Stand des Schallschutzprogramms am Flughafen BER zum Ende des Jahres 2018 + + Bürger erhalten überwiegend Geld statt Schallschutzmaßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Abgeordnete Christoph Schulze (parteilos) im Landtag Brandenburg hat zum wiederholten Mal zum

Stand des Schallschutzprogramms am Flughafen BER zum Ende des Jahres 2018

bei der Landesregierung nachgefragt.

Dieses Mal hat der Abgeordnete  Schulze sich auf das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 berufen können: Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11,

mit der Folge, dass die Landesregierung dieses Mal genauere Auskünfte zu den Kosten des Schallschutzprogramms lieferte.

Noch im Jahre 2015 antwortete die Landesregierung, wie in mehreren anderen Kleinen Anfragen stereotyp, bspw. auf die Kleine Anfrage

„Kosten für das Schallschutzprogramm BER“ in der Drucksachennummer 6/2259

auf die dortige Frage 1 Zitat:

Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) werden eigene Personalkosten der Gesellschaft in die Berechnung der Kosten des Schallschutzprogramms nicht einbezogen. Zur Höhe der Kosten für Ingenieure, Sachverständige und sonstige Gutachter sowie für umgesetzte Schallschutzmaßnahmen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Die FBB hat mitgeteilt, dass die Angaben der Vertraulichkeit unterliegen.“

Wir haben die Ausgaben zur schnellen Übersicht tabellarisch zusammengefasst:

Gelder für Schallschutz
Ingenieurleistungen   30,5 Mio. €
Kosten Mitarbeiter Schallschutzabteilung FBB   11,7 Mio. €
Auszahlung an Lärmbetroffene KEV später ASE-E bis 2014 17,6 Mio.€
Auszahlung an Lärmbetroffene ASE-B 30,8 Mio. €
Auszahlung an Lärmbetroffene ASE-E 254 Mio. €
Außenwohnbereichentschädigung für Lärmbetroffene 20,1 Mio. €
Schallschutzmaßnahme in besonderen Einrichtungen 17,8 Mio. €
Freiwillige Leistungen  2 Mio. €
Steuerung und Organisation Schallschutzprogramm   13,3 Mio. €
 
Summe 342,3 Mio. € 55,5 Mio. €

Wir bitten Beachtung des Vorworts dieser Kleinen Anfrage und des Umstands, dass das Auskunftsrecht über die Verwendung von Steuergeldern erst eingeklagt werden musste.

KA_4200_Zuleitung_LT_Antwort (002)

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MAZ-online vom 13. Februar 2019:

„Das meiste Geld geht in Entschädigungen“

Quelle: http://www.maz-online.de/Brandenburg/Flughafen-BER/Schoenefeld-BER-Schallschutz-Das-meiste-Geld-geht-in-Entschaedigungen

Menschen werden nicht vom Lärm geschützt sondern mit Geld ruhig gestellt, dies kann auf Dauer weitreichende Folgen auf die Gesundheit der Betroffenen auslösen.

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