Nachtflugverbot


Aktionsbündnis Berlin Brandenburg ABB

Freitag, 16. September 2022

Pressemitteilung

Bundesweite Protestaktionen gegen den Fluglärm am 17. September 2022
 – auch am BER wird protestiert

Morgen finden bundesweit an vielen Flughäfen Protestaktionen gegen Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr und gegen Kurzstreckenflüge unter 600 km statt. Auch luftverkehrskritische Initiativen der Region Berlin-Brandenburg werden in diesem Zusammenhang von 12 bis 13 Uhr im BER eine Mahnwache abhalten.

Nachtflug- und Kurzstreckenverbot sind die einfachsten Mittel, die klima- und gesundheits­schädlichen Folgen des Luftverkehrs umgehend erkennbar zu reduzieren. Es sind Maßnahmen, die auf breite Unterstützung in der Bevölkerung treffen und sowohl für Nutzer*innen wie Betreiber*innen des Luftverkehrs zumutbar und umsetzbar sind.

Markus Sprißler, Sprecher des Aktionsbündnis Berlin Brandenburg (ABB), erklärt dazu:
„Während bei den Kurzstreckenflügen zaghafte Verlagerungen auf die Schiene erkennbar sind, ist ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr für die Luftverkehrswirtschaft und die Politik in Regierungsverantwortung offenbar noch immer ein rotes Tuch. So oft wie ein Nachtflugverbot in Wahlprogramme geschrieben wird, so regelmäßig wird es – in Regierungsverantwortung angekommen – wieder unter den Teppich gekehrt. Das muss sich ändern. Schließlich fordern nicht nur Bürger:innen mit erfolgreichen Volksbegehren und Volksinitiativen ein solches Verbot, sondern auch das Umweltbundesamt.“

Das hat 2019 in der Veröffentlichung „Wohin geht die Reise?“ ein Konzept für ein Nachtflug­verbot von 22 bis 6 Uhr vorgestellt. An stadtnahen Flughäfen ist demnach der Nachtflug bis 2050 einzustellen. Bis dahin kann unverzichtbarer Nachtflugbetrieb an Flughafenstandorte in dünnbesiedeltem Gebiet verlagert werden.

Markus Sprißler (ABB) unterstützt diese Forderung:
„Die Anwohner:innen des BER leiden unter der politischen Fehlentscheidung, einen ungeeig­neten Flughafenstandort auszubauen. Betriebsbeschränkungen wie ein Nachtflugverbot sind der Preis für so eine Standortfehlentscheidung. Das Konzept des Umweltbundesamtes stellt ausdrücklich einen Zusammenhang zwischen Betriebsbeschränkung und Standortkorrektur her. Wer am BER Nachtflug für unverzichtbar hält, muss demnach ein Konzept zur Auslagerung dieses besonders gesundheitsschädlichen Flugverkehrs an einen dünnbesiedelten Standort in der Region bis 2050 erarbeiten. Bis dahin muss man die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft in die Verantwortung nehmen. Diese Gremien können jederzeit die Geschäftsführung der FBB anweisen, Nachtflugbeschränkungen über das bisherige Maß hinaus bei der obersten Luftfahrtbehörde zu beantragen.“
Aktionsbündnis Berlin Brandenburg ABBMarkus Sprißler V.i.S.d.P.Mobil: 0174-3102211Mail: sprissler@abb-ber.deWeb: www.abb-ber.de

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