Gemeinde klagt gegen nächtliche Geradeausstarts von der BER-Nordbahn!

+++     Pressemitteilung der Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel e.V.     +++

Triumph der solidarischen Vernunft:

Gemeinde klagt nun doch gegen nächtliche Geradeausstarts von der BER-Nordbahn!

Die Gemeindevertretung von Blankenfelde-Mahlow hat gestern Abend mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dass die Gemeinde gegen die von der Luftverkehrsbehörde im Juli 2020 für die Zeit von 22 bis 6 Uhr erneut festgesetzten nächtlichen Geradeausstarts über das dicht besiedelte Zentrum von Blankenfelde-Mahlow klagt.

Alexander Fröhlich, Vorsitzender der Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel, äußerte sich dazu wie folgt:

„Wir begrüßen es, dass die Mehrheit der Gemeindevertretung sich nun im zweiten Anlauf nach einer ausgesprochen leidenschaftlichen Debatte doch noch für diese Klage entschieden hat.

Wir danken jenen 18 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern, die dafür stimmten. Sie demonstrieren damit, dass unsere Gemeinde nicht dazu bereit ist, die extreme Bündelung aller Starts und Landungen der Westseite der BER-Nordbahn auf das dicht besiedelte Zentrum von Blankenfelde-Mahlow einfach schulterzuckend so hinzunehmen.

Die Gemeinde kehrt mit diesem Beschluss auf einen Weg des juristischen Widerstands gegen diese unzumutbare Doppelbelastung zurück, den sie seit dem Jahr 2012 beschreitet. Damals klagte sie gegen die von der Luftverkehrsbehörde für den gesamten Tag (0 bis 24 Uhr) festgesetzten Geradeausstarts.

Im September 2013 urteilte das Oberverwaltungsgericht, dass Geradeausstarts über das Zentrum von Blankenfelde-Mahlow zumindest in der Zeit von 22 bis 6 Uhr materiell rechtswidrig sind.

Nachdem die Behörde dann zunächst zwischen September 2013 und Juli 2015 wiederholt eine bestimmte von ihr entwickelte Variante der Führung der Starts über den Mahlower Norden als sicher fliegbar und unter Lärmschutzgesichtspunkten vorzugswürdig präsentiert und sich für diese im Jahr 2015 sogar eine Empfehlung der Fluglärmkommission Berlin-Schönefeld geholt hatte, setzte sie im Juli 2020 dennoch entgegen dem OVG-Urteil erneut nächtliche Geradeausstarts fest.

Wir bewerten das als devoten Kniefall der Behörde vor dem Land Berlin, das seinen wohlsituierten Südwesten um jeden Preis und auf Kosten der Gesundheit tausender im Zentrum von Blankenfelde-Mahlow lebender Menschen fluglärmfrei halten möchte.“

Pressekontakt: 0159 013 557 59

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*