Setzt der Flughafen weiter auf Tricksereien und Rechtsbruch?
Mit großer Empörung hat die Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel (BIMS) e. V. am heutigen Morgen einen Bericht der BILD-Zeitung zu geheimen Plänen der Flughafenbetreibergesellschaft (FBB) zur Kenntnis genommen, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin – Brandenburg zum Schallschutz vom 25.04.2013 erneut nicht anzunehmen, obwohl das OVG die Revision dagegen nicht zugelassen hatte. Laut BILD-Zeitung will die FBB eine Revisionsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig machen. Und wegen der nicht gerade großen Erfolgsaussichten schrecke man auch nicht vor einer erneuten Änderung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) zurück. BILD schreibt, dass den Brandenburger Beamten beim Verfassen des PFB „ein Schreibfehler“ unterlaufen sei.
Diese Darstellung weist BIMS auf das Schärfste zurück: „Die Definition des Tagschutzziels kommt im PFB 23 Mal in der gleichen Formulierung vor. Es ist deshalb sehr unwahrscheinlich, dass ein 23facher vermeintlicher Fehler in einem so intensiv überprüften Schriftstück wie dem PFB nicht einmal an einer Stelle aufgefallen und korrigiert worden wäre.“ sagt die 1. Vorsitzende der BIMS Sigrid Zentgraf-Gerlach. BILD schreibt weiter, das man beim Flughafen nicht damit gerechnet habe, dass dieser Fehler auffliege. Leider habe man die Bürger aber unterschätzt.
Infolge des strengen Urteils könnten, so der Flughafen, laut einem externen Gutachtem jetzt 80 Prozent der 14.000 Immobilien im Tagschutzgebiet überhaupt keinen Schallschutz mehr finanziert bekommen, weil der jetzt so teuer würde, dass die Summe 30 Prozent des Verkehrswertes der Objekte übersteige. In so einem Fall sehe der PFB vor, dass die Eigentümer ersatzweise eine Entschädigung in Geld zur freien Verfügung erhalten würden.
Diese Sicht des Flughafens bezweifelt BIMS. An einer andere Stelle im PFB ist geregelt, dass diese Kappung nur für Häuser aus maroder Bausubstanz angewendet werden soll. Und im Flughafen-Umfeld stünden, so BIMS, nicht zu 80 Prozent abrissreife Bruchbuden herum. Zum einem müsse erst einmal an jedem einzelnen Objekt genau geprüft werden, wie viel Schallschutzbedarf überhaupt bestehe und was der genau koste. Weiterhin ist zu fragen, wie und zu welchen Zeitpunkt man denn den Verkehrswert der Häuser ermitteln wolle. Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Schallschutz, wie der Flughafen es meint, sei nach Meinung von BIMS nicht vertretbar, da die Menschen so völlig verfassungswidrig enteignet würden. Denn da habe die Flughafennähe die 14.000 Häuser wegen ihrer Flughafennähe schon erheblich im Wert gemindert. Diese Wertminderung einzupreisen und sie schon gleich wieder zum Basiswert einer Berechnung der dann sehr niedrigen Entschädigungszahlungen zu machen, balbiere die Flughafen-Anwohner erneut über den Löffel.
BIMS fordert den brandenburgischen Ministerpräsidenten und FBB-Aufsichtsratsvorsitzenden Matthias Platzeck auf, diesem Spuk endlich einmal eine Ende zu bereiten. Nachdem die Landesbehörden, durchaus schon seit 2008 von der Täuschungsabsicht der FBB informiert, nicht korrigierend in deren Praktiken eingegriffen hätten, müsste jetzt die Landesregierung die Pläne der FBB umgehend unterbinden und sich endlich einmal schützend vor die Bürger und ihre Rechte stellen. Andernfalls könne der Flughafen nicht einmal auch nur ein Mindestmaß an Akzeptanz erwarten. Und Zentgraf-Gerlach warnt: „Wer sich diesen falschen Standort durch so viel Lug und Trug erschlichen hat, sich selbst nicht an den PFB und seine Bestimmungen zum Schallschutz halten will trotz dreier Urteilen dazu, wer den Menschen in der Nachbarschaft so sehr Lebensqualität und Gesundheit raubt und sich immer nur dreist seinen eigenen Verpflichtungen aus dem Urteil entzieht, der wird nicht nur in seinem Umfeld zutiefst verachtet werden, sondern der evoziert auch nach der Flughafen-Eröffnung gesetzwidrige Übergriffe und Gewaltbereitschaft bei seinen Nachbarn, die er sich zu unversöhnlichen Feinden gemacht hat.“
BIMS
BER-Schallschutzprogramm: Mehdorn gehört an die Leine!
Zur Absicht der Geschäftsführung des Flughafens BER, das bestandskräftige Tagschutzziel ändern lassen zu wollen, äußerte sich Ortwin Baier, Bürgermeister der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, wie folgt:
„Es kann nicht sein, dass die durch die Decke schießenden Kosten dieses fehlgeplanten und fehlgebauten Flughafens auf seine schallschutzberechtigten Anwohner abgewälzt werden. Ich erwarte, dass die drei Gesellschafter des Flughafens Herrn Mehdorn sofort zurückpfeifen.
Es ist nach wie vor eine bloße, unbewiesene Behauptung, dass 80 Prozent der schallschutzanspruchsberechtigten Wohneinheiten nicht nach dem seit sieben Jahren bestandskräftigen, vom Flughafen einstmals selbst beantragten und vom OVG Berlin Brandenburg kürzlich nochmals bestätigten Tagschutzziel geschützt werden können.
Sollte dies tatsächlich wahr sein, dann zieht Herr Mehdorn die falsche Schlussfolgerung. Denn dann müsste nicht etwa das bestandskräftige Tagschutzziel nach unten, sondern die zu niedrig angesetzte Schallschutzkosten-Kappungsgrenze von 30 Prozent des Verkehrswerts des schallschutzanspruchsberechtigten bebauten Wohngrundstücks nach oben angepasst werden. Die Planfeststellungsbehörde müsste dazu vom Nachbeauflagungsvorbehalt des Planfeststellungsbeschlusses Gebrauch machen.
Meine Gemeinde wird jedem Versuch, die bestandskräftigen rechtlichen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum baulichen Schallschutz am BER aufzuweichen, entschieden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden juristischen Mittel entgegentreten.“
Ortwin Baier
Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Alexander Fröhlich
-Referent Bürgermeister-