzierung der gefährlichen Luftschadstoffe unter anderem aus Verkehr, Holzfeuerung und Landwirtschaft durchsetzen. Dazu braucht es Sofortmaßnahmen wie die Nachrüstung oder Stilllegung schmutziger Verbrenner-Fahrzeuge, eine Halbierung der Zahl der Autos in unseren Städten, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, eine Reduktion der Nutztierzahlen und eine Filterpflicht für Holzöfen – um nur einige Maßnahmen zu nennen.“
Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut:
„Es werden Verletzungen des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und des Verbotes der Benachteiligung aufgrund von Behinderung (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) geltend gemacht. Gerügt wird das Unterlassen des Bundesgesetzgebers und der Bundesregierung, die Vorkehrungen zum Schutz vor der Luftverschmutzung durch Feinstaub (PM2,5 und PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gesundheitsschädlichkeit dieser Luftschadstoffe sowie an die verbesserten Möglichkeiten zur Luftreinhaltung anzupassen.“