erneut stellt sich der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, an die Seite der Schwerstbetroffenen

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

erneut stellt sich der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, an die Seite der Schwerstbetroffenen und fordert im Interview, das im aktuellen SPIEGEL veröffentlicht ist und heute in allen Abendnachrichten erwähnt wird, in Übereinstimmung mit diesen Schwerstbetroffenen und mit uns ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Explizit nennt er bei dieser Forderung die stadtnahen Großflughäfen in Frankfurt und den BER „Willy Brandt“ in Schönefeld. Aber sein Plädoyer für die Unversehrtheit der menschlichen Gesundheit gilt auch für jeden anderen Flughafenstandort mit krankmachendem Nachtflugverkehr wie Köln-Bonn, Halle-Leipzig, Düsseldorf oder München.

Wir alle kennen die Kosten-Nutzen-Analyse niederländischer Wissenschaftler zum Nachtflug am Großflughafen Heathrow. Die Spannbreite der Ergebnisse dieser Untersuchung zeigt auf der einen Seite bei einem kompletten Verzicht auf Nachflüge jährliche Ersparnisse für die britische Volkswirtschaft von fast 860 Mio. Pfund (= ca. 1 Mrd. €), weil durch das Nachtflugverbot gesundheitliche Schäden durch Schlafströrungen und Stress abnehmen und die Kosten hierfür sinken. Diesem „gesellschaftlichen Gewinn“ steht auf der anderen Seite ein Verlust für den Flughafenbetreiber und die Airlines durch das Nachflugverbot in Höhe von 35 Mio. Pfund gegenüber. Dieser Verlust entsteht aber nur, wenn alle Nachtflug-Passagiere den Flughafen Heathrow überhaupt nicht mehr nutzen würden, weil sie dort nachts nicht fliegen können.

Der SPIEGEL berichtet, dass Experten auch in Deutschland mit drastischen Gesundheitskosten durch Nachtflug rechnen – allein in Frankfurt mit 400 Millionen Euro Behandlungskosten in den nächsten zehn Jahren.

„Lärm ist das am stärksten unterschätzte Umweltproblem in Deutschland“, wird Präsident Flasbarth im SPIEGEL zitiert. Die gesetzlichen Grenzwerte für Fluglärm reichten nicht aus, die Belastung sei „deutlich zu hoch“. Vor allem in den Nachtstunden schädige der Lärm eindeutig die Gesundheit.

Zum Nachlesen fügen wir unsere „Heathrow“-Pressemitteilung vom 14.8.2011 hier nochmals bei. So bestätigt sich immer wieder aufs Neue, was Herrn Platzecks Umwelt- und Raumordnungsministerium bereits 1994 allen Verantwortlichen ins Stammbuch geschrieben hat: Die Entscheidung für Schönefeld ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz, weil das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit mit diesem Standort nicht geschützt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Lippoldt

Gegenhalten – zusammenhalten – durchhalten!
Wichtige Termine, die niemand versäumen sollte:
16.3.2012, 18:30 Uhr, nächste Inhouse-Demo in Terminal A SXF Schönefeld

19.3.2012, 19:00 Uhr, BER-Bürgerforum im Rathaus Kleinmachnow mit dem Vorsitzenden des Bundestags-Verkehrsausschusses Dr. Toni Hofreiter, MdB

24.3.2012, 15:00 Uhr, Bundesweite Groß-Demo in Frankfurt, Leipzig, Köln, Düsseldorf, München und bei uns am BER-Schönefeld

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