Wichtig: Heute startet das Volksbegehren gegen Nachtflug

Volksbegehren

Auslegungsstellen öffnen am 29. Mai 2012

Am Dienstag, dem 29. Mai 2012, beginnt das Volksbegehren über die Durch-
setzung eines landesplanerischen Nachtflugverbots am Flughafen Berlin
Brandenburg International (BER). Die Berlinerinnen und Berliner haben dann
vier Monate – also bis zum 28. September 2012 – Zeit, dem Volksbegehren
zuzustimmen.

Der wesentliche Inhalt des Volksbegehrens lautet:

„Kein planmäßiger Nachtflug von 22 bis 6 Uhr“

Das Volk von Berlin fordert den Senat auf, in Verhandlungen mit dem
Land Brandenburg einzutreten, um das gemeinsame Landesentwick-
lungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg dahingehend zu än-
dern, dass am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) Tagflug,
aber kein planmäßiger Nachtflug (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) stattfindet,
um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren.
Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Ber-
lin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert
werden.

Die Zustimmung zum Volksbegehren erfolgt durch Eintragung in amtliche
Unterschriftslisten und -bögen, die in den Auslegungsstellen und von der Trä-
gerin des Volksbegehrens außerhalb der Auslegungsstellen bereitgehalten
werden (freie Sammlung).

Außerdem kann jede stimmberechtigte Person beim Bezirkswahlamt einen
amtlichen Unterschriftsbogen anfordern oder ab dem 29. Mai 2012 direkt aus
dem Internetangebot der Landesabstimmungsleiterin herunterladen:
www.wahlen-berlin.de.

Die insgesamt 39 Auslegungsstellen befinden sich überwiegend in den Berli-
ner Bürgerämtern und haben die folgenden Öffnungszeiten:

Montag   8 bis 15 Uhr
Dienstag und Donnerstag   11 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag   8 bis 13 Uhr

Die Anschriften aller Auslegungsstellen, der Wortlaut des Volksbegehrens
sowie weitere Informationen sind im Amtsblatt für Berlin vom 11. Mai 2012 (S.
734 ff.), auf Plakaten, die in den bezirklichen Einrichtungen aushängen, und
zusätzlich im Internet veröffentlicht unter:
www.wahlen-berlin.de.
Die Landesabstimmungsleiterin, Dr. Petra Michaelis-Merzbach, weist darauf
hin, dass das Volksbegehren zustande kommt, wenn mindestens sieben Pro-
zent der Stimmberechtigten zustimmen, also rund 173 000 Personen. Wenn
das Abgeordnetenhaus das Volksbegehren dann nicht übernimmt, findet An-
fang 2013 ein Volksentscheid statt.

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