Den Antrag der AfD zur massiven Beschneidung des
Verbandsklagerechts, siehe insbesondere der 1 Promille-Klausel in Pkt. 8, lehnen wir strickt ab!
Mit solchen Vorstellungen, kleine Klägergemeinschaften abschaffen zu wollen, sollte jetzt auch dem letzten die Nichtwählbarkeit dieser Partei klar werden.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907702.pdf