Gute Nachrichten: Schallschutz: OVG: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“

Liebe Mitstreiter,
heute hat das OVG Berlin-Brandenburg unseren Eilantrag wegen des grob fehlerhaft berechneten passiven Schallschutzes beschieden: Die Antragsteller bekommen überwiegend Recht!!

Die Betroffenen müssen sich weder mit 6 Überschreitungen (NAT 6, also 1079 Grenzwertüberschreitungen) noch mit einer täglichen Überschreitung (NAT 1 oder 179 Überschreitungen) zufrieden geben, weil die bestehende Rechtslage KEINE (auch im Beschluss des OVG unterstrichen!) Überschreitung lautet. Die Abgeltungsklausel ist sittenwidrig, und auch das Gerede des MIL, bis zum Jahr 2015 bestehe kein Problem, akzeptiert das Gericht nicht.
Der Flughafen hat mit seinen angebotenen Kostenerstattungsvereinbarungen das Schutzziel systematisch und grob verfehlt und das MIL muss nun ZEITNAH und mit NACHDRUCK aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, damit der FH die Schutzauflagen des Planfeststellungsbeschlusses gemäß eindeutiger derzeitiger Rechtslage umsetzt.

„Entgegen der Auffassung des Antragsgegners sind die von der Beigeladenen angebotenen Schallschutzmaßnahmen den Antragstellern auch nicht für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2015 zumutbar.“
„Für den Senat ist jedenfalls bereits nicht nachvollziehbar, inwiefern durch ein NAT-Kriterium von 1 x 55 dB(A) bis zum Jahr 2015 der eindeutig anders lautenden Schutzauflage des PFB für den Tagzeitraum entsprochen werden könnte,…“

Näheres, demnächst, wenn es mir gelingt, den Schriftsatz zu anonymisieren.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin-Bohnsdorf
proudly
Christine Dorn

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