Europäischer Gerichtshof bestätigt Nachtflugverbot

Flughafen Zürich-Kloten: Europäischer Gerichtshof bestätigte das vom Bundesverkehrsministerium verfügte Nachtflugverbot

Am 7. März 2013 lehnte der Europäische Gerichtshof in letzter Instanz eine Klage der Schweiz gegen das vom Bundesverkehrsministerium im Jahr 2003 einseitig per Rechtsverordnung für den süddeutschen Raum festgesetzte, für Anflüge auf den nur 15 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt gelegenen Flughafen Zürich-Kloten geltende Nachtflugverbot ab.

Diese seit 2003 geltende Rechtsverordnung verfügt, dass der süddeutsche Luftraum an Werktagen zwischen 21 und 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr nicht von Flugzeugen mit der Destination Zürich-Kloten durchflogen werden darf.

Ortwin Baier, Bürgermeister der zukünftig am schwersten von Lärm und Abgasen des Flughafens BER betroffenen Brandenburger Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, äußerte sich zu diesem Ereignis wie folgt:

„Herr Ramsauer, nächtlicher Fluglärm macht krank, nicht nur in Süddeutschland, sondern überall! Wann werden Sie endlich zum Schutz der Nachtruhe der zehntausenden Anwohner des zukünftigen Flughafens BER aktiv? Oder spielen diese Menschen für Sie keine Rolle, weil sie keinen bayerischen Personalausweis haben?

Die 25.700 Bürger meiner Brandenburger Heimatgemeinde leben, wohnen und schlafen nicht etwa zwanzig oder fünfundzwanzig, sondern aufgrund der politischen Fehlentscheidung für einen nachweislich ungeeigneten Flughafenstandort gerade einmal drei bis vier Kilometer vor den westlichen Köpfen der beiden zukünftigen Start- und Landebahnen des BER.

Diese Menschen leben direkt vor den Mündungen zweier Kanonen, die ab Eröffnung dieses fehlgeplanten Flughafens 365 Tage im Jahr infernalischen, krankmachenden Lärm auf sie feuern werden.

Ich appelliere deshalb an Sie, sich aktiv in die Auseinandersetzung um die Ausweitung des BER-Nachtflugverbots auf die volle gesetzliche Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr einzuschalten und sich gegen jede Änderung des § 29 Absatz 2 Fluglärmschutzgesetz des Bundes, demzufolge die Nachtruhe der Menschen in besonderem Maße zu schützen ist, auszusprechen.“

Ortwin Baier

Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow

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Eine Antwort auf Europäischer Gerichtshof bestätigt Nachtflugverbot

  1. Fam. Günther sagt:

    Sehr geehrter Herr Bundesminister für Verkehr,
    sehr geehrter Herr Dr. Peter Ramsauer,

    im Anhang übersende ich Ihnen gern eine Pressemitteilung des Bürgermeisters unsere Gemeinde Blankenfelde-Mahlow , Herrn Ortwin Baier, zu Ihrer Kenntnis.

    Wir, meine Frau und ich unterstützen voll und ganz die von unserem Bürgermeister an Sie gerichteten Forderungen nachdrücklich.

    Wir fordern von Ihnen den gleichen Schutz vor den Immissionen des Luftverkehrs, den Sie unseren Landsleuten im Baden-Würtembergischen zu Teil kommen lassen – ohne Abstriche!

    Falls der BER eröffnet werden sollte, werden wir hier (BER) sofort im aktuellen Vergleich mit Tegel (TXL) die doppelte Anzahl von dort z.Z. stattfindenden Flugbewegungen zu ertragen haben, die sich weiter verdoppeln und im weiteren Verlauf der Betriebsjahre des BER bis zum Sechsfachen der heutigen! TXL-Anzahl anwachsen wird!

    Der dabei zu ertragende Energie-äquivalente Dauerschallpegel, LAeq, das international anerkannt gut korrelierende Maß der Belästigung von Menschen durch Lärm, wird allein durch die Zunahme der Zahl der Flugbewegungen um mehr als 6 dB(A) und unter Einbeziehung der neu hinzukommenden schallintensiveren Interkontinental-Fluggeräte insgesamt weit über 10 dB(A) hinaus anwachsen.

    Dieser exorbitante Anstieg des Energie-äquivalenten Dauerschallpegels wird über die Dosis-Wirkungs-Beziehungen die Qualität und Quantität der Lärm-Auswirkungen in der Bevölkerung weit überproportional ansteigen lassen und verheerende gesundheitliche Auswirkungen unter den Anwohnern haben!

    Unter diesen Gesichtspunkten, allein nur die Kopfzahlen von Betroffenen (TXL BER) sogar als vermeintliches ‚Entlastungsmass‘ der Bevölkerung der Region von Fluglärm vergleichen zu wollen, ohne die Dosis-Wirkungs-Beziehungen zu berücksichtigen, hieße Äpfel mit Birnen zu vergleichen!
    – Was allerdings allgemein von Politikern gern so gemacht wird, um die Öffentlichkeit mit ’solchen Zahlen‘ demagogisch zu beeindrucken.

    Die Einwohner unserer Gemeinde werden einem gnadenlosen Lärmterror ungeahnten Ausmaßes in 19 von 24 Stunden aus der Luft ausgesetzt, den es so nirgendwo in Deutschland, bei NUR 5 Stunden Nachtruhe, auch noch täglich unterbrochen von einigen Zehn ‚unvermeidbaren Nachtflügen‘ geben wird oder gibt.

    Die stets öffentlich, auch höchstrichterlich beteuerte ‚Abgewogenheit‘ zwischen Öffentlichen Interessen und dem Schutzbedürfnis der BER-Anwohner impliziert in unfassbar hohem Maße Gesundheitsschädigungen mit längerfristig letalem Ausgang – .
    Darüber muß sich jeder im Klaren sein, der diese Art von festgestellter Ausgewogenheit akzeptiert und zur Grundlage seines Handelns in der Sache macht!

    Mit freundlichen Grüßen
    Barbara & Diethard Günther aus Mahlow
    Bewohner des Schwarzen Flecks (frei nach Götz Herberg, 1996-2004 Chef der Flughafengesellschaft BB)
    SteuerzahlerInnen und politisch bestimmte BER-Standort- und -Fluglärm-Opfer

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