Der Koalitionsvertrag von SPD Grüne und CDU im Land Brandenburg wurde geschmiedet

Hier der Link zum Koalitionsvertrag:

https://www.brandenburg.de/media/bb1.a.3780.de/191024_Koalitionsvertrag_Endfassung.pdf

S. 81 von 84:
Flughafen BER

Wir gehen davon aus, dass die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) für eine
Inbetriebnahme des BER in 2020 sorgen wird. Der BER, bestehend aus dem Hauptterminal und dem Terminal 2, muss zügig und funktionssicher fertig gestellt und in einen von TÜV und Baubehörde genehmigungsfähigen Zustand versetzt werden. Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung für Investitionen im Land.
Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass die Region Berlin-Brandenburg einen funktionierenden Flughafen gemäß gültigem Planfeststellungsbeschluss braucht.
Die Koalition wird langfristige Lösungen im Luftverkehr für die Region Berlin-Brandenburg diskutieren.

Ziel ist es,
– einen funktionsfähigen Flugbetrieb zu gewährleisten,
– dauerhafte finanzielle Belastungen für den Landeshaushalt zu vermeiden,
– Beteiligung starker Partner zu erwägen und
– ökologische und ökonomische Entwicklungspotenziale zu prüfen.
Die Akzeptanz des BER ist wichtig. Deswegen wird es keine dritte Start- und Landebahn geben. Den im Entwurf vorliegenden Masterplan der FBB werden wir in Hinblick auf die oben
genannten Ziele prüfen.


Der Schallschutz und weitere Maßnahmen, die auf dem Boden sowie in der An- und
Abflugphase Lärme wirkungsvoll reduzieren, werden konsequent umgesetzt. Das Schallschutzprogramm ist gemäß Planfeststellungsbeschluss und der abschließenden Gerichtsurteile im Zweifel zu Gunsten der Betroffenen umzusetzen. Die Koalition prüft, für die besonders vom Fluglärm Betroffenen einen Regionalfonds nach Vorbild des Flughafens Frankfurt (Main) zum Lastenausgleich einzuführen.


Wir halten am Beschluss des Landtages zum Volksbegehren Nachtflugverbot BER
(Drucksachen 5/6894-B und 5/6916-B) fest.

Die Koalition ist sich einig, dass die Flughafengesellschaft profitabel wirtschaften muss. Die bisher eingegangenen Verbindlichkeiten der FBB gegenüber dem Land Brandenburg müssen
langfristig abgebaut werden.
Zur Koordination des Flughafenumfeldes wird in Abstimmung mit Berlin ein zentrales Standortmanagement durch das Land eingerichtet. Die Verkehrsanbindung des BER und seines Umlandes wird gründlich analysiert und gegebenenfalls angepasst und optimiert. Dies
erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der verkehrlichen Zielkonflikte der Erreichbarkeit von Passagieren und Gütern direkt zum und vom Flughafen einerseits und der gleichzeitigen zusätzlichen Verkehrsauswirkungen auf Grund von Pendlerbeziehungen aus Berlin und den
starken Siedlungserweiterungen Brandenburgs andererseits, die nicht flughafeninduziert sind.


5. Zusammenarbeit der Koalitionspartner
Die Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 7. Legislaturperiode des Landtags Brandenburg. SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung. Die Koalitionspartner achten sich gegenseitig und respektieren dabei auch ihre Eigenständigkeit, die sich aus den jeweiligen Grundwerten und
Positionen ergibt. Sie verpflichten sich, diese Vereinbarung zum Wohle des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger in Regierungshandeln umzusetzen.

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Zur Erinnerung:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w5/beschlpr/anlagen/6894-B.pdf
Landtag Brandenburg    Drucksache 5/6894-B
5. Wahlperiode

Beschluss
des Landtages Brandenburg

Volksbegehren „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11
des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER!)“

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 71. Sitzung am 27. Februar 2013 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Landtag nimmt das Volksbegehren ‚Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER!)‘ an.“

Fritsch
Der Präsident
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https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w5/beschlpr/anlagen/6916-B.pdf

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 71. Sitzung am 27. Februar 2013 zum TOP 6 folgende Entschließung angenommen:

I.

Der Landtag nimmt mit Respekt zur Kenntnis, dass die für ein Volksbegehren erforderliche Zahl der Unterschriften erstmals in Brandenburg erreicht wurde. Der Landtag bewertet das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger sehr positiv. Das ist gelebte Demokratie.   … … …

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