Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg will offensichtlich rechtmäßigen Schallschutz umgehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern (am 26.Juni 2013) reichte die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Tagschutzziel-Urteil des OVG Berlin Brandenburg vom 25. April 2013 ein.

Das OVG hatte in seinem Urteil die seit dem 16. März 2006 für den Flughafen BER geltende, vom Flughafen einst selbst beantragte Tagschutzzielvorgabe von 0 x 55 Dezibel(A) nochmals bestätigt.

Die Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel (BIMS) e. V., in der die Schallschutzberechtigten unter der doppelt belasteten Nordbahn künftig 19 Stunden ohne Schallschutz überflogen werden sollen, äußert sich dazu wie folgt:

Flughafenchef Hartmut Mehdorn:

 

Erst schindet er Zeit – und dann die Menschen!

 

Wir,  die Schallschutzberechtigten des BER, hatten von diesem Flughafen nichts anderes erwar­tet, als dass er beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das OVG-Urteil zum Schallschutz vom 25. 04.2013 ein­legen würde.  Der Flughafen hat uns nicht enttäuscht und unseren Erwartungen voll entspro­chen.

Wer die von dem Finanzexperten Frank Welskop vorgenommen Analyse des letztjährigen Ge­schäftsberichts der FBB gelesen hatte, durfte fest damit rechnen.  Welskops Ausführungen legen nahe, dass bei der FBB das Schallschutzprogramm verschleppt wird, weil die Insolvenz ver­schleppt werden muss.

Juristen, sogar die aus der Brandenburger Staatskanzlei, räumen der Nichtzulassungsbeschwer­de und einer Revision kaum Erfolgschancen ein. Aber damit kann Flughafenchef  Hartmut Meh­dorn die Rechtskraft des Urteils noch einmal auf eine etwas längere Bank schieben,  vor allem Zeit schinden und auf rettende Ideen hoffen.

Wie Zeitungsberichten zu entnehmen war, hat er bei der Planfeststellungsbehörde eine Teiler­öff­nung des BER bereits in etwa einem Jahr  beantragt.  Warum, so fragt man sich, bespricht Meh­dorn sich nicht einmal mit den vielen Juristen auf der Gehaltsliste der FBB? Die könnten ihm doch sa­gen, dass der Planfestellungsbeschluss für den BER eindeutig festlegt, dass mit der Inbe­trieb­­nahme des BER der Schallschutz an den Häusern umgesetzt sein muss. Und der Planfest­stel­lungs­be­­schluss legt auch genau fest, wann der BER in Betrieb gegangen ist: Mit der Inbe­trieb­­nah­me der  Südbahn.

Mehdorn versucht nun, den Flugbetrieb auf der Südbahn aufzunehmen, ohne dass überhaupt rechtlich ge­nau feststeht, nach welchem rechtskräftigen Kriterium der  Schallschutz überhaupt  zu leisten ist, geschweige denn ist er  auch nur an einzigen Objekt planfestellungskonform realisiert. Er liefert die nahen Anwoh­ner schutzlos dem Fluglärm aus und riskiert es,  ihnen gesundheitlich zu schaden. Erst schindet er Zeit durch das sinnlose Bemühen weiterer Rechtswege, um dann ein Jahr später  vorsätzlich Schindluder mit der Gesundheit der Menschen zu treiben.

Weiterhin wird immer wieder dreist behauptet, die Häuser wären auf dem hohen Niveau des Planfeststellungsbeschlusses nicht zu schützen. Eine verlogene Schutzbehauptung eines Flug­hafens, der bislang keine einzige korrekte Schallschutzberechnung und keine richtige Kostener­stattungsvereinbarung vorgelegt hat,  der von Entschädigungen, Wertermittlungen, und Stich­tagen faselt, ohne jemals auch an nur einem einzigen Fallbeispiel seine Ansichten belegt zu haben!

Fest steht: Hier wird versucht, die jahrelange finanzielle Misswirtschaft durch Einsparungen auf Kosten der Gesundheit der Anwohner zu kompensieren. Sie, die sich gerichtlich er­folgreich ge­gen die ersten betrügerischen Berechnungen der FBB zur Kostendämpfung wehrten und inzwischen drei Urteile mit dem bestätigten Tagschutzziel in ihren Händen halten, wundern sich bei diesem Flughafen über überhaupt nichts mehr. Sie hoffen nur , dass sich das Geld für wei­tere ge­richtliche Auseinander­­setzungen auftreiben lässt bzw. die Gemeinden gegen die BER-Inbe­trieb­nahme klagen werden, damit wenigstens noch die Gerichte in unserem Land die Ver­letzung ihres Menschenrechts auf  Gesund­heit stoppen.

Wer von diesen Menschen, die sich mit aller Kraft und allen Mitteln wehren müssen,  noch die Akzeptanz des Flughafens erwartet, kann nicht mehr von dieser Welt sein. Wer die Menschen und ihre elementaren Rechte in seiner Nach­barschaft so ignoriert, legitimiert sie nach der In­betriebnahme für alle Arten des zivilen Ungehorsams. Wer so missachtet wird, darf sich gewalt­frei, aber phantasievoll und mit nach­haltigem Erfolg gegen seine Entrechtung wehren.  Und wer den Rechtsfrieden nicht einziehen lässt in der Hauptstadtregion, wird irgendwann den erklärten Krieg gegen  die Anwohner zu Recht verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Zentgraf-Gerlach
Bürgerinitiative Mahlower Schrift-
stellerviertel (BIMS) e. V.

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